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Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers: „Libra“ verstößt gegen die Verfassung

Jochen Zentöfer setzt seine Berichterstattung fort:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bmj-publikation-libra-ist-verfassungswidrig-18718377.html (PAYWALL)

Auf Seite 26 seiner 32 Seiten starken Analyse kommt der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers zum entscheidenden Ergebnis: „Libra [verstößt] gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse.“ Das heißt: Nach dem Regierungswechsel ist 2022 ein Onlinemagazin unter Aufsicht des Justizministeriums entstanden, das verfassungswidrig ist. Diesen Rechtsverstoß erkannten weder das auf Rechtsdienstleistungen spezialisierte Unternehmen Juris, das „Libra“ herausgab, noch sein Mehrheitseigentümer, der Staat, und auch nicht die beteiligten sechs Herausgeber, darunter vier Professorinnen.

Für den gestrigen Donnerstag waren Gespräche des Bundesjustizministeriums (BMJ) mit Juris und dem zweiten großen Gesellschafter, Lefebvre Sarrut, vorgesehen. Darin wollte das Ministerium seine Erwartung ausdrücken, „Libra“ „unverzüglich“ aus dem Netz zu nehmen. Der Newsletter für die Öffentlichkeit war bereits eingestellt worden. In die Kritik geraten ist Libra wegen seiner auffallend positiven Berichterstattung über die FDP und Justizminister Marco Buschmann. Als Markenfarbe hatte sich das Angebot ein sattes Gelb gewählt.

Möllers Gutachten stellt nun fest, dass „Libra“ „in seiner organisatorischen Form wie seiner Publikationsform nach ohne Weiteres als Presseerzeugnis einzuordnen“ ist. […]

Nun wird „Libra“ beendet. Nach Angaben des BMJ soll das bereits am Freitag der Fall sein.

Das Kapitel Juris wird die Regierung aber weiterhin beschäftigen. Mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Martin Plum und seiner CDU/CSU-Fraktion ist das BMJ in Verzug. Hierin geht es unter anderem um die exorbitant hohen Gehaltssteigerungen für Juris-Geschäftsführer Samuel van Oostrom, der zuletzt 333.634,04 Euro verdiente”.

Um die Staatsnähe eines Presseorgans, der Literaturzeitschrift “Sinn und Form”, geht es ebenfalls in einem anderen aktuellen Rechtsstreit:

https://www.perlentaucher.de/stichwort/sinn-und-form.html

https://www.adk.de/de/news/?we_objectID=65115

Meine Meinung: Der Pluralismus von Meinungen und die Informationsfreiheit leiden, wenn marktwirtschaftliche Akteure Medien wegklagen oder an die kurze Leine legen, um ihren eigenen Profit zu steigern oder das eigene Überleben zu sichern. Einschränkungen etwa der Rundfunkanstalten, was die redaktionelle Berichterstattung und die Dauer von deren Online-Wiedergabe angeht, schaden dem öffentlichen Diskurs und Open Access (im weitesten Sinn). Staatsfinanzierte kostenlose Informationsangebote sind wichtig!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. März 2023). Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers: „Libra“ verstößt gegen die Verfassung. Archivalia. Abgerufen am 19. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/chhr


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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