Ich “kann mir gar nicht vorstellen, dass das Heftchen nicht in Ihrer Hochschulbibliothek ist” schrieb mir vor einigen Tagen ein ostdeutscher Stadtarchivdirektor, als ich ihn um ein PDF aus dem noch nicht online verfügbaren Band “Strategien und Wege zur Bewältigung des kommunalarchivischen Arbeitsalltags” (2022, im September als Neuerscheinung gemeldet), Band 39 der “Texte und Untersuchungen zur Archivpflege” des LWL, bat. In Wirklichkeit ist der Band in größeren nordrhein-westfälischen Bibliotheken nur in der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek, der ULB Münster, einsehbar. Weder in Aachen noch in der von Neuss gut erreichbaren ULB Düsseldorf kann ich ihn ausleihen.
Im KVK finde ich nur 30 deutsche Bibliotheken (KOBV 3, HEBIS 1, Bayern 5, NRW 5, K10=GBV+SWB 16), die den Band erworben haben, davon sind mindestens 20 Archivbibliotheken. Hinzu kommen Bibliotheken, bei denen eine nähere Recherche zeigt oder vermuten lässt, dass es sich um Archivbibliotheken handelt, deren Bestände im Rahmen einer größeren Bibliothek verzeichnet werden. Beispielsweise steht beim der Stadtbibliothek Braunschweig als Standort StA, was Stadtarchiv bedeuten dürfte.
2015 habe ich eine Liste der 67 wichtigsten wissenschaftlichen Bibliotheken (alte Universitätsbibliotheken und Landesbibliotheken) vorgestellt. Nur in sechs dieser Bibliotheken ist das Buch vorhanden: in den Staatsbibliotheken in Berlin und München und den Universitätsbibliotheken Kiel, Münster, Regensburg und Tübingen.
In der Liste der TUA-Bände stammt das älteste einigermaßen vergleichbare Buch aus dem Jahr 1997: Aufgaben kommunaler Archive (Bd. 9). Der KVK weist 62 Bibliotheken nach, davon 36 Archivbibliotheken nach (im Worldcat gibt es noch zwei weitere Standorte). Allerdings gibt es nur fünf Bibliotheken von meiner “Universalbibliotheken”-Liste, die heute über das Buch verfügen. Die Staatsbibliotheken in Berlin und München hätten es eigentlich anschaffen müssen, haben es aber nicht. Bei den Archivbibliotheken muss man beachten, dass eine so alte Schrift womöglich nur in noch nicht digitalisierten Zettelkatalogen erfasst wurde.
Auch für Historiker*innen spannend könnte “Personen- und bevölkerungsgeschichtliche Quellen in Kommunalarchiven” (Band 30) von 2015 sein, der online verfügbar ist, aber als solcher im KVK nicht recherchierbar. Hier darf man von einer Pflichtverletzung der ULB Münster sprechen, die diese Publikation als elektronisches Pflichtexemplar verzeichnen müsste.
Das Buch auf Papier ist laut KVK/Worldcat nur in 44 Bibliotheken vertreten, davon in sieben meiner Liste.
Mit der Verbreitung von Band 23 von 2010 “Profilierung der Kommunalarchive durch Historische Bildungsarbeit” hatte ich mich hier bereits 2013 befasst. Damals gab es 18 Nachweise, heute sind es 37. Zu erklären ist dieser Zuwachs wohl durch die in der Zwischenzeit erfolgte Einbeziehung von Archivbibliotheken in die Verbundkataloge. Es ist nicht anzunehmen, dass mein Beitrag die Archive zum nachträglichen Erwerb motiviert hat. Dafür spricht auch, dass die Zahl der wissenschaftlichen Bibliotheken von meiner Liste gleich geblieben ist: sechs. Von den 13 HBZ-Bibliotheken dieser Liste (NRW+RLP) hat nur die Pflichtexemplarbibliothek (Münster) einen Nachweis.
Seit 2012 stelle ich Materialien zur Verbreitung wissenschaftlicher Literatur in deutschen Bibliotheken zusammen (Beitragsliste), weil ich überzeugt bin, dass die Lösung des durch mangelnde Verbreitung gegebenen Sichtbarkeits-Problems nur Open Access sein kann. Die heutige Recherche zeigt nicht, dass sich in der kleinen Nische der archivfachlichen Publikationen die Erwerbungspraxis der größeren wissenschaftlichen Bibliotheken geändert hat. Sie war und ist nach wie vor viel zu niedrig.
Die meisten nachweisbaren Standorte sind Archivbibliotheken, die sehr viel unbequemer zu benutzen sind als Universitäts- oder Landesbibliotheken: geringere Öffnungszeiten, deutlich höhere Kopierkosten, in der Regel keine Ausleihe.
Es leuchtet ein, dass bei Büchern, die nur für die Präsenznutzung zur Verfügung stehen, das Risiko wächst, dass man beim Exzerpieren/Kopieren/Fotografieren etwas übersieht. 2021 formulierte ich:
Eine Variante von Murphys Law lautet: Wenn du das Fernleih-Buch zurückgegeben hast, entwickeln sich deine Forschungen mit Sicherheit so, dass du zu wenig Seiten kopiert hat.
Wie kommen die Interessierten an die archivfachliche Literatur, wenn eine nahegelegene wissenschaftliche Bibliothek sie nicht angeschafft hat und der Besuch eines Archivs zu unbequem ist? Vernünftigerweise erwirbt man den betreffenden TUA-Band (Bd. 39 hat 160 Seiten und kostet nur 14 Euro), was bei hochpreisigen Monographien anderer Reihen für die meisten potentiellen Nutzer ausscheidet. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: kollegiale Hilfe und Fernleihe.
Kollegiale Hilfe: Ein PDF wurde dem kontaktierten Autor nicht zur Verfügung gestellt, aber freundlicherweise ließ er den erbetenen Aufsatz für mich scannen. Verallgemeinern lässt sich das nicht. Wer nicht gut vernetzt ist (oder partiell übel beleumundet wie ich), hat geringere Chancen. Als Mitarbeiter der MVGN bat ich vergebens die zuständige Schriftleiterin im Stadtarchiv Nürnberg, eine Archivarin, um ein PDF aus einem aktuellen Band – ich hatte Glück, dass ich die Emailadresse des Autors problemlos herausbekam und dieser freundlich ein PDF für mich erübrigte. Trivial ist das Ermitteln von Kontaktdaten keineswegs. Neulich beschwerte sich ein auf dem Gebiet der Heldensagenforschung tätiger Tiroler Freelancer bei mir, weil ich es gewagt hatte, seine Mailadresse an einen Auskunftsuchenden weiterzugeben, der sich als dubiose Persönlichkeit erwies. Meine Position dazu ist klar: Wer wissenschaftlich publiziert, sollte seine Emailadresse für Kontakte zur Verfügung stellen.
Bleibt die Fernleihe, die bei Erwägungen über die Rolle von Open Access immer zu kurz kommt, wie ich 2016 feststellte. 2018 deckten die Einnahmen der UB Siegen die Fernleihkosten nur zu 6 Prozent. Bei 1,50 Euro Fernleihgebühr ergeben sich so als Gesamtkosten per Fernleihe 25,50 Euro, die letztlich von den Steuer Zahlenden aufgebracht werden müssen.
Die Konsequenz ist klar: Die Archivzunft dient der Verbreitung ihrer Fachinformationen am besten, wenn sie konsequent auf Open Access setzt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. April 2023). Monographienkrise: Texte und Untersuchungen zur Archivpflege. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chqo
Der Band “Personen- und bevölkerungsgeschichtliche Quellen in Kommunalarchiven” 2015 ist als gedrucktes Pflichtexemplar in Münster vorhanden:
https://hbz-ulbms.primo.exlibrisgroup.com/permalink/49HBZ_ULM/1orud0a/alma991015279769706449
Darum geht es doch nicht! Wenn die ULB elektronische Publikationen sichert, muss sie das auch beim LWL konsequent tun.
Es geht darum, dass wir ein Werk sichern, in gedruckt *oder* in elektronisch.
Beides komplett wäre schön, ist aber leider nicht machbar.