Jochen Zenthöfer berichtet in der FAZ über ein neues Urteil:
n Nordrhein-Westfalen regelt diese Fragen eine „Richtlinie zur Anonymisierung von Entscheidungen“. Doch deren Inhalt war bis vor Kurzem geheim. Sechs Jahre lang kämpfte Benjamin Bremert, Vorstand des Vereins Openjur, für die Herausgabe der Richtlinie. Zunächst erhielt er nur eine weitflächig geschwärzte Version. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf war der Auffassung, die Öffentlichkeit dürfe erfahren, was anonymisiert wird, nicht aber, wie anonymisiert wird.
In der Berufungsinstanz gab das Oberverwaltungsgericht Münster nun den kompletten Wortlaut frei. Schaut man sich die Richtlinie an, erschließt sich nicht, weshalb sie verschlossen bleiben sollte.
Die Entscheidung des OVG: https://openjur.de/u/2464444.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. März 2023). Was dürfen Gerichte schwärzen und was nicht? Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/chhp