Hiermit setze ich die Beitragsreihe zu kommunalen Archivgebühren fort:
Gebühren acht großer Stadtarchive in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Gebühren neun großer ostdeutscher Stadtarchive
Die Stadtarchive sind die Archive der neun größten Städte Hessens plus das Stadtarchiv Wetzlar. Bürgerinnen und Bürger können sich in mehr als der Hälfte der berücksichtigten Archive nicht im Internet vorab darüber informieren, was sie an Gebühren erwartet. Bei den vier restlichen Archive reicht die Spanne der Kosten für 10 Scans von 2 Euro (Wiesbaden) bis 52 Euro (Offenbach). [Durchschnittlich 26 Euro.]
Kostenlos selbst fotografieren darf man – soweit Angaben vorliegen – nur in Darmstadt und Gießen.
Wiesbaden
Benutzungsordnung 2021
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: einfache kostenlos, sonst 15 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: 0,20 Euro/1. S., 10 S. 2 Euro (mehr steht da wirklich nicht)
Selbst fotografieren: keine Angabe [erlaubt, siehe Kommentar]
Darmstadt
Entgeltordnung 2023
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: kostenlos
Scans: 0,50 Euro (300 dpi) [zuzüglich 5 Euro je Auftrag für die bereitstellung, siehe unten = 5,50 Euro/1. S., 10 S. 10 Euro]
Selbst fotografieren: erlaubt (Benutzungsordnung 2023)
Frankfurt am Main
Benutzer- und Engeltordnung
Benutzung: 25 Euro/Tag bei gewerblicher Nutzung.
Auskünfte: 10 Euro je angefangene 10 Minuten
Scans: 30 Euro Digitalkopien CD-ROM (inkl. Index Print und 50 Scans/Dateien, für jeden weiteren Scan/Datei 0,30 Euro). Die Norm ist unklar. Offen ist die Frage, wieviel die Scans bei Mailverstand (0,50 Euro/Scan bzw. Datei) kosten und ob das Arbeitsentgelt (10 Euro je angefangene 10 Minuten) hinzukommt. 40 Euro/1. S., 10 S. 40 Euro vermutlich zuzüglich Porto für den CD-Versand.
Selbst fotografieren: erlaubt, aber kostenpflichtig. “Um Archivalien zur privaten Nutzung abzufotografieren, empfiehlt es sich eine Kamera mitzubringen.” Laut Benutzerordnung dürfen in Ausnahmefällen Teile von Archivalien gegen ein pauschales Entgelt von mindestens 5 Euro und höchstens 50 Euro abfotografiert werden (Fotos: 4 Euro je eigener Aufnahme!). [Siehe aber unten die Nachträge]
Offenbach am Main
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: bei umfangreicheren Recherchen 30 Euro je angefangene 30 Minuten (archivarische Fachkraft) bzw. 20 Euro (Verwaltungskraft).
Scans: 5 Euro je Scan zuzüglich 2 Euro für den Mailversand = 7 Euro/1. S., 10 S. 52 Euro
Selbst fotografieren: in Ausnahmefällen, 2,50 Euro pro gemachtem Bild/Scan oder Tagespauschale 100 Euro/Tag, das Archiv hat nur an zwei Tagen in der Woche insgesamt 14 Stunden auf)
ARCHIVE OHNE EINEN VERGLEICH ERLAUBENDE ANGABEN ZU SCANKOSTEN (alphabetisch nach Ortsname)
Fulda
Infoseite
Benutzung: “Die Benutzung für wissenschaftliche, heimatkundliche und schulische Zwecke ist frei”. Das Kostenverzeichnis sieht bei den Archivgebühren keine Kosten für die persönliche Nutzung vor, was als Zeitaufwand berechnet wird, ist schwer vorherzusagen.
Auskünfte: einfache Auskünfte ohne Inanspruchnahme von Archivalien oder Findmitteln (!) kostenlos, weniger als 15 Minuten Recherche kosten 5 Euro, bei erhöhtem Zeitaufwand sind es 8 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: Das Kostenverzeichnis kennt keine Archivalienscans, sondern nur das “Einscannen eines Bildes, Ausdruck auf Fotopapier” für 2,50 Euro.
Gießen
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte und Scans: keine detaillierten Angaben zu den Kosten
Selbst fotografieren: erlaubt
Hanau
Verwaltungskostenordnung
Benutzung: kostenlos?
Besondere Archivgebühren weist die Norm nicht auf. Bei umfangreicheren Recherchen dürften die Gebühren nach dem Zeitaufwand in Betracht kommen (18 Euro für einen Beamten des höheren Dienstes je angefangene 15 Minuten). Kopien (auch digitale?) kosten 0,20 Euro.
Selbst fotografieren: keine Angabe
Kassel
Kostenverzeichnis der Stadtverwaltung
Klare Angaben fehlen. Die Gebühren nach den Zeitaufwand (bei Recherchen) richten sich nach dem Zeitaufwand (Beamter des höheren Dienstes 18 Euro/15 Minuten). Bei digitalen Aufnahmen heißt es nur: “nach Zeitaufwand zzgl. Materialkosten”
Selbst fotografieren: Keine Angabe
Marburg
Die Homepage enthält noch nicht einmal einen Link auf die Archivsatzung, o auf die Verwaltungskostensatzung verwiesen wird. Bei Auskünften geht es nach Zeitaufwand (Beamte des höheren Dienstes 19,25 Euro je angefangene 15 Minuten).
Benutzung: kostenlos
Selbst fotografieren: keine Angabe
Wetzlar
Archivsatzung 1992
Benutzung: kostenlos, aber: “Für das Bereitstellen von Unterlagen und Bildern für gewerbliche Zwecke wird der entstehende Aufwand berechnet”.
Auskünfte: keine Angabe
Scans: keine Angabe
Selbst fotografieren: keine Angabe [Siehe aber unten die Nachträge]
Nachträge
Aus der Praxis kann ich hinzufügen, dass man in Wetzlar kostenlos fotografieren darf und auch in Frankfurt hab ich noch nie etwas für eigene Fotografien zahlen müssen. In beiden Archiven habe ich sicherlich schon mehrere hundert Fotos angefertigt.
— Simon R. Bürcky (@buercky) March 23, 2023
Das ist korrekt – das ISG Frankfurt erhebt keine Gebühren für eigene Fotos, darf das aber noch nicht auf die Homepage schreiben weil die neue Fassung der Entgelt- und Benutzungsordnung seit Jahren auf politischer Ebene festhängt.
— KOdenweller (@Zimelienfreund) March 23, 2023
Die Angaben sind korrekt. Unsere Entgeltordnung sieht Folgendes vor: “Bereitstellung und Versand von Reproduktionen per Mail (digital) oder per Post (analog) – 5€ pro Auftrag”.
— Stadtarchiv Darmstadt (@Stadtarchiv_DA) March 23, 2023
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. März 2023). Gebühren zehn großer Stadtarchive in Hessen. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chmn
Das Anfertigen von Fotos von Archivgut mit dem eigenen Smartphone ist im Stadtarchiv Wiesbaden erlaubt und kostenlos. Eine entsprechende Information veröffentlichen wir auf unserer Homepage http://www.wiesbaden.de/stadtarchiv.