Enthalten sind nach eigenen Angaben über 8000 Postkarten mit Ansichten von Städten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
http://www.ddr-postkarten-museum.de
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
ingobobingo (1. Juli 2010). Digitale Postkartensammlung. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/brsl
Die Ausführungen zum Urheberrecht ganz unten unter
http://www.ddr-postkarten-museum.de/index.php?option=com_content&view=article&id=36&Itemid=29
sind übrigens an Fehlerhaftigkeit kaum zu überbieten (selbst die Überschrift “Copyright” ist ja Quatsch).
Zitat: “Die Nutzung einzelner Bilder für private, nicht-öffentliche Zwecke ist erlaubt. Die Verwendung der Bilder auf privaten oder kommerziellen Webseiten sowie die Verfielfältigung der Bilder bedarf der schriftlichen Genehmigung. Solange das Umfeld “stimmt”, in denen die Fotos eingesetzt würden, sollte dies auch kein Problem darstellen.”
Die Nutzung für private nicht-öffentliche Zwecke ist immer erlaubt (wo kein Kläger, da kein Richter…), aber jede andere ist natürlich NICHT erlaubt, mit oder ohne Genehmigung durch den Scanner, sie ist, wie auch die gesamte Website, ein Urheberrechtsverstoß. Eigentlich müsste der Betreiber, so wie jeder Nachnutzer, bei jedem einzelnen Fotografen (bzw. bei den Verlagen, so sie noch existieren und Inhaber der Nutzungsrechte auch für Onlinepublikationen sein sollten) nachfragen bzw. Lizenzen zahlen.
Ich betreibe selbst eine Website mit tausenden von alten und neueren Postkartenabbildungen (Link) und weiß, dass es schlechterdings nicht möglich ist, diese rechtssicher zu betreiben, weder für die alten Postkarten um 1900 (anonyme Werke, nicht identifizierbare Photographen, längst eingegangene Verlage), noch für moderne (der zeitliche Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum bescheidenen Hobbyzweck der Website) . Ich weiß auch, dass sich in den 7 Jahren der Existenz meiner Website noch nie ein einziger Rechteinhaber beschwert hat. Diese Rechtslage kann man eventuellen Nachnutzern ja durchaus mitteilen (ich tue das auch), aber eine falsche Rechtsauskunft mit Aufforderung zu Urheverrechtsverstößen ist nun wirklich keine Lösung. Und die selbstgerechte Idee, selbst Genehmigungen für die Nutzung der Scans zu vergeben, ist der Gipfel.
Rechtslage 1. Sollte man richtig lesen bevor man interpretiert. Das copyright betrifft die Webseite, die Fotografen sind ja ausgewiesen und damit als Urheber gekennzeichnet …
2. Warum geht dieser Kommentar nicht an uns, gemeinsam könnte man doch vielleicht eine bessere Lösung für das komplizierte Thema finden. Hier ist dieser Kommentar so interessant wie das Umfallen eines Reissackes in China …
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Loewe
Danke für die Antwort.
Zu 1) Nix für ungut, aber der Text handelt ausdrücklich von “Bildern”, und da der Hauptteil der Seite aus Bildern (fremder) Ansichtskarten besteht, wäre eine andere Interpretation nur möglich, wenn der Text deutlich macht, dass es eben nicht um die Ansichtskarten geht.
Zu 2) Das Web 2.0 ist ein öffentlicher Marktplatz von Meinungen. Wo man Kritik äußert, ist nun mal dem Kritiker überlassen. Literaturkritiker schicken ihre Artikel auch nicht per Mail an die Autoren, sondern veröffentlichen sie in einer Zeitung…