https://www.tagesanzeiger.ch/eine-querfront-agitatorin-kommt-sich-selbst-in-die-quere-262666721500 (PAYWALL, Danke an JZ)
“Guérot wäre nur eines unter vielen Irrlichtern in der Debatte, wäre die Uni Bonn nicht 2021 auf die gloriose Idee gekommen, sie zur Professorin für Europapolitik zu machen. Wissenschaftliche Ausweise hatte sie kaum, dafür jede Menge politisches und mediales Kapital. Bereits 2018 hatte sie allerdings einräumen müssen, dass in ihrem Buch mit Menasse Zitate schlicht erfunden waren. Im vergangenen Jahr wies ihr der Politikwissenschaftler Markus Linden dann grossflächige Plagiate in allen Büchern nach, die er untersucht hatte. Noch verheerender fand der Prüfer, dass Guérot es nachweislich auch mit den Fakten nicht genau nehme. Er nannte sie in der «Zeit» darauf eine «Stimme des Postfaktischen». Guérots jüngste Bücher sind Streitschriften, keine wissenschaftlichen Abhandlungen. Zitate, belegt oder nicht, dienen
ihr einzig dazu, ihre Thesen zu untermauern. Was ihrer Sicht widerspricht, lässt sie weg. Für ihre Universität wurde der vermeintliche Star so immer mehr zur Peinlichkeit. Studierende und Kollegen beklagten Dauerverstösse gegen das «wissenschaftliche Ethos», die Unileitung distanzierte sich von ihren Positionen zum
Krieg. Die Kündigung, die Guérot bekannt machte, folgte auf eine monatelange Untersuchung der Universität, die schwerwiegende Plagiate in aktuellen und vergangenen
Schriften feststellte.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. März 2023). Tagesanzeiger zum Fall Guérot. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chhx
„Keine Einigung zwischen Uni Bonn und Ulrike Guerot“ im Gütetermin beim Arbeitsgericht
So lautet die Überschrift eines ausführlichen und vor allem brandaktuellen Zeitungsberichts des Bonner General Anzeigers, der am 28.4.2023 um 14.30 Uhr ins Netz gestellt worden ist, und zwar noch ohne Bezahlschranke:
https://ga.de/bonn/stadt-bonn/bonn-keine-einigung-zwischen-guerot-und-uni-demo-vor-arbeitsgericht_aid-89352089
Daraus sind die folgenden Punkte besonders hervorzuheben:
(1) „Die Sitzung begann wenige Minuten nach 13.30 Uhr. Hinter den Presseplätzen waren auf den rund 30 Sitzplätzen im Saal Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten anwesend. Der Vorsitzende Richter Daniel Krämer fasste kurz zusammen, um was es in der Sitzung inhaltlich gehen soll: „Um den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens.” Nach wenigen Minuten gaben die Rechtsanwältin von Ulrike Guérot, Christiane Ringeisen, gemeinsam mit Rechtsanwalt Carlos Gebauer und der Rechtsanwalt der Bonner Uni, Matthias Spirolke, zu verstehen, dass es noch weiterer bilateraler Gespräche bedürfe. Es solle daher jetzt zu keiner Einigung kommen.“
(2) „Laut Krämer gehe es nun darum, folgende Fragestellungen zu klären: Handelt es sich bei den von der Politologin veröffentlichten Werken um klassische wissenschaftliche oder populärwissenschaftliche Werke? Handelt es sich dementsprechend um ein wissenschaftliches Fehlverhalten? In welchem Zeitraum wurden die Werke veröffentlicht – nach oder vor Beginn der Dienstzeit in Bonn? Und erfordert das Verhalten von Guérot dementsprechend eine Abmahnung?“
(3) „Diese Fragen sollen nun bei einem am Freitag vereinbarten Kammertermin geklärt werden. Dieser wurde auf den 13. September um 13.15 Uhr terminiert. Dann gelte eine Anwesenheitspflicht der Betroffenen beim Termin, Guérot selbst war an diesem Freitag nicht vor Ort. Der Richter beendete den Gütetermin nach 15 Minuten mit den Worten: ‚Eine gütliche Einigung ist nicht möglich‘.”
Gleichwohl, so erlaube ich mir ergänzend zu bemerken, ist eine außergerichtliche Einigung der vor dem Bonner Arbeitsgericht streitenden Parteien, wie von dem Rechtsvertreter der Uni Bonn auch angedeutet (“bilaterale Gespräche”), weiterhin zu jedem Zeitpunkt möglich.
Organisierter politischer Druck der Straße auf die Jurisdiktion als dritter Säule im demokratischen Rechtsstaat – ein beispiellos verfassungsfeindlicher Einmischungsversuch in die Unabhängigkeit des Arbeitsgerichts und dessen auf Gesetzen basierende Rechtsprechung
Nach Maßgabe des Kündigungsschutzgesetzes ist in der anhängigen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht in Bonn ein Gütetermin durchzuführen. Der findet nun am 28. April 23 statt. Der AStA der Uni Bonn wendet sich gegen „eine mögliche Weiterbeschäftigung der Politikwissenschaftlerin“ Ulrike Guerot. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, ruft er am 28.4. vor dem Bonner Arbeitsgericht zu einer Kundgebung auf. Darüber berichtet der Bonner General Anzeiger – ohne Bezahlschranke:
https://ga.de/bonn/stadt-bonn/bonn-studenten-protestieren-wegen-ulrike-guerot-vor-arbeitsgericht_aid-89312889
In diesem Artikel des Bonner GA heißt es u.a.: „Die Kundgebung trägt laut Mitteilung den Titel „Kein Platz für Verschwörungsideologien an der Uni Bonn – Keine Professur für Ulrike Guérot“ und richtet sich gegen eine mögliche Weiterbeschäftigung der Politikwissenschaftlerin.“
„Bei dem Termin ist es den beiden Parteien möglich, sich auf einen Vergleich zu einigen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Sollte das nicht der Fall sein, wird in einigen Wochen ein Verhandlungstermin angesetzt, bei dem das Arbeitsgericht entscheidet. Laut dem Sprecher handelt es sich aus gerichtlicher Sicht um ein schwebendes Verfahren. Erst an dessen Ende werde feststehen, ob das Arbeitsverhältnis beendet sei oder nicht.“
Der Fall Ulrike Guerot – ein beispielloses Verwirrspiel endet mit einer vorläufigen Klarstellung
Der Bonner General Anzeiger (GA) berichtet darüber aktuell und exklusiv und auch noch ohne Bezahlschranke:
https://ga.de/news/wissen-und-bildung/regional/uni-bonn-ulrike-guerot-professoren-sagen-vortragsreihe-ab_aid-88747869
Die Eckpunkte dieses GA-Artikels vom 19.4.23 lauten wie folgt:
(1) Die für das SoSe 2023 angekündigte Ringvorlesung findet nicht statt.
(2) Die Uni Bonn bleibt dabei, „dass die Kündigung wirksam ist: ‚Frau Dr. Guerot ist zum 31. März 2023 aus der Universität Bonn ausgeschieden‘.“
(3) „Das Bonner Arbeitsgericht stellt dagegen klar, dass genau darüber das Gericht noch befinden muss. ‚Das Gericht hat noch keine Entscheidung getroffen, und deshalb steht noch nicht fest, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde oder nicht‘, erklärte der Arbeitsgerichtssprecher Daniel Krämer.“
Die gekündigte Frau Prof. Dr. Ulrike Guerot bleibt vorerst weiter Professorin an der Uni Bonn
Das meldet der SPIEGEL in einem von Swantje Unterberg verfassten und am 30. März 2023 ins Netz gestellten Artikel unter der Überschrift:
“Schwebendes Verfahren am Arbeitsgericht.Ulrike Guerot vorerst weiter Professorin an der Uni Bonn”.
Zum Stand und weiteren Verfahren des von Guerot angestrengten und beim Arbeitsgericht Bonn anhängigen Kündigungsschutzverfahrens weiß Swantje Unterberg außerdem erhellende Neuigkeiten zu berichten:
“Bis zum Ende des Verfahrens sei ihr Status an der Uni Bonn sozusagen eingefroren, erläutert eine Verwaltungsbeamtin des Gerichts. Am 28. April soll es laut Gericht einen Gütetermin geben, bei der die Sach- und Rechtslage erörtert werde, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen. Können sich die Parteien nicht einigen, folge etwa acht Wochen später ein Kammertermin, bei dem das Gericht über den Sachverhalt entscheide.”
Ringvorlesung an der Uni Bonn – ein Rohrkrepierer mit Ansage
Der Bonner General-Anzeiger meldet unter der Überschrift “Umstrittene Bonner Professorin. Professoren planen Vortragsreihe zur Entlassung Ulrike Guerots”:
“Die umstrittene Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerot erhält Unterstützung von Kollegen, … .Eine Ringvorlesung an der Uni soll die Plagiatsvorwürfe beleuchten.” Sie steht unter dem Titel “Plagiat? Wissenschaftsfreiheit? Politik? – Zur Entlassung der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerot”. (20.3.23)
Frau Professor Dr. Guerot hatte schon im Vorhinein auf Twitter darauf die ihr passend erscheinende Antwort gegeben: “Jemand in den Ruch des Unanständigen zu setzen, funktioniert journalistisch mittlerweile ganz einfach: Man sagt ihm einfach nur nach, er sei ‘umstritten’.” (18.3.23)
Die inhaltliche Begründung wie die thematische Auflistung und zeitliche Abfolge dieser angekündigten Ringvorlesung für das Sommersemester 2023 finden sich unter diesem Link:
https://www.uni-bonn.de/de/studium/studienangebot/mehr/studium-universale
Wie geht es weiter im Kündigungsfall Guerot – Gütetermin beim Arbeitsgericht Bonn
Der heimische Bonner General-Anzeiger berichtet über wichtige Aspekte im Fall der gekündigten Bonner Universitätsprofessorin Dr. Ulrike Guerot in größeren Artikeln ausführlich, die allerdings nicht in seinen Print-Ausgaben, sondern in seinen online-Ausgaben – hinter Bezahlschranken versteckt – veröffentlicht werden, z.B.:
2. März 2023
Der Fall Guérot und das Arbeitsrecht : „Unbelehrbarkeit genügt als Kündigungsgrund“
https://ga.de/news/wissen-und-bildung/regional/der-fall-guerot-und-das-arbeitsrecht-interview-mit-experten_aid-85873763
10. März 2023 Umstrittene Bonner Professorin unter Plagiatsverdacht : Die Causa Ulrike Guérot, nächster Akt
https://ga.de/news/wissen-und-bildung/regional/in-der-causa-guerot-naht-wohl-bald-der-guetetermin_aid-86328281
Dipl.Soz. Wolfgang Deuling (Bonn) richtet darauf gleichwohl, quasi als unser aufmerksamer „Korrespondent“ vor Ort, sein besonderes Augenmerk.
Guerot hatte auf Twitter am 24. Februar angekündigt, gegen die arbeitsrechtlich ausgesprochene Kündigung zum 31. März 2023 beim zuständigen Bonner Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben. Dies ist inzwischen auch geschehen.
Deuling weist nun auf einen sehr informativen GA-Artikel „Gütetermin mit Guerot und Universität“ von heute (10. März) hin, in dem es unter anderem heißt: Die streitenden Parteien sind zu einer in Kürze anberaumten öffentlichen „Güteverhandlung“ vor dem Bonner Arbeitsgericht geladen worden. „Die Güteverhandlung ist immer der erste Prozesstermin und hat das Ziel, den Rechtsstreit durch eine möglichst gesichtswahrende Einigung der Parteien zu beenden.“
Ich füge hinzu: Nach vorherrschender Auffassung hat eine Kündigungsschutzklage nach Maßgabe des Kündigungsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung für die ausgesprochene Kündigung.
Unklar ist, ob der vorsitzende Richter der zuständigen Kammer auf Antrag eine solche aufschiebende Wirkung anordnen kann. Ob sich Frau Prof. Guerot in einem solchen Fall das zu erwartende Spießrutenlaufen vor den Studierenden der Bonner Politikwissenschaft wirklich zumuten (lassen) will, bliebe dann abzuwarten.
Gütetermin beim Arbeitsgericht in Bonn verschoben (14.3.23)
Unser aufmerksamer Bonner Korrespondent berichtet: In der Ausgabe des ‘Bonner General-Anzeigers’ von heute (14.3.) findet sich ein kleiner Artikel mit der Überschrift “Fall Guerot. Gütetermin verschoben. Anwalt der Professorin bittet um Verlegung” Damit ist der für einen der nächsten Tage vorgesehene Gütetermin zunächst einmal abgesagt.
Diesem Vorgang entnehmen wir, dass der Vorsitzende Richter der Kammer beim Arbeitsgericht Bonn, die die Kündigungsschutzklage von Frau Guerot verhandelt, das persönliche Erscheinen der Klägerin zum Güütetermin angeordnet hat, die Klägerin aber, aus welchen Gründen auch immer, um einen anderen, für sie passenden Termin gebeten hat.
Wenn kein rein privater Grund, der die Öffentlichkeit nichts angeht, für dieses Ersuchen ausschlaggebend ist, dann lässt sich zunächst einmal feststellen, dass in das angestrengte prozessuale Verfahren Bewegung gekommen zu sein scheint. Denn es ist doch naheliegend, dass hinter den Kulissen fieberhaft versucht wird, eine außergerichtliche gütliche Einigung zwischen Klägerin und Beklagter zu erreichen, die wegen noch zu klärender Details einige Zeit in Anspruch nimmt, zum angesetzten Gütetermin aber noch nicht vertragsfest zu Papier gebracht werden können und über die in der öffentlichen Verhandlung des angesetzten Gütetermins auch nicht gesprochen werden soll.
Zugleich ist denkbar, dass der Klägerin inzwischen beispielsweise eine Gastprofessur an einer anderen renommierten Hochschule angeboten worden ist und sie in Gesprächen dazu erst noch die Bedingungen aushandeln und vertragsfest in trockene Tücher bringen will, ehe sie dann vielleicht in ernsthafte Gespräche über eine gütliche Einigung mit der Uni Bonn eintritt.
“Zu einem neuen Termin komme es aller Voraussicht nach im April”, erklärte der Vorsitzende Richter. (G A) Nach Aussage von Frau Guerot ist ihr zum 31. März 23 gekündigt worden, d.h. ab 1. April wäre sie kein Mitglied der Uni Bonn mehr. So paradox das klingt, die Verlegung des Gütetermins, die nur die Klägerin veranlassen konnte, könnte darauf hindeuten, dass inzwischen auch die Uni Bonn nicht mehr will, dass es wirklich zur Vollstreckung der von ihr ausgesprochenen Kündigung wirklich kommt.
Mit Sicherheit hätte jeden anderen, noch so perfekt arbeitenden Wissenschaftler, das gleiche Schicksal getroffen Wer heute gegen die Agenda des US-Imperiums schreibt, den trifft das Verdikt und eine Kündigung dürfte hier noch die einfachste Variante sein.
General-Anzeiger, Samstag/Sonntag, 4./5. März 2023
Journal
Magazin für Kultur und Wissen
„Zitieren ohne Geländer“
„Um Plagiate geht es im Streit zwischen der Bonner Uni und ihrer prominenten Professorin Ulrike Guérot. Die Vorgeschichte rückt ein zäh erkämpftes Grundrecht in den Fokus: die Wissenschaftsfreiheit“
Von Rüdiger Franz
„Denken ohne Geländer, so beschrieb die Philosophin und Politologin Hannah Arendt einmal ihre Grundhaltung, sich von wissenschaftlichen Schulen und Theorien möglichst ebenso fernzuhalten wie von Intellektuellen Zwängen.
Auch die Bonner Politologin Ulrike Guérot bezieht sich gelegentlich auf Arendt. Auf deren Axiom etwa, demzufolge der Sinn von Politik Freiheit sei. Zuviel Freiheit hat sich Guérot hingegen nach Überzeugung von Gutachtern im Umgang mit fremdem geistigen Eigentum selbst zugestanden. Plagiat, so lautet der Vorwurf, der vor einer Woche in der Kündigung der seit Monaten krankgeschriebenen Guérot mündete (so teilte es diese selbst per Twitter der Öffentlichkeit mit).
Die Art und Weise, in welcher der Fall ohne Beteiligung Guérots seit einer Woche in den sozialen Medien „reflektiert“ wird, wirft einmal mehr ein Licht auf die Unversöhnlichkeit in der Debattenkultur im Land. Fast schon erwartungsgemäß geht es um den Verdacht, die 59-Jährige solle in Wirklichkeit aus „politischen“ Gründen von der Universität entfernt werden. Häme über die „gerechte Strafe“ wird Guérot auf Twitter ebenso zuteil, wie andere in der Kündigung eine Art moderner Hexenverfolgung zu erkennen glauben:“Na, dann sagen Sie der Uni Bonn Lebewohl & alle sind glücklich. Sie können die Märtyrerin spielen und die Studierenden haben wieder die Chance einer adäquaten Professorin“, schreibt einer und erntete damit die Frage „Was ist denn eine adäquate Professorin“? Ist das eine, die auf Linie ist?!“
Warum polarisiert gerade Guérot, die doch jahrelang als Dauergast politischer Talkshows von Lanz bis Illner ob ihrer Euphorie für ein weiter verschmelzendes Europa als Aushängeschild des linksliberalen Milieus gefeiert wurde und der nun ausgerechnet Plagiate aus ihrem 2016 wohlwollend rezensierten Buch „“Warum Euopa eine Republik werden muss“ auf die Füße fallen? Die Gründe für das Etikett „umstritten“ liegen in der jüngeren Vergangenheit, als Guérot erst auf Konfrontationskurs zu den staatlichen Corona-Maßnahmen ging und dann mit Blick auf die russische Invasion in der Ukraine immer wieder zu sofortigem Waffenstillstand und Friedensverhandlungen aufrief…
Ohne den Arbeitsrechtlern vorzugreifen, lässt es sich fast tragisch nennen, dass im „Fall Guérot“ nun profane wie ungelenke Plagiate die Bonner Uni um eine prominente Gelegenheit bringen, sich als diskursiver, mitunter reibungsvoller Resonanzraum zu beweisen und der viel zitierten Diversität Gesichter zu geben…“
Faktentreue als A und O des wissenschaftlichen Diskurses – auch im Fall Guerot
In dem von Wolfgang Deuling ungeprüft zitierten Zeitungsartikel des Bonner General-Anzeigers wird von dessen Verfasser Rüdiger Franz behauptet: Guerot seien „nun ausgerechnet Plagiate aus ihrem 2016 wohlwollend rezensierten Buch „“Warum Euopa eine Republik werden muss“ auf die Füße fallen“.
Diese Behauptung ist jedoch höchst unvollständig, weil sie nicht dem tatsächlichen Sachverhalt und dem inzwischen auch veröffentlichten Kenntnisstand in angemessener Weise entspricht.
Frau Prof. Dr. Ulrike Guerot hat dazu selbst und ausdrücklich in drei Mitteilungen auf Twitter bereits Ende Februar 2023 dazu das Folgende festgestellt:
(1) „Die Uni Bonn „hat mir wegen Plagiat in einem nicht-wissenschaftl. Buch von 2016 zum 31.3. gekündigt.“ (24. Febr. 23)
(2 + 3) „Bezüglich meines früheren Posts teile ich Folgendes ergänzend & klarstellend mit: ….. (Die) Kündigung durch die Uni Bonn/ … bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf die im früheren Post genannte Veröffentlichung vor Begründung des Dienstverhältnisses, sondern auch auf eine weitere Veröffentlichung aus dem März 2022.“ (27. Febr. 23)
Um der Wahrheit die Ehre zu geben, sollten auch Kritiker der Vorgehensweise der Uni Bonn diesen der ausgesprochenen Kündigung zugrunde liegende Sachverhalt nicht bagatellisieren und schön reden.
Betr.: Rüdiger Franz GA-Artikel zum Bonner Fall Guerot
Lieber Wolfgang Deuling,
heute (7. März 23) erhielt ich ihren Brief mit der Originalseite des Bonner GA, die den großen Artikel zum Fall Guerot von Rüdiger Franz enthält. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bedanken. Ich habe diesen Text inzwischen schon mehrmals gelesen. Dazu wäre aus meiner Sicht doch das Eine oder Andere beizutragen.
Meinen Einwand, dass der Verfasser in bewußt gewählten Formulierungen, die ich hier auch zitieren könnte, den Fall Guerot als Plagiatsfall bagatellisiert und schön färbt, finde ich bestätigt. Wenn man den von ihm formulierten Standpunkt zu Ende denkt, so stelle ich fest, dass er dem ungezügelten Freibeutertum urheberrechtlich geschützten geistigen Eigentums das Wort redet.
Es trifft zu, daß Frau Guerot Plagiate aus einem 2016 veröffentlichten Buch dadurch auf die Füße gefallen sind, weil gerade diese Veröffentlichung für die Entscheidung, sie auf diesen Lehrstuhl zu berufen, einen maßgeblichen Qqualifizierungsnachweis darstellte (Einstellung).
Für die arbeitsrechtliche und arbeitsgerichtliche Bewertung der erfolgten Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses (Entlassung) war und ist aber entscheidend die von Plagiaten kontaminierte Buchveröffentlichung aus dem Jahr 2022 (siehe: Hinweis von Frau Guerot auf Twitter), die nämlich erst in der Zeit verfasst worden ist, in der sie schon als Professorin und Lehrstuhlinhaberin an der Uni Bonn wirkte.
Das kann man in der diesbezüglichen Pressemitteilung auch genau so nachlesen. Aber das haben die Journalisten eben durchweg nicht verstanden.
Genau dieser Umstand ist ihr nun nicht nur wissenschaftsethisch, sondern zuerst und vor allem nun auch arbeitsrechtlich auf die Füße gefallen. Wissenschaftliche Hochschulen in Deutschland haben hinsichtlich der Wahrung ihres weltweit anerkannten hohen Rufes ein existenzielles Interesse daran, daß das bei ihnen beschäftigte wissenschaftlich qualifizierte Personal ausnahmslos die allgemeinen Standards guter wissenschaftlicher Praxis erfüllt. Das gilt umso mehr für eine Uni wie Bonn, die sich als sog. Exzellenzuniversität auch in dieser Hinsicht dauerhaft zu bewähren hat.
Schließlich ist darauf zu bestehen, daß das vom Verfasser Rüdiger Franz beschworene schwer “erkämpfte Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit” nach Maßgabe von Artikel 5 GG nicht grenzenlos gilt. In Absatz 3 von Art. 5 GG heißt es ausrücklich: “Kunst und Wissenschaft. Forschung und Lehre sind frei.Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.” Daran, ob Frau Prof.Dr. Guerot in ihrer Lehrtätigkeit diese Verpflichtung noch in hinreichendem Maße erfüllt hat, haben zunehmend mehr Studierende der Bonner Politikwissenschaft Zweifel geäußert.
Wichtig ist also auch hier die inhaltliche Unterscheidung unterschiedlich großer Spielräume forschungsbasierter wissenschaftlicher Veröffentlichungen einerseits und auf gesicherten empirisch-analytisch gesicherten Ergebnissen und Befunden aufbauenden Lehr- und Lerninhalten andererseits. Die akademische Lehrkanzel ist gerade kein Podium mißbräuchlicher politischer Propaganda, egal welcher Couleur. Das ist gerade nicht das von unserer Verfassung geschützte und von Rüdiger Franz so betonte “hohe Gut der Wissenschaftsfreiheit”! In diesem Zeitungsartikel kommt auch dieser Aspekt leider nicht zur Sprache.
Mit besten Grüßen
Bern D.
Guerot in eigener Sache – das Buch zum Fall
Als Frau Prof. Dr. Ulrike Guerot in der Frühe des 24. Februar 2023 gegen 5.00 Uhr auf Twitter mitteilte, ihr sei von der Uni Bonn wegen Plagiaten gekündigt worden, verband sie dies mit dem Hinweis, dass sie für Nachfragen in dieser Angelegenheit nicht zur Verfügung stehe.
Ihre Mitteilungsfreude endete also dort, wo ihr diese Nachricht motivierender Geschäftssinn einsetzte. Der Klarsicht Verlag in Hamburg hatte nämlich schon zuvor ein neues Buch aus ihrer Feder angekündigt, dessen Manuskript zu diesem Zeitpunkt schon mehr oder weniger abgeschlossen und zur Drucklegung fertig vorbereitet war. Es fehlte, so spekuliere ich, aber wohl immer noch ein noch zu schreibendes schlüssiges Fazit, in dem als handfeste Beleg für den roten Faden, der ihre Darstellung durchzieht, sie sei schlußendlich das Opfer einer medial inszenierten Rufmordkampagne geworden, auf den aktuellen Stand der Dinge gebracht wird.
Ich zitiere aus der Produktbeschreibung der Verlagswerbung:
„Wer sich in die Öffentlichkeit traut, kann sich dort ganz schnell eine blutige Nase holen. Dieselben Medien, die eine Person heute glorifizieren, stellen sie morgen an den Pranger. Sie verteilen und entziehen Reputation, fördern und zerstören Karrieren. Das Medium selbst bleibt jedoch immer auf der Siegerseite. Die Gesetze von Marktorientierung und zynisch-ideologisierter Machtausübung gelten für Rundfunk und Fernsehen ebenso wie für die Printmedien – von RTL bis ARD und ZDF, von der BILD über die taz bis zur ZEIT. »Das Phänomen Guérot« legt genau diesen Vorgang detailliert offen: Der MENSCH Ulrike Guérot ist in der Realität nicht die dämonische Figur, als die sie hingestellt worden ist. Aber an ihr kristallisiert sich genau dieser menschenverachtende Prozess heraus, der bis heute andauert. Ulrike Guérot gehört zu den nur noch sehr wenigen Menschen in Deutschland, deren Prominenz auf ihren herausragenden Qualitäten und ihrer tatsächlichen Bedeutung für das kulturelle Leben beruht. Aufgrund von differenzierten Äußerungen zur Corona-Politik und aufgrund eines frühen und konsequenten Eintretens für Waffenstillstand und Friedensverhandlungen im Ukrainekonflikt wurde aus dem gern gesehenen Talkshow-Gast in Europafragen eine Projektionsfläche für grundlegende gesellschaftliche Konflikte, deren Lösung sich nicht im offenen und kultivierten politischen Diskurs, sondern als symbolische mediale Hinrichtung der Kristallisationsfigur Ulrike Guérot vollzieht. Dies wohl auch als Beispiel für all diejenigen, die sich (noch) im Lichtkreis der Medien aufhalten: »Seht her, so wird es euch auch ergehen, wenn ihr ausschert aus der Koalition der Willfährigen.« Der Satz »Bestrafe einen, erziehe hundert« entfaltet hier eine beklemmende Plausibilität.“
Das hier so angekündigte neueste Buch von Ulrike Guerot trägt den Titel „Das Phänomen Guerot. Demokratie im Treibsand“. Es soll laut Klarsicht Verlag Ende März 2023 im Buchhandel verfügbar sein.
Nur zur Erinnerung – Da war doch schon mal was:
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/margarita-mathiopoulos-verliert-doktor-titel-endgultig-7847689.html
Die Philosophische Fakultät der Universität Bonn hat wohl ein dauerhaft hochgradig gestörtes Verhältnis zu ihrem Fach Politikwissenschaft. Fachfremde „Influencer“, um es ganz vorsichtig auszudrücken, scheinen hier immer mal wieder die Oberhand zu gewinnen und dadurch das Fach selbst und die Universität obendrein in hochgradig Ruf schädigende Katastrophen zu stürzen.
Zum Fall Guerot hat der von mir wahrlich nicht sonderlich geschätzte professionelle Plagiatsjäger Stefan Weber bei telepolis erhellende Hintergrundinformationen zusammengetragen:
https://www.telepolis.de/features/Fall-Guerot-Kuendigung-wegen-Querdenkens-oder-Nichtdenkens-7527536.html