Interessant sind die Ausführungen von Kerstin Barndt über den Vorwurf gegen Irmgard Keun, bei dem Tucholsky sich auf die Seite der Ankläger stellte. Sie sind weitgehend vollständig nachlesbar unter
http://books.google.de/books?id=2dzxbRvYMT0C&pg=PA174
Es zeigt sich, dass Tucholsky, dessen Anti-Brecht-Text Die Anhängewagen der Open-Access-Feind Rieble zitiert, die besondere Intertextualität des Keun-Romans und seiner angeblichen Vorlage, die beide auf gemeinsame Vorbilder zurückgehen, verkannt hat. Sein Verhalten in der Causa Keun erscheint anmaßend und selbstgerecht.
Ein hübsches Brecht-Zitat, das ich noch nicht kannte:
Natürlich basiert so ziemlich jede Blütezeit der Literatur auf der Kraft und Unschuld ihrer Plagiate. (Brecht, Dreigroschenbuch ²1978, S. 304)
Zitiert wird das auch in dem mit vielen Beispielen gespickten Artikel zu einem angeblichen Plagiat Kempowskis 1990
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13498191.html
Verteidigung des Plagiats durch Günter Grass
http://books.google.de/books?id=SgAbpXFCOhUC&pg=PA17
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. August 2010). Ein Plagiatvorwurf in der Weimarer Republik. Archivalia. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/brdo