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Gebühren deutscher Staatsarchive

Nach den Kommunalarchiven sollen nun noch die Gebühren der Landesarchivverwaltungen, des Bundesarchivs (D) und des Geheimen Staatsarchivs Berlin gemustert werden.

Da alle Staatsarchive das eigene Fotografieren erlauben, beschränkt sich die Auswertung auf die Gebühren für die Benutzung, für Auskünfte und Scans.

Bei wissenschaftlicher Nutzung ist davon auszugehen, dass für persönliche Benutzung und (einfache) Auskünfte keine Gebühren erhoben werden. Angegeben werden nur die Tagessätze. Gebühren für die Präsenznutzung erheben nur noch sieben der 18 Archive. Besonders läppisch natürlich das Saarland: Wenn man nur 2,50 Euro pro Tag berechnet, kann man das Gebührenerheben doch auch ganz sein lassen!

Da es nie Beispielrechnungen gibt, kann es sein, dass ich bei der Sichtung etwas übersehen habe – Korrekturen sind willkommen.

10 Scans kosten von 5 Euro bis 50 Euro (Landesarchiv Berlin), durchschnittlich 14,26 Euro. Die unterschiedlichen Preise ergeben sich vor allem durch die Bearbeitungsgebühren, da die meisten Archive für einen einfachen Scan nur 0,50 Euro berechnen (Sachsen sogar nur 0,40 Euro). Damit sind die Kosten in den Staatsarchiven erheblich günstiger als in den bisher berücksichtigten Stadtarchiven.

***

Berlin, Geheimes Staatsarchiv
Benutzung und Auskünfte: kostenlos (seit 2020)
Scans: Aufsichtscan Color (einfache Lesequalität) 0,50 Euro, Mindestentgelt 4 Euro = 4 Euro/1. S., 10 S. 5 Euro

Rheinland-Pfalz, Landesarchivverwaltung
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: nach Zeitaufwand, je nach Laufbahn 6,80 bis 14,57 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: gemäß Verfügung von 2021 bei einfachen Scans Reduzierung von 10 Euro auf 0,50 Euro. “Geringe Anzahlen von Scans im Zusammenhang eines Benutzungsanliegens können zudem als Bagatellfall ohne Gebührenerhebung erfolgen” = 0,50 Euro/1. S., 10 S. 5 Euro.

Hessen, Landesarchiv
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: nach Zeitaufwand
Scans: Standardreproduktion 2 Euro (nicht-kommerzielle Zwecke 0,50 Euro) = 2 bzw. 0,50 Euro/1. S., 10 S. 20 bzw. 5 Euro

Schleswig-Holstein, Landesarchiv
Da die Website offline war, nutzte ich eine Version vom Juni 2022 im Internet Archive
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 30 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 0,50 Euro Graustufen-Digitalisat (300 dpi, jpg-Format, bis DIN A3) = 1. S. 0,50 Euro/10 S. 6 Euro
(Vorausgesetzt wird, dass ein in der Gebührenordnung nicht erfasster kostenloser Download angeboten wird, der Brennvorgang je CD/DVD kostet 10 Euro)

Bayern, Staatliche Archive
Infoseite
Benutzung und Auskünfte:

Für die Vorlage oder Versendung von Archivgut, die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, die Erstellung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten betragen die Gebühren bei Beanspruchung

eines Beamten des höheren Archivdienstes neunundzwanzig €
eines Beamten des gehobenen Archivdienstes einundzwanzig €
eines Beamten des mittleren Archivdienstes sechzehn €
eines Beamten des einfachen Dienstes fünfzehn €
je Halbstunde Zeitaufwand.

Scans: 0,60 Euro Digitalaufnahmen, einfache Lesequalität (PDF; JPEG, ca. 150 dpi) = 0,60 Euro/1. S., 10 S. 6 Euro

Sachsen, Staatsarchiv
Archivbenutzungsordnung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 20 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: 0,40 einfache Qualität zuzüglich 4 Euro Grundgebühr = 4,40 Euro/1. S., 10 S. 8 Euro

Hamburg, Staatsarchiv
Gebührenordnung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 31,20 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans laut Formular der Elbe-Werkstätten: 0,60 Euro je Scan zuzüglich 3 Euro Bearbeitungspauschale = 3,60 Euro/1. S., 10 S. 9 Euro
Das Video-Tutorial enthält keine Beispielrechnung!

Baden-Württemberg, Landesarchiv
Landesarchivgebührenordnung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 15 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: 0,50 Euro (einfache Qualität) bei 8 Euro Mindestgebühr zuzüglich 5 Euro Bereitstellung = 8 Euro/1. S., 10 S. 10 Euro
(Ein eigener Gebührenbescheid vom April 2022 bestätigt, dass die Mindestgebühr keine Grundgebühr ist, die in jedem Fall hinzukommt.)

Bundesarchiv
Gebührenverordnung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 20 Euro/Stunde (wissenschaftliche Auskünfte bis zu einer Stunde gebührenfrei)
Scans laut Preisliste (AGB) der Firma Selke: 0,50 Euro je Digitalaufnahme s/w DIN A4 150 dpi JPEG zuzüglich Bearbeitungspauschale 6 Euro = 6,50 Euro/1. S., 10 S. 11 Euro

Nordrhein-Westfalen, Landesarchiv
Anlage zur ArchivNGO
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 30 Euro je angefangenen 30 Minuten (bis zu 30 Minuten kostenlos)
Scans: 0,50 Seite zuzüglich 3 Euro Grundgebühr für reprographische Leistungen zuzüglich 3 Euro Grundgebühr für Datenübermittlung (oder Speichermedien) = 6,50/1. S., 10 S. 11 Euro

Bremen, Staatsarchiv
Infoseite
Benutzung: kostenlos (seit 2022)
Auskünfte: 52-87 Euro/Stunde je nach Laufbahn für ausführlichere Recherchen
Scans: Aufsichtscan (200 dpi) 1,50 Euro = 1,50 Euro/1. S., 10 S. 15 Euro

Sachsen-Anhalt, Landesarchiv
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 16 Euro je angefangene 15 Minuten (bis 30 Minuten kostenlos)
Scans: 0,50 Euro zuzüglich 8 Euro Grundgebühr zuzüglich 3 Euro Bereitstellung = 11,50 Euro/1.S., 10 S. 16 Euro

Niedersachsen, Landesarchiv
Infoseite
Benutzung: 10 Euro /Tag (private und gewerbliche Nutzung)
Auskünfte: 16 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: 0,50 Euro je digitale Aufnahme über Graustufen-Buchscanner ca. 300 dpi zuzüglich 12 Euro Grundentgelt = 12,50 Euro/1. S., 10 S. = 17 Euro

Saarland, Landesarchiv
Infoseite
Benutzung: 2,50 Euro/Tag
Auskünfte: 28 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 2 Euro für Druckqualität bei 5 Euro Mindestgebühr = 5 Euro/1. S., 10 S. 20 Euro

Thüringen, Landesarchiv
Verwaltungskostenordnung
Benutzung: 10 Euro/Tag (außer wissenschaftliche; Unterrichtszwecke, Erforschung der Landes- und Heimatgeschichte)
Auskünfte: nach Zeitaufwand, mindestens 12,50 Euro
Scans: 1 Euro Digitalisat je Aufnahme zuzüglich Bearbeitungsgebühr mindestens 12,50 Euro = 13,50 Euro/1. S., 10 S. 22,50 Euro

Brandenburg, Landeshauptarchiv
Gebührenordnung
Benutzung: 4 Euro/Tag.
Auskünfte: 20 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 0,50 Euro je Scannerkopie zuzüglich 1 Euro Grundgebühr je Einheit zuzüglich 20 Euro Ermittlungsgebühr je angefangene 30 Minuten = 21,50 Euro/1. S., 10 S. 26 Euro

Berlin, Landesarchiv
Gebührenverordnung
Benutzung: 30 Euro “Benutzung von Archivgut einschließlich analoger und digitaler Mikroformen und Bibliotheksgut pro Anfrage” (es ist mir unklar, was darunter zu verstehen ist)
Auskünfte: 35 Euro je angefangene 30 Minuten (bei Ermittlungsaufwand von mehr als einer Stunde)
Scans: 5 Euro Reproduktion im Agenturstandard (Abbildung kleiner Din A4, Auflösung kleiner 300 dpi, RGB-Modus, JPG-Komprimierung) = 5 Euro/1. S., 10 S. 50 Euro

ARCHIVE OHNE VERGLEICHSTAUGLICHE ANGABEN

Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung
Benutzung: 7,50 Euro/Tag (gewerblicher Zweck)
Auskünfte: 60 Euro je angefangene 30 Minuten (gewerblicher Zweck)
Scans: Mir ist unklar, wie sich “Arbeiten mittels Multifunktionsdrucker, Mikrofilm- oder Auflichtscanner ohne weitere Nachbearbeitung” Punkt 9.1.1 (0,30 Euro DIN A 4 schwarzweiß) zu Punkt 9.1.5 (0,30 Euro Scan an E-Mail, Fax, USB-Stick) verhält [16.5.2023 Das Archiv teilte mit: “Ihre konkrete Frage zu den Punkten 9.1.1 und 9.1.5 beruht auf einem Schreibfehler. Die günstigste Variante sind PDF-Scans schwarz/weiß ohne Nachbearbeitung, pro Seite mit 0,30 Euro (Punkt 9.1.5). Diese werden mit demselben Aufsichtsscanner hergestellt wie die Papierkopien DIN A4 schwarz/weiß (Punkt 9.1.1) und kosten deshalb ebenso viel.”]


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. April 2023). Gebühren deutscher Staatsarchive. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chsp


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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