Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/6462012
Die Münchner Firma OpSec Security hat gegenüber dem Anwalt von Mario Sixtus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, “Urheberrechte des Gläubigers an dessen […] Werken zu verletzen”.
Sixtus kommentiert: Die Löschmanufaktur OpSec hat eine Urheberrechtsverletzung ausdrücklich eingestanden. Sie muss künftig also vorsichtiger sein, beim massenhaften Versand ihrer Take-Down-Notices. Ganz nebenbei haben wir juristisches Neuland betreten und erstmals festgestellt, dass es sich bei einer Raublöschung (danke an Felix für diesen Begriff :-)) tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
http://sixtus.cc/raubloscher-geben-unterlassungserklarung-ab
Zur juristischen Problematik siehe Stadlers Blog mit Kommentaren (u.a. von mir):
http://www.internet-law.de/2010/08/verletzt-die-gvu-selbst-das-urheberrecht.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. August 2010). Raublöschungen sind illegal. Archivalia. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bre7