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Ein Plagiatvorwurf in der Weimarer Republik

Interessant sind die Ausführungen von Kerstin Barndt über den Vorwurf gegen Irmgard Keun, bei dem Tucholsky sich auf die Seite der Ankläger stellte. Sie sind weitgehend vollständig nachlesbar unter

http://books.google.de/books?id=2dzxbRvYMT0C&pg=PA174

Es zeigt sich, dass Tucholsky, dessen Anti-Brecht-Text Die Anhängewagen der Open-Access-Feind Rieble zitiert, die besondere Intertextualität des Keun-Romans und seiner angeblichen Vorlage, die beide auf gemeinsame Vorbilder zurückgehen, verkannt hat. Sein Verhalten in der Causa Keun erscheint anmaßend und selbstgerecht.

Ein hübsches Brecht-Zitat, das ich noch nicht kannte:

Natürlich basiert so ziemlich jede Blütezeit der Literatur auf der Kraft und Unschuld ihrer Plagiate. (Brecht, Dreigroschenbuch ²1978, S. 304)

Zitiert wird das auch in dem mit vielen Beispielen gespickten Artikel zu einem angeblichen Plagiat Kempowskis 1990
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13498191.html

Verteidigung des Plagiats durch Günter Grass
http://books.google.de/books?id=SgAbpXFCOhUC&pg=PA17


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. August 2010). Ein Plagiatvorwurf in der Weimarer Republik. Archivalia. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/brdo


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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