“Die Stadt Zürich darf die Inschriften “Zum Mohrenkopf” und “Zum Mohrentanz” an zwei historischen Gebäuden nicht abdecken. Weil die Namen als rassistisch empfunden werden könnten, hatte sie dafür eine Baubewilligung beantragt. Das Baurekursgericht lehnte dies nun auf Antrag von Heimatschutzorganisationen ab. Man nehme die Problematik des Rassismus sehr ernst, teilte der Verein Zürcher Heimatschutz mit. Die Inschriften seien aber “bedeutend für das äußere Erscheinungsbild der Fassaden”.”
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Klaus Graf (23. März 2023). “Zum Mohrenkopf”: Gericht verbietet Abdeckung von historischen Inschriften in Zürich. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chmv
Felix Helvetia!