Ein weiterer Sieg für Schälikes Buskeismus-Seite:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Juli 2010). LG Köln: Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung nach § 5 UrhG ungeschützt. Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bro2