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Niederadel in Westfalen und im Herzogtum Jülich

Die Kleinen unter den Großen. Ministerialität und Niederadel in spätem Mittelalter und früher Neuzeit. Hrsg. von Katrin Jaspers und Stefan Pätzold (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen Neue Folge 64). Münster: Aschendorff 2022, 600 Seiten, zahlreiche Abbildungen, 59 Euro ISBN 978-3-402-15139-6 Inhaltsverzeichnis
Gregor Hecker-Twrsnick: Die Ritterschaft des Herzogtums Jülich im 15. Jahrhundert. Genese einer territorialen Elite (= Jülicher Forschungen 16). Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2022. 400 Seiten, 4 farbige Abbildungen, 49 Euro ISBN 978-3-7395-1346-1 Inhaltsverzeichnis (mir lag ein PDF des Verlags vor.)

“Der niedere Adel in Westfalen” lautet der Titel eines für die Ständegeschichte nach wie vor bedeutsamen Aufsatzes von Gerhard Theuerkauf (in: Deutscher Adel 1430-1555, 1965, S. 153-176). Er begann mit einer kurzen Klage über hinreichende Vorarbeiten. Als Mark Mersiowsky gut 35 Jahre später 2001 Niederadel, Großbauern und Patriziat in Westfalen behandelte, musste er feststellen, dass die Klage Theuerkaufs nichts an Aktualität verloren habe (Vorträge und Forschungen 53, S. 242, UB Heidelberg). Im vorliegenden Band, wieder gut 20 Jahre später, moniert Stefan Pätzold ebenfalls den “unzureichenden Forschungsstand” (S. 242 Anm. 10). Um so wichtiger wäre es, mit Forschungsberichten für Orientierung zu sorgen.

Leider finden sich in dem neuen Sammelband neben den höchst willkommenen regionalen oder thematischen Überblicken zu spezielle Beiträge, die überwiegend, wie ich meine, zu lang geraten sind. Ein ausgezeichneter Auftakt ist der Forschungsbericht zum vormodernen Adel von Michael Hecht (S. 9-28), der gut und gerne doppelt so lang hätte sein dürfen. Den mittelalterlichen Niederadel im Raum westlich und südlich von Münster stellt Peter Ilisch vor (S. 29-79). Die Kölner Ministerialen im südlichen Westfalen um 1200 behandelt Fabian Schmitt (S. 125-158), dessen Dissertation zum Thema 2022 erschienen ist, während Stefan Pätzold Ministerialität und Ritterschaft der Grafen von der Mark im 13. und 14. Jahrhundert in den Blick nimmt (S. 239-264). Drei Familien im Diemelraum stellt Michael Lagers in den Mittelpunkt: die Herren von Padberg, die Spiegel zum Desenberg und die Raben von Canstein (S. 265-290).

Einen konventionellen burgenkundlichen Überblick zu den Wohnsitzen des niederen Adels legt Stefan Leenen vor (S. 79-123), der am Schluss, was zu loben ist, anhand archivalischer Quellen kurz auch auf das Leben auf den Burgen eingeht. Gern wüsste man etwas über “retrospektive Tendenzen” im Herrschaftsbau, ein Thema, das in der Neuerscheinung von Christian Otterbach: Schlösser und Gärten in Baden-Württemberg. Architektur und Selbstdarstellung des reichsfreien Adels und geistlicher Herrschaften zwischen 1450 und 1950 (2022) sehr wohl thematisiert wird. Zur Symbolik der Türme (Otterbach S. 73) liest man im vorliegenden Band: Sie “waren ein Symbol adliger Herrschaft; sie waren zugleich Stallung, Gefängnis, Ort adligen Machtanspruchs und steingewordener Ausdruck adliger Straf- und Gerichtsbefugnisse” (S. 316).

Das alte Schloss Nordkirchen vor dem Abbruch 1703 (S. 111)

Zu kurz kommt, nicht selten bei adelsgeschichtlichen Arbeiten, die Adelskultur (sieht man von dem eben genannten Beitrag und den Hinweisen bei Hecht ab). Immerhin darf sich Andreas Müller sehr ausführlich über Legitimationsfragen verbreiten und zwar anhand von vier Druckschriften aus den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts, die einem Prozess zur Ahnenprobe der Ritterschaft des Hochstifts Paderborn gelten (S. 359-458). Ungehörig ist es, dass S. 364 allgemeine Literatur über Ahnenproben (vgl. Hecht, S. 20) nicht genannt und stattdessen auf das Buch des Verfassers von 2017 “Die Ritterschaft im Herzogtum Westfalen 1651-1803” verwiesen wird.

Mit dem spätmittelalterlichen “Raubrittertum” befassen sich Michael Lagers (siehe oben) und Bernhard Suermann, der die (nur angedrohte) Fehde des Johann von Oeynhausen gegen Bielefeld 1491 behandelt (S. 291-314).

Nur kurz erwähnt seien die weiteren Beiträge von Katrin Jaspers über die Herren von Hörde vor allem im 13. Jahrhundert, Zusammenfassung ihrer Monographie von 2017 (S. 159-238, der Regestenanhang hätte ins Internet ausgelagert werden sollen), von Sebastian Schröder über adlige Straf- und Gerichtsbarkeit im Fürstentum Minden, ausgehend von dem Streit über den Suizid der Marie Haler genannt Schröder im Taubenturm des Guts Stockhausen 1698 (S. 315-357), von Petra Meuwsen über die Pachtverträge des märkischen Hauses Vittinghoff-Schell zu Altendorf um 1600 (S. 459-521, der lange Tabellenanhang würde im Internet mehr Nutzen stiften) und von Hanna Frie über die Witwe Maria Anna Theodora von Westerholt zu Lembeck (1665-1742), geborene Waldbott von Bassenheim zu Gudenau (S. 523-571, Grundlage ist eine Masterarbeit Münster). Erfreulich ist, dass dem ansprechend bebilderten Band ein Register beigegeben wurde.

Eine territoriale Ritterschaft im Westen des Reichs, die des Herzogtums Jülich im 15. Jahrhundert, ist das Thema der Bonner Dissertation von Gregor Hecker-Twrsnick. Anders als etwa in der sozialhistorisch ausgerichteten Monographie von Michael Bühler über den Ortenauer Niederadel 2019 geht es hier um die politische Geschichte und die Verfassungsgeschichte, um das politische Agieren des Niederadels im Herzogtum. Es gelingt dem Autor, den Forschungsbegriff “Ritterschaft”, der im untersuchten Raum als Quellenbegriff für ein Kollektiv seit Ende des 14. Jahrhunderts bezeugt ist, eindringlich zu hinterfragen und mit Fehlannahmen der älteren Forschung aufzuräumen. Die “frühneuzeitliche landständische Erinnerungskultur” (S. 238) projizierte die Bedeutung der Landstände in das Spätmittelalter zurück. Weder gab es Matrikeln noch eine “landtagsfähige” Ritterschaft: “Es kann kaum deutlich genug betont werden, dass dieses Konzept keinen Widerhall in den spätmittelalterlichen Quellen findet. Zum einen sind geregelte territoriale Landtage im frühneuzeitlichen Sinn im Untersuchungszeitraum nicht denkbar. Regelungen, welche Personen oder Personengruppen zu Beratungen in Belangen des Landes eingeladen werden mussten beziehungsweise welche das Recht hatten, zu solchen zu erscheinen und welche nicht, waren noch nicht existent. Zum anderen war die jülichsche Ritterschaft im Untersuchungszeitraum die Gesamtheit der landsässigen Ritterbürtigen. Eine regelhafte Unterteilung in zwei Subgruppen, von denen eine das Recht hatte, zum Landtag zu erscheinen, während die andere dieses Recht nicht beanspruchen konnte, ist nicht erkennbar. Der Begriff der jülichschen Ritterschaft und das dahinterstehende Konzept stellen sich als mehrdeutig dar. Einerseits erscheint sie als Kollektiv der landsässigen Ritterbürtigen des Herzogtums Jülich als umgrenzter Personenkreis. Andererseits konnten zu diesem Kreis jederzeit Personen hinzukommen, oder aus diesem ausscheiden. Die personelle Zusammensetzung und die Strukturen der Ritterschaft hatten im Untersuchungszeitraum also stets einen fließenden Charakter” (S. 289). Zum Rittertitel ist die Feststellung S. 92 wichtig: “Von ungefähr 575 zwischen 1423 und 1511 erfassten Mitgliedern der jülichschen Ritterschaft ist bei nur 42 festzustellen, dass sie tatsächlich Ritter waren und mit dem Titel ‘Ritter’ angesprochen wurden”.

Die materialreiche, vor allem anhand der Überlieferung des Landesarchivs (Duisburg) erarbeitete Studie ist methodisch reflektiert, prägnant geschrieben und überzeugt nicht zuletzt auch durch den vergleichenden Blick auf andere Territorien. Sie ist gut mit der adelsgeschichtlichen Literatur vertraut, auch wenn ich den oben genannten Titel von Theuerkauf vermisse.

Ein gravierendes Manko stellt aber die mangelnde Erschließung der mit großem Aufwand recherchierten Adelsfamilien im Register dar. Am Anfang des Personenregister steht Befremdliches: “Mitglieder der jülichschen Ritterschaft sind nur angegeben, sofern sie zu Ereignissen auftreten, die nicht direkt mit der Gruppe in Zusammenhang stehen”. Es wurde also nur ein winziger Teil des ausgebreiteten Belegmaterials aufgenommen. Im PDF gibt es 147 Treffer zu Merode, im Register findet man nur S. 86, einen der unwichtigsten Nachweise zur Familie überhaupt. Auf S. 122f. wird die Kurzinformation zur bedeutenden Familie geboten. Nicht im Register sind die Ausführungen zu den Adelsfamilien des Amts Nörvenich (S. 167-206) berücksichtigt, ebenso nicht die wichtigen prosopographischen Anhänge (S. 291-369). Es ist mir unverständlich, wieso der Autor nicht alle Nennungen von Adeligen im ganzen Buch in einen nach Adelsfamilien geordneten Index aufgenommen hat, wo auch die Sekundärliteratur zu den einzelnen Geschlechtern ihren Platz hätte finden müssen. Adelsgeschichte darf nie die Bequemlichkeit des Lesers oder der Leserin aus dem Auge verlieren!

Ergänzende Materialien

Werkstattbericht zur Dissertation von Gregor Hecker-Twrsnick 2017

Die Umschlagabbildung stammt aus dem Heroldsbuch des Hubertusordens (Krakau, mgq 1479), seit 2014 online, was der Verfasser anzugeben unterlässt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. März 2023). Niederadel in Westfalen und im Herzogtum Jülich. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chn0


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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