Vorstrafenregister 1854ff. gesperrt bis zum 31. Dezember 2044 Eine exzellente Vertuschungshilfe für die NS-Zeit! http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=7-227627 Autor: Klaus Graf Historiker und Archivar, Blogger Alle Beiträge von Klaus Graf anzeigen
Ich vermute, dass ein Antrag auf Sperrfristenverkürzung die Nutzung unter Auflagen ermöglicht. Ihren Vorwurf der Vertuschungshilfe finde ich unfair. Antworten
Ich vermute, dass ein Antrag auf Sperrfristenverkürzung die Nutzung unter Auflagen ermöglicht. Ihren Vorwurf der Vertuschungshilfe finde ich unfair.