Für die adelige Erinnerungskultur und die Geschichte der Adelsbibliotheken ist bedeutsam eine Art Bücher-Fideikommiss der Schenken von Limpurg.
“Schenk Gottfried, Dechant zu Bamberg, Schenk Wilhelm, Domherr zu Augsburg, Schenk Conrad der Ältere, Schenk Friedrich und Schenk Conrad d.J., alle Gebrüder zu Limpurg, treffen eine Vereinbarung über die Bücher, die Schenk Albrecht, Doctor in geistlichen Rechten und Domherr zu Mainz, ihr Bruder, der Herrschaft Limpurg laut Testament vermacht hat. Die Bücher sollen niemals verkauft werden, sondern bei dem Stamm von Limpurg dauernd bleiben und in guter Verwahrung oder in anderen der Herrschaft Schlössern aufbewahrt werden. Wenn ein Schenk von Limpurg zur Schule ziehen und lernen wollte, dem soll man die Bücher leihen, falls sie dies begehren, doch sollen sie den anderen, derzeit lebenden Schenken, darum Bürgschaft geben, dass solche Bücher wieder zurückgegeben werden. Wird die Herrschaft geteilt, so sollen die Bücher ganz ungeteilt liegen bleiben. Nur die Betbücher mag derselbe, unser lieber Bruder, wenden und kehren nach seinem Willen. Die Schenken sollen diese Bücher redlich und in guten Ehren halten und alle Jahre jährlich mindestens einmal dazu lassen warten, dass sie nicht zu Schaden kommen.”
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2923635 mit Digitalisat
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. März 2023). 1435: Bücherschenkung soll beim Stamm der Schenken von Limpurg bleiben. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/chn1