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Sollen anspruchslose Schnappschüse wirklich länger urheberrechtlich geschützt sein als anspruchsvollere Fotos?

Das Problem demonstriere ich in meinem Beitrag

http://www.archiv.rwth-aachen.de/2015/05/15/schutzfrist-bei-lichtbildwerken-und-einfachen-lichtbildern

Fazit: In der archivischen Praxis wird man aber an der Faustregel “Fotos sind 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen (oder der Fotografin) geschützt” bedenkenlos festhalten können.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Mai 2015). Sollen anspruchslose Schnappschüse wirklich länger urheberrechtlich geschützt sein als anspruchsvollere Fotos? Archivalia. Abgerufen am 13. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/bfzj


3 Gedanken zu „Sollen anspruchslose Schnappschüse wirklich länger urheberrechtlich geschützt sein als anspruchsvollere Fotos?“

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