Als “Verhängnis der Mark Brandenburg” hat der jüdische Zeitgenosse Josel von Rosheim die Ereignisse bezeichnet, die im Juni/Juli 1510 zahlreiche angesehene Bürger märkischer Städte in wenigen Wochen zu verhassten Außenseitern werden ließ. 38 von ihnen urteilte man am 19. Juli 1510 in Berlin öffentlich ab und verbrannte sie. Sie waren der Gotteslästerung und des Kindsmords für schuldig befunden worden. Wie sich dreißig Jahre später zeigte, auch für damalige Rechtsverhältnisse zu Unrecht. FR
Besonders dürftig der Internethinweis auf die Ausstellung in Spandau zum Thema:
http://www.zitadelle-spandau.de/Museum____/__Laufende_Ausstellung/__laufende_ausstellung.html
Selbstverständlich verzichtet die Journaille darauf, weiterführende Links anzugeben:
http://www.4lx.de/1510/1510.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Gedenkstein_f%C3%BCr_die_Opfer_der_Berliner_Judenverbrennung
http://books.google.de/books?id=D64GY0T8_M4C&pg=PA252
Die grundlegende Darstellung von Holtze steht digitalisiert bei Europeana Local zur Verfügung
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Juli 2010). Berliner Hostienschändungsprozess 1510. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/brlp