Rachinger: Wir sprechen nicht über die Details der Verträge, es gibt eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Sagt die ÖNB-Direktorin in dem Interview:
http://futurezone.orf.at/stories/1652203
Weitere Zitate:
“Darüber haben wir Stillschweigen vereinbart, das ist Teil der Vertraulichkeit.”
“Das unterliegt wirklich der Vertraulichkeit, tut mir leid, da kann ich nichts dazu sagen. Wir haben nur vereinbart, dass wir darüber nicht sprechen.”
Und natürlich der unvermeidliche Copyfraud:
“Wenn eine Zeitung ein historisches Plakat aus unserem Archiv abdruckt, verlangen wir eine Gebühr für die Abdruckgenehmigung. Da ist egal, wie alt das Werk ist, weil das Recht bei uns liegt.”
Vielleicht kann der Bibliotheksjurist Josef Pauser uns darüber aufklären, was das für ein Recht ist, das die ÖNB-Chefin da beansprucht. Und nunmehr wieder offen ist die Frage an ihn, welche Möglichkeiten das österreichische Recht vorsieht, an den Vertrag mit Google trotzdem heranzukommen. Das höfliche Anklopfen wird ja ganz und gar nichts bringen:
http://archiv.twoday.net/stories/6385273
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Juni 2010). Die übliche Intransparenz auch beim ÖNB-Google-Deal. Archivalia. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/brsr