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Normentwurf zur Langzeitarchivierung

Der Norm-Entwurf DIN 31644, der von dem Arbeitskreis “Vertrauenswürdige
digitale Archive” im DIN Normenausschuss “Schriftgutverwaltung und
Langzeitverfügbarkeit digitaler Informationsobjekte” (NABD15) auf der
Grundlage der nestor-Kriterien entwickelt wurde, steht nun zur Kommentierung
im Entwurfsportal des DIN http://www.entwuerfe.din.de zur Verfügung.
Diese Norm legt Kriterien fest, die die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit
eines digitalen Langzeitarchivs sowohl in organisatorischer als auch in
technischer Hinsicht ermöglichen. Sie beschreibt in allgemeiner Form die
notwendigen Rahmenbedingungen für den Aufbau und den Betrieb eines
vertrauenswürdigen digitalen Langzeitarchivs.
Wir laden alle dazu ein, den Entwurf zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen,
entweder online im Entwurfsportal oder auf herkömmliche Art per E-Mail an
nabd@din.de oder in Papierform an NABD im DIN, 10772 Berlin.
Wir hoffen auf viele Rückmeldungen.

Mit besten Grüßen

Dr. Astrid Schoger und Dr. Christian Keitel
Für den AK “Vertrauenswürdige digitale Archive”

Ex Archivliste

Der Entwurf kann nicht ohne Registrierung eingesehen werden:

“Nutzer haben nach Registrierung hier die Möglichkeit, sofort kostenfrei Inhalte von aktuellen Norm-Entwürfen zu lesen. Darüber hinaus können Sie sich für die Abgabe von Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen anmelden. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Erklärung zur Abtretung der Urhebernutzungsrechte, deren Unterzeichnung Voraussetzung für eine Online-Eingabe von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen ist.”

Zum Thema DIN
http://archiv.twoday.net/stories/5257889

Die anzuerkennenden Nutzungsbedingungen verhindern eine transparente öffentliche Diskussion über die Entwürfe:

“Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, Informationen, die in dem durch Zugangsberechtigung geschützten Bereich des Portals zur Verfügung gestellt werden, nur zum vorgesehenen Zweck für die Prüfung und Kommentierung von Norm-Entwürfen zu verwenden und die Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden. Der Nutzer beachtet, dass Norm-Entwürfe urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten und verpflichtet sich, diese Daten nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder auf andere Weise unerlaubt zu nutzen und zu verwerten.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. August 2010). Normentwurf zur Langzeitarchivierung. Archivalia. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/brfe


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Normentwurf zur Langzeitarchivierung“

  1. Wo die Nutzungsbedingungen eine transparente Diskussion verhindern bleibt Ihr Geheimnis Herr Dr. Graf. Der Text ist abrufbar und steht zur öffentlichen Kommentierung, dies können Sie problemfrei vornehmen. Genau dazu dient die Veröffentlichung. Wenn Sie kommentieren wollen nehmen Sie dies doch einfach vor. Beteiligung ist besser als ewige Nörgelei!

    Eine Diskussion am Inhalt und die ist möglich (!!) wäre hier deutlich hilfreicher – gerade als Archivar!

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