Amtsgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2010 – Az.: 111 C 33/10
Leitsatz:
In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer “Kuh-Charity-Party” verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.
Ich habs ja immer gesagt: Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Kuh!
Update: http://www.jurpc.de/rechtspr/20100154.htm
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. August 2010). Keine Rechtsverletzung bei Online-Verbreitung eines Kuh-Bildes auf “Kuh-Charity-Party” Archivalia. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bret