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If you can’t kill it, bill it – Google Street View als Sondernutzung?

Erörtern unter obigem hübschen Titel die Rechtsreferendare Marc Jüngel und Dr. Alexander Fandrey in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2010, S. 683 ff.

Ihr Fazit:

Die Kamerafahrten für die Erstellung der Straßenansichten für Google Street Views stellt keine Sondernutzung dar. Auf das Fernziel (Erstellung einer Datenbank) kann nicht abgestellt werden, solange unmittelbar eine Fortbewegung im Verkehr angestrebt wird. Im Sinne des Landesrechts liegt damit keine zweckwidrige Straßenbenutzung vor, da die Kamerafahrten grundsätzlich eine nach der StVO zulässige Straßenbenutzung darstellen. Wegen des Vorrangs des Straßenverkehrsrechts ist für eine andere Bewertung kein Raum. Sollten die betroffenen Gemeinden gleichwohl im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung handelt, ist zu beachten, dass bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zwar ein Ermessensspielraum besteht. Die Erlaubnis kann aber entsprechend dem Zweck der Ermächtigung nur aus Gründen abgelehnt werden, die einen Bezug zur Straße haben. Straßenrechtsfremde Erwägungen sind insoweit nicht in die Betrachtung einzubeziehen, so dass die Erlaubnis beispielsweise nicht aus der Erwägung abgelehnt werden dürfte, die Bürger würden durch die Aufnahmen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Zur Streetview-Hysterie
?s=streetview

http://haizara-x.blogspot.com/2010/08/die-deutschen-und-die-datenschutz.html

Zur heutigen Nachrichtenlage (Google will zum Jahresende auch in Deutschland starten), bei der wie gewohnt kritische Stimmen zur Anti-Google-Hysterie fehlen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711073,00.html

Die Meldung, dass Google fliegende Kamera-Drohnen teste, wurde dementiert:

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/40288/0/WiWo-Google-testet-fliegende-Kamera-Drohnen

Zu der WDR-Aktion, beim Ruhr-“Stillleben” unverpixelte Gesichter zu zeigen:

http://www.basicthinking.de/blog/2010/07/20/street-view-webspecial-des-wdr-mit-gesichtern-aber-ohne-datenschutz-verletzung

Update:

http://gunnarsohn.wordpress.com/2010/08/10/hurra-google-street-view-wird-auch-in-bonn-gestartet-die-satzungsanderung-gehort-in-die-mulltonne/#comment-1507

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Kommentar-Die-Landschaft-gehoert-uns-allen-_arid,122527.html#articletop


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. August 2010). If you can’t kill it, bill it – Google Street View als Sondernutzung? Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/brew


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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