In seinem gut geschriebenen und vor allem treffenden Kommentar “Die lächerliche Angst vorm bösen Blick”:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711309,00.html
Auszug: Wenn der Datenschutz davor schützen soll, dass jemandes ohnehin öffentlich sichtbares Eigentum oder Besitz fotografiert und veröffentlicht wird, stellen sich ein paar Fragen. Darf ich dann das tolle neue Auto meines Nachbarn auch nicht mehr fotografieren, auch nicht von der Seite – oder von oben? Was ist mit seinem Hund? Den Goldfischen in seinem Gartenteich? Und darf ich denn das schöne Haus nebenan wenigstens mit Worten beschreiben? Und was ist, wenn ich eine Beschreibung meiner Straße im Internet veröffentliche?
Street View ist kein Fall für Datenschützer
Die Gefahr, so betonen die Unterteufel, liege in der systematischen Arbeit des Fotografierens und in der weltweiten Verbreitung der Fotos. Das ist nun nichts Neues im Internet und wird nicht nur von den Nutzern von Google als Wohltat empfunden, solange dabei keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Es mag ja sein, dass Google als Datenmonster gilt und damit massenweise Geld verdient und recht ruppige Methoden bei seiner Arbeit an den Tag legt. Doch das sollte den Blick nicht dafür vernebeln, dass im Rechtstaat auch unsympathische Unternehmen ihre Geschäfte betreiben können – solange sie niemandes Rechte verletzen.
Zwar ist es ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, wenn individuell erkennbare Personen-Bilder veröffentlicht werden. Doch Google hat versichert, dass kein Mensch auf seinen Bildern identifizierbar sein werde. Dies vorausgesetzt, ist nicht erkennbar, wieso der Fall Street View in die Kompetenz der Datenschützer fällt.
Mein Haus, mein Auto, mein Gärtchen: Wenn dies künftig als verfassungsrechtlich geschützter Ausdruck des Menschenwürde gelten soll, tun wir uns keinen Gefallen. Das macht nicht nur den Datenschutz lächerlich, den wir so dringend brauchen, um etwa Leute in die Schranken zu weisen, die unter Verweis auf amerikanische Vorbilder Internet-Pranger für Sexualverbrecher fordern oder Passagiere am Flughafen nacktscannen wollen.
Die Vorzüge von Streeview streicht heraus:
Über 50 Beiträge zu Streetview in Archivalia
?s=streetview
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Pro-StreetView
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. August 2010). Verfassungsrechtler Darnstädt bekämpft das Streetview-Bashing. Archivalia. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/brea