Reaktionäre Entscheidung der Unfähigen Alten Männer des BGH zum urheberrechtlichen “Beiwerk”

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c7c56f4de685f620ab0ac418fd2e2b63&nr=71060&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (zu § 57 UrhG)


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Reaktionäre Entscheidung der Unfähigen Alten Männer des BGH zum urheberrechtlichen “Beiwerk”“

  1. Jetzt geht gar nichts mehr. Denn nach einer anderen ebenfalls erst kürzlich ergangenen Fehlentscheidung des BGH sind unabhängig von einem eventuell bestehenden Geschmacksmusterschutz nahezu alle von Designern entworfenen Gegenstände zusätzlich auch urheberrechtlich geschützt. Die enge Auslegung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts ist für Allgemeinheit nicht mehr akzeptabel. Im Interesse der Urheber werden alle anderen kriminalisiert.

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