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Die Lebenszeugnisse des Rottweiler Juristen und Stadtschreibers Jos von Pfullendorf (gestorben nicht vor Ende 1428)

Die neue MGH-Ausgabe der “Fuchsfalle” des Rottweiler Stadtschreibers Jodokus/Jos von Pfullendorf durch Klaus Lauterbach (2022) beeindruckt durch die Quellenanalysen, weist aber – ebenso wie seine Edition des sogenannten Oberrheinischen Revolutionärs – Mängel auf, die vor allem die Transkription und die Register betreffen. Dies werde ich an anderer Stelle ausführlicher darlegen [7.10.2023 https://archivalia.hypotheses.org/183578]. Obwohl die Lebenszeugnisse überschaubar sind, hat Lauterbach es nicht als seine Aufgabe angesehen, sie gründlich recherchiert aufzuführen – was ich hier in übersichtlicher Form versuchen möchte. Zudem hat er es versäumt, einer alten Literaturstelle nachgehend, sich beim Stadtarchiv Nördlingen zu erkundigen, das zwei Schreiben des Jos verwahrt, wovon das eine bisher völlig unbekannt war. Außerdem werden bereits einige Kritikpunkte zur neuen Ausgabe zur Sprache kommen. (Die Literaturangabe Lauterbach ohne Jahreszahl bezieht sich im Folgenden auf die Edition von 2022.) Ich komme im Folgenden auf 18 Dokumente.

I. Universitätsbesuch

1390
Matrikel (Digitalisat UB Heidelberg). Edition von Gustav Toepke: Die Matrikel der Universität Heidelberg 1 (1884), S. 47 (UB Heidelberg)
“Judocus Fabri de Phullendorf” wurde im Herbst (Oktober bis Dezember) 1390 in Heidelberg immatrikuliert. Als “pauper” musste er keine Gebühr zahlen. Zur Familie siehe unten. Er dürfte um 1375 geboren worden sein. Als Herkunftsort ist das Linzgau-Reichsstädtchen Pfullendorf angegeben, wo es eine 1360 bezeugte Jodokus-Kapelle gab (entgegen Irtenkauf 1981, S. 8. Beleg bei Krieger 1904, UB Heidelberg).

Matrikeleintrag 1390

1393
Akten der Artistenfakultät (Digitalisat UB Heidelberg). Toepke 2 (1886), S. 364 (UB Heidelberg)
Am 30. April 1393 empfing “Jodocus de Pfullendorff licentiatus in artibus” die (Magister-)Insignien. Der kurz zuvor genannte “Judocus Wollendorp” hat aufgrund der Namensform nichts mit dem Pfullendorfer zu tun (das RAG setzt Jos fälschlich mit ihm gleich).

1420
Akten der Artistenfakultät (Digitalisat UB Heidelberg). Toepke ebenda Anm. 4.
Am 26. März 1420 erhielt “magister Jodocus de Pfullendorf” Dispens von der (zweijährigen) Pflichtlehrzeit der Magister (Biennium), weil er verheiratet war. Wie so oft stellt man auch hier fest, dass die Forschung groß darin ist, schwierige Quellenaussagen zu ignorieren. Weder Fechter noch Lauterbach nehmen von dem Eintrag Notiz, obwohl er bei Toepke in der Fußnote zum Erwerb des Magistergrads zitiert wird. Was hatte der Rottweiler Hofgerichts- und Stadtschreiber 1420 mit der Universität Heidelberg zu tun? 1393 leuchtet eine solche Befreiung ein, aber 1420, 17 Jahre später? Eine Umdatierung der Einträge in das Jahr 1393 scheidet aus. Jos konnte ja erst nach Erhalt der Magisterwürde eine Befreiung erbitten, also nicht schon am 26. März 1393. Ein anderer Magister Jodocus von Pfullendorf kommt nicht in Betracht. Ich sehe nur die Möglichkeit, dass Jos an die Universität zurückgekehrt war. Dass er hier oder womöglich in Italien einen theologischen oder juristischen Abschluss erhalten hat, darf man angesichts der Selbstnennung als Magister der freien Künste ausschließen. Luger 2006, S. 39 hält es für “sehr wahrscheinlich”, dass Jos sich nach seinem artistischen Magisterium zum Rechtsstudium nach Italien begab, was mir etwas zu spekulativ ist. Die in seinen Schriften anzutreffende beachtliche kanonistische und theologische Gelehrsamkeit wird von Lauterbach mit einem Selbststudium erklärt (S. XXIIIf.). Dass Jos 1420 lange in Heidelberg geblieben ist, ist nicht anzunehmen. Wahrscheinlich wollte er angesichts der zwischenzeitlich erworbenen Kenntnisse einen theologischen oder juristischen Grad erwerben, woraus aber nichts geworden ist.

II. Urkunden und Schreiben

1411 Dezember 27, Adelberg
Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1862 (Findmittel Landesarchiv Baden-Württemberg mit Digitalisat; Regest: Alfons Nitsch: Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd 1, 1966, Nr. 741, UB Heidelberg)
“In Anwesenheit des Adelberger Propstes Heinrich Grieß, des gewesenen Augsburger Offizials Nikolaus Vener und des Notars Jodokus von Pfullendorf, Meister in den freien Künsten, wird ein Streit um die Parochialkirche in Weiler i.d. Bergen […] geschlichtet”. Notariatsinstrument des Jos: “Judocus de Phullendorff magister in artibus coniugatus”, Notar der Konstanzer Diözese aufgrund kaiserlicher Autorität.
Dass Jos in Schwäbisch Gmünd tätig wurde, dürfte auf die Beziehungen zum Stadtgeschlecht der Vener (Graf 1989, Freidok) zurückgehen (Heimpel und unten zur Stuttgarter Handschrift).
Schuler gibt die Bestandsnummer falsch an. Lauterbach hätte eines der Notariatsinstrumente bzw. Notariatssignete abbilden müssen!

1413 August 7, Waldstetten
Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1863 (Findmittel Landesarchiv Baden-Württemberg mit Digitalisat; Regest: Alfons Nitsch: Das Spitalarchiv zum Heiligen Geist in Schwäbisch Gmünd, 1964, Nr. 218, UB Heidelberg, nach der Übersetzung im Dokumentenbuch des Spitalarchivs Schwäbisch Gmünd; Nitsch 1966, Nr. 761)
Notariatsinstrument des Jos (Namensnennung wie 1411) über die Übertragung der genannten Kirche in Weiler. Der Akt fand im Pfarrhaus von Waldstetten statt.
Schuler kennt nur das Regest von Nitsch.

1417 November 30
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 203 U 1016 (Findmittel Landesarchiv Baden-Württemberg mit Digitalisat)
Notariatsinstrument des Vergleichs bezüglich der Kirche von Epfendorf. Jos nennt sich “Judocus de Phullendorff magister in artibus coniugatus”, öffentlicher Notar der Konstanzer Diözese und zugleich Protonotar des Hofgerichts und der Stadt Notar. Er hatte also bis zu seinem Tod oder seiner Amtsunfähigkeit das gleiche Amt inne: Er leitete sowohl die Kanzlei des Hofgerichts als auch der Reichsstadt.
Schuler kennt die Urkunde nur aus Elben (sie fehlt in Schulers Liste der Notariatsinstrumente), Lauterbach nur aus Burger. Die Differenzierung Lauterbachs S. XXVf. zwischen dem Amt eines Protonotars des Hofgerichts und der Stadt einerseits und dem Amt des Hofgerichts- und Stadtschreibers andererseits ist unsinnig. Jos könnte wie der in seiner Amtszeit tätige (Unter-)Schreiber Leonhard Zeller (Gildhoff S, 27; Elben, S. 229) dem Rottweiler Rat angehört haben. Dagegen ist es abwegig, wenn Schuler von einer Mitgliedschaft in der Herrentrinkstube wissen will. Diese ist erst ab 1442 belegt (Elben S. 51).

Notariatssignet 1417

1418 Dezember 30
Stadtarchiv Nördlingen, Missiven Bl. 57 (Digitalisat)
“Judocus de Phullendorff magister in artibus curie regalis et civitatis in Rotwila prothonotarius” teilt “feria sexta infra octavas nativitatis domini” der Stadt Nördlingen auf ihre Bitte mit, dass die Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen zweimal im Achtbuch des Hofgerichts eingetragen seien. Angemerkt sei, dass ich mich nicht auf das paläographische Glatteis eines Schriftvergleichs der in Nördlingen erhaltenen Schreiben aus Rottweil während der Amtszeit von Jos begeben möchte.

Unterschrift 1418

1422 Dezember 30
Stadtarchiv Nördlingen, Missiven Bl. 31 (Digitalisat)
Jos, der sich Protonotar nennt, schreibt an den Nördlinger Stadtschreiber Conrad Horn “feria tercia infra octavas nativitatis domini”. Dieser hatte ihm offenbar den Vorschlag gemacht, ihm den Sachsenspiegel (“sa+echsischen spiegels”, a+e = e über a) gegen eine Kopie der Gerichtsbriefe des Rottweiler Hofgerichts zur Abschrift zu überlassen. Jos antwortet, sein älterer Sohn Ambrosius habe zwar schon Gerichtsbriefe abgeschrieben, doch seien diese aufgrund anderweitiger Arbeitsbelastung noch nicht in richtiger Ordnung. Wenn der Sachsenspiegel einträfe, würde er (Ambrosius) einen anderen der Unterschreiber (von Jos) ihn kopieren lassen, denn er (Ambrosius) sei “ettwas aufenturig das er gern fremde ding haut”. Während dieser Zeit würde er (Ambrosius) die Ordnung der Gerichtsbriefe vornehmen.
Im März 2019 wurde ich auf die Erwähnung dieses Schreibens bei Daniel Eberhard Beyschlag: Beyträge zur Kunstgeschichte der Reichsstadt Nördlingen (1799), S. 16 (GBS) aufmerksam. Albrecht Kirchhoff: Die Handschriftenhändler des Mittelalters (1853), S. 124 (GBS) nannte zwar den Namen Beyschlag, aber keine genaue Fundstelle, und vor mir scheint niemand auf die Idee gekommen zu sein, sich beim Stadtarchiv Nördlingen zu erkundigen, von dem ich eine Kopie des Schreibens erhielt. 2020 wies ich in https://archivalia.hypotheses.org/125122 auf die Nördlinger Missiven hin. Lauterbach S. XXVI Anm. 71 kennt nur Kirchhoff. Über den Adressaten Horn als “Handschriftenhändler” (angesichts der wenigen Belege eine etwas hochgegriffene Bezeichnung) vgl. Gustav Wulz in: Der Daniel 6,2 (1970), S. 21-23 und die genannte Studie von Beyschlag.

1425 Januar 24, Rottweil
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 495 U 8 (Findmittel Landesarchiv Baden-Württemberg mit Digitalisat. Teildruck: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 10, 1859, S. 120-122, GBS)
Deutschsprachiges Notariatsinstrument des Jos (“Jodocus uon Phullendorff”, Meister der sieben Künste, Notar, oberster Schreiber des königlichen Hofs und der Stadt Rottweil), der die Urkunde Karls IV. von 1361 für das Kloster Königsbronn vidimiert. Wenn man die Übersetzungsleistung des Jos intensiver würdigen will, muss man dieses Stück als Ganzes edieren. Schon die bislang nirgends gewürdigte meisterhafte Beschreibung des Majestätssiegels verdient Bewunderung.

1427
Abschriften von zwei undatierten Urkunden in einem Kopialbuch des Generallandesarchivs bzw. des Erzbischöflichen Archivs Freiburg (Die Regesta episcoporum Constantiensium 3, 1913, Nr. 0167f., Internet Archive, geben als Signaturen Kopialbuch 502 bzw. Formelbuch Z 4)
Aus beiden ergibt sich, dass der kaiserliche Notar Meister Jodocus von Pfullendorf das Wahldekret des Konvents von St. Georgen über die Wahl des Abts Silvester Billung am 15. Februar 1427 ausgestellt und besiegelt hat.
Wie Lauterbach S. XXV Anm. 70 zurecht bemerkt, lässt sich aus den Urkunden keine Romreise von Jos ableiten (so aber Schuler).

1428 Dezember 9
Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main H.06.17 Nr. 2 (Findmittel in Arcinsys)
Schreiben des Jos, “maister der syben gefryten künst, des kuniglichen hofs und der statt zu Rotwil prothon(otarius)” (so Müller 1922-1924, S. 288) als Prokurator an die Stadt Frankfurt am Main. Das aufgedrückte Siegel zeigt nach Müller einen Hund. Auch dieses Wappen der Familie wird im Abbildungsteil von Lauterbach vermisst. Der Hund ist auch bei den Nachkommen von Jos zu belegen. 1455 siegelte Eustachius von Pfullendorf mit einem aufgerichteten Hund (oder Löwen), siehe die Beschreibung im Fürstenbergischen Urkundenbuch 3 (1878), Nr. 428 (ULB Düsseldorf). Das Siegel des Eustachius von Pfullendorf 1471 bildete Otto von Alberti in seinem Württembergischen Adels- und Wappenbuch ab (Dilibri).

III. Rottweiler Memorialquelle

Jos im zweiten Eintrag von oben – oberer Teil der Seite 1v aus dem Anniversarium A3/L8 im Stadtarchiv Rottweil (Nachtrag 22.4.2023)

Es leuchtet nicht ein, wieso Lauterbach S. XXVII das Jahrtagsverzeichnis des Heiligkreuz-Münsters zu Rottweil im dortigen Stadtarchiv JT II (384) [A3/L8], Bl. 1v nach Fechter 1979, S. 68f. zitiert, da er doch auf der folgenden Seite es für einen anderen Eintrag offenbar nach Autopsie anführt (Schuler 1987, S. 338 gibt die gleiche Signatur). Fechter war klar, dass dieser Eintrag nicht als Terminus ante quem für den Tod des Jos von Pfullendorf taugt. Wenn das Jahrtagsverzeichnis 1433 angelegt wurde, bedeutet das keineswegs, dass damals Jos bereits tot war. Es ist überhaupt nicht wahrscheinlich, dass alle Personen, für die gestiftet wurde, 1433 bereits tot waren. Die Kinder des Jos waren es sicher nicht (zumindest ist nichts davon bekannt). Eine schlüssige Lesart wäre, dass die junge Stadtschreiberin Dorothea die Ehefrau von Ambrosius von Pfullendorf war und der Familie Winterlinger angehörte. Fechter 1997, S. 54 weist aus dem Testament des Rottweiler Priesters Jakob Winterlinger nach, dass dieser Ambrosius Bücher vermachte. Zur Familie Winterlinger vgl. Schuler 1987, S. 520-522. Wenn Friedrich Winterlinger der 1455 gestorbene Basler Notar des Namens ist und zum Eintragsdatum bereits verstorben war, könnte die Stiftung sogar nicht vor 1455 erfolgt sein. Festzuhalten ist: die Memorialquelle sagt nichts über den Zeitraum aus, der für das Todesdatum von Jos in Betracht kommt. Rätselhaft ist, wieso Lauterbach S. XXVII sich, offenbar Gildhoff 2011 S. 26 mit Anm. 60 folgend, auf 1432/33 festlegt. Er nennt das Frankfurter Schreiben 1428 Dezember 9 ohne Tagesdatum lediglich indirekt (ebenda, Anm. 78). Ab Ende 1434 ist der Sohn Ambrosius als Nachfolger als Hof- und Stadtschreiber belegt (Gildhoff beruft sich auf einen mündlichen Hinweis des Nördlinger Stadtarchivars Gustav Wulz an Burger, was die online zugänglichen Nördlinger Missiven bestätigen: 1434, Bl. 129 die Saturni post Martini = November 13, Protonotar von Hofgericht und Stadt), aber kann Jos nicht auch durch Krankheit amtsunfähig gewesen sein? Dann fehlt es an jeglichem exakten Terminus ante quem. Die von Gildhoff ins Spiel gebrachte Quelle vom Januar 1433 sagt nichts über die Amtszeit des Hof- und Stadtschreibers Ambrosius aus. Er kann auch als erfahrener Unterschreiber Mitglied der Gesandtschaft nach Basel gewesen sein; immerhin agierte er, der sich 1450 in der Stuttgarter Handschrift (siehe unten) Bl. 4v als 53-Jährigen bezeichnet, bereits 1423 als Klagführer am Rottweiler Hofgericht (Fürstenbergisches Urkundenbuch 3 Nr. 160). Gleichwohl erscheint die Angabe “um 1430” für das Todesjahr von Jos am wahrscheinlichsten, bedenkt man, dass Jos über der Niederschrift des Tuchblätterbuchs verstorben sein dürfte und das Autograph nach Abel/Eichenberger 2013, S. 35 Wasserzeichen von 1427/29 aufweist. Aber auch hier kann man nicht ausschließen, dass die Krankheit Jos am Weiterarbeiten gehindert hat.
Leider ist Schulers leichtfertige Hypothese, der Familienname des Jos von Pfullendorf sei nicht Schmied (bzw. Fabri, so die Heidelberger Matrikel), gewesen, sondern Rentz und Jos ein Angehöriger dieser Notarsfamilie, verschiedentlich unkritisch rezipiert worden. Noch die GND behauptet, der vollständige Name des Sohns Michael von Pfullendorf (den das Jahrtagsverzeichnis Bl. 69v ausdrücklich als Bruder des Ambrosius nennt) sei Michael Rentz von Pfullendorf. Hoffentlich trägt der Exkurs von Lauterbach S. XCIX-CII, der die Ansetzung Schulers widerlegt, dazu bei, den Irrtum auszurotten.
Lauterbach S. XXII sagt, Jürgen Sydow habe in seiner Klostermonographie über Bebenhausen 1984 (S. 278, Germania Sacra) “beleglos” eine Zugehörigkeit der Söhne des Jos zur Pfullendorfer Familie Gremlich behauptet. Nun, man erfährt bei Sydow doch, wieso er diese – auch aus meiner Sicht überhaupt nicht einleuchtende – Vermutung aufgestellt hat. Das Findmittel des Landesarchivs (mit Digitalisat) regestiert die Urkunde des Klosters Bebenhausen vom 18. August 1453 wie folgt: “Abt Reinhard [von Höfingen] und der Konvent von Bebenhausen vergleichen sich – nachdem das Kloster und seine Konventualen, die Grüder Gregorius und Gabriel von Pfullendorf, einerseits und ihr verstorbener Bruder, der Schreiber Ambrosius von Pfullendorf zu Rottweil andererseits sich wegen einer von einem weiteren Bruder, dem kaiserlichen Kammergerichtschreiber Michael von Pfullendorf, angefallenen Erbschaft verständigt haben – wieder mit Gregor von Pfullendorf über diese Erbschaft und geben ihm noch die Bewilligung, die Abtswürde zu Gottesgarten anzunehmen”. Sydow gibt zusätzlich unter anderem Michaels Einlage von 2000 Gulden bei der Ravensburger Handelsgesellschaft an, an der ebenfalls die Pfullendorfer Familie Gremlich beteiligt war. Das reicht aber nicht aus, einen Zusammenhang herzustellen. Jos schrieb sich in Heidelberg als “pauper” ein; sein Wappen zeigt keine Ähnlichkeit mit dem der Gremlich, die damals das führende Pfullendorfer Stadtgeschlecht waren und wohl auch als ritterbürtig galten (die Monographie von Kurt Schrem: Die Gremlich in Pfullendorf und Umgebung, 2020, habe ich mir nicht besorgt, sondern mit einem von ihm 2006 erstellten PDF vorlieb genommen).
Über die von Pfullendorf unterrichtet jetzt zusammenfassend Lauterbach S. XVIIIf. Zwei Söhne von Jos wurden Schreiber: Ambrosius in Rottweil, Michael, gestorben 1451 in Siena und ein Freund von Enea Silvio Piccolomini, am Königshof (vgl. zuletzt Luger 2022 mit Edition des in Göttweig gefundenen Gerichtsbuchs des Michael). Auch der Enkel Eustachius wurde Rottweiler Hof- und Stadtschreiber (auf die bisher unbeachteten Belege in den Nördlinger Missiven 1482 bis 1490 sei hingewiesen) – ein klarer Fall von Berufs- bzw. Amtsvererbung! (Ich selbst begegnete Eustachius 1987 bei der Verzeichnung des GLA-Bestandes Hohengeroldseck, Landesarchiv = Ortenau 1990, S. 105, UB Freiburg: noch 1498 in Geroldsecker Diensten). Zwei weitere Söhne des Jos sind die beiden Bebenhäuser Konventualen Gabriel und Gregor. Michael schrieb seinen Brüdern Hadrianus und Thaddäus ins Kloster (Lauterbach S. XXIX hat übersehen, dass dieser Brief keineswegs bisher unbeachtet blieb, sondern bereits von Luger 2016, S. 39 genannt wurde). Ich möchte annehmen, dass Gabriel und Gregor die Klosternamen von Hadrianus und Thaddäus waren, da letztere sonst nicht bezeugt sind. Über die Tochter Beatrix siehe unten. Jos wird vor der Geburt des Ambrosius 1397/98 geheiratet haben, über die Ehefrau ist nichts bekannt.

IV. Handschriften

Lateinische Sammelhandschrift
WLB Stuttgart Cod. HB VII 53 (Beschreibung von Johanne Autenrieth 1963, ManuMed; qualitätvolle Abbildungen der Hand des Jos Bl. 231r und des Sohns Ambrosius Bl. 1r bei Lauterbach 2020)
Die Bernhard von Clairvaux (Bernhard und Pseudo-Bernhard) gewidmete Handschrift enthält drei Schreibervermerke von Jos aus dem Jahr 1427 und einen aus dem Jahr 1428, der sich darin als Rottweiler Protonotar und Notar nennt (zitiert bei Autenrieth). Ein längerer Eintrag Bl. 190r bei den Epilogationes des Job Vener zeigt eine enge Vertrautheit mit Reinbold und Job Vener aus dem Gmünder Stadtgeschlecht. Die Job betreffende Wendung “magistro et domino meo” wird von Lauterbach S. XXIV schlüssig auf ein Schüler-Lehrer-Verhältnis bezogen. Vgl. ausführlich Heimpel 1982.

Die Fuchsfalle
BLB Karlsruhe, Cod. Donaueschingen 423, autograph – Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat
Lauterbach legte 2022 eine umfangreiche Edition vor. Der Widmungsbrief an Priorin und Schwestern von Inzigkofen ist datiert: Rottweil, 1427 am Donnerstag in der Osterwoche (Lauterbach S. 30). Die Osterwoche ist nach Grotefend die Woche nach Ostern. Wenn Lauterbach offenbar an die Woche vor Ostern (also die Karwoche) denkt und anders als die frühere Literatur auf den 17. statt 24. April 1427 datiert, ist das schlicht und einfach falsch.

Das Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen
SB Berlin, mgf 1045, Bl. 2r-14r, autograph – Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat
Ediert und kommentiert von Stefan Abel (in: Abel und Eichenberger 2013). Den Nachweis der Verfasserschaft erbrachte aufgrund eines Schriftvergleichs Fechter 1979 (zuvor widmete Ringler 1978 dem Werk einen kurzen Lexikonartikel). Lauterbach S. XXXI geht von einer Entstehung ab 1431 unmittelbar vor dem Tod des Jos aus, den er mit 1432/33 ansetzt.

Hymnen im Jahreskreis = ‘Auslegung der Hymnen’
BLB Karlsruhe, Cod. Aug. pap. 72, Bl. 16v-42r – Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat. (Es gibt noch mindestens fünf weitere Handschriften und eine Inkunabel.)
Die Behandlung des Textes durch Lauterbach S. XXXV-XLI befriedigt nicht. Hätte er den Verfasserlexikons-Artikel von Janota und Wacher 1983 herangezogen, hätte er nicht Kunze 1983 als ersten genannt, der die Übersetzung Jos zugeschrieben hat. Es war Irtenkauf 1981, S. 7. Lauterbachs Beobachtung, dass die Übersetzung der Karlsruher Handschrift dem Straßburger Hymnendruck von 1494 zugrunde gelegen hat, ist nichts Neues, denn die Karlsruher Handschrift ist lediglich die älteste Überlieferung (nach Lauterbach Wasserzeichen von 1431/32, kein Autograph des Jos) der sogenannten ‘Auslegung der Hymen’, und zu dieser gehört auch die Straßburger Inkunabel. Leider gestatten weder der Handschriftencensus noch das Berliner Repertorium der mittelalterlichen deutschen Übertragungen lateinischer Hymnen und Sequenzen einen sofortigen Überblick über den aktuellen Stand, aber anscheinend sind keine Textzeugen seit Janota/Wachinger hinzugekommen. In der Überschrift der Karlsruher Handschrift (Bl. 16v) wird die Übersetzung einem öffentlichen Notar von Rottweil zugeschrieben. Die wörtliche Übereinstimmung einer in der Fuchsfalle übersetzten Stelle mit der ‘Auslegung der Hymnen’ (Lauterbach S. XL) spricht auch aus meiner Sicht sehr dafür, dass Jos dieses Werk verfasst hat, das anders als die jeweils unikal überlieferten Fuchsfalle und Tuchblätterbuch etwas weitere Verbreitung gefunden hat. Dass er, der doch ausgezeichnet übersetzte (Lauterbach 2014, S. 534 nennt ihn einen “Übersetzer von Gnaden”), auf eine bestehende deutsche Übertragung zurückgegriffen hätte, halte ich für unwahrscheinlich. Lauterbachs Ausführungen S. XLI zur Datierung gehen von dem oben zurückgewiesenen Irrtum aus, Jos sei erst einige Jahre vor 1425 Hofgerichts- und Stadtschreiber geworden.
In jedem Fall wäre es eine lohnende Aufgabe, diese Übersetzung und die gesicherten Übersetzungen von Jos (in der Fuchsfalle, dem Tuchblätterbuch und der oben genannten Königsbronner Urkunde) literaturwissenschaftlich zu analysieren.

Beginn der Hymnenübersetzung in der Karlsruher Handschrift

Wohl nicht von Jos: die Rottweiler Hofgerichtsordnung
WLB Stuttgart, Cod. HB VI 110 – Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat
Anknüpfend an die Feststellungen von Gildhoff 2011 hat Lauterbach 2020 die bisher vorherrschende Annahme, Jos sei der Verfasser der alten Rottweiler Hofgerichtsordnung, als ungesichert erwiesen. Er kann, das paläographische Urteil von Herrad Spilling bestätigend, zeigen, dass Jos nicht der Schreiber der Handschrift war, deren Papierteil nach den Wasserzeichen wohl in die Jahre 1430/36 gehört. Lauterbach glaubt an eine ältere Vorlage. Es wäre zwar aus meiner Sicht durchaus denkbar, dass Jos diese bearbeitet hat und die Reinschrift in Gestalt des Stuttgarter Codex in der Zeit des Nachfolgers als Hofgerichts- und Stadtschreibers, Ambrosius von Pfullendorf, erfolgte, aber nichts deutet in der Ordnung inhaltlich auf Jos und dessen beachtliche gelehrte juristische Bildung. Daher liegt die Beweislast jetzt bei denen, die an der Verfasserschaft von Jos festhalten möchten. Luger 2022, S. 13 hat den Aufsatz von Lauterbach 2020 übersehen, denn er geht nach wie vor von Jos als Verfasser aus.

V. Nennungen in der Chronik des Stifts Inzigkofen

Nicht akzeptabel erscheint mir, dass Lauterbach die Stiftschronik nur in der dem 18. Jahrhundert angehörenden Handschrift 68 der Hofbibliothek Sigmaringen herangezogen hat, wenngleich in einer gegenüber der Ausgabe von Karl Werner Steim/Edwin Ernst Weber: Chronik des Augustinerchorfrauenstifts Inzigkofen 1354/1525-1813 1 (2009) genaueren Transkription von Margit Flocken (S. IX). Unverständlich ist ebenfalls, wieso nur der Widmungsbrief der Fuchsfalle aus der Chronik abgedruckt wird (S. XCVIIIf.), nicht jedoch alle auf Jos bezüglichen Passagen (die Seiten 98-100 der Ausgabe 2009 stelle ich als PDF bereit). Nach Fechter 1997, S. 1 existieren zwei ältere Überlieferungen der bis 1525 reichenden Chronik: die Auszüge des 17. Jahrhunderts von Johann Ernst von Pflummern, abgedruckt im Diözesanarchiv von Schwaben 1903 (UB Heidelberg), und eine Kopie von Joseph von Laßberg, der 1535 als Datierung seiner Vorlage angibt: BLB Karlsruhe Cod. Donaueschingen C IIIb 27. Die älteren Sprachformen dieser Abschrift gehen aus einem kurzen Zitat Fechters 1997, S. 6 Anm. 13 über die Einführung der Klausur hervor: “so man sy beschloß do was der obgenampt maister Jos och darby, dann er was ain maister in den siben fryen kúnsten”.
Das von Lauterbach unkritisch akzeptierte Eintrittsjahr der Tochter Beatrix, das die Chronik mit ca. 1413 angibt, kann nicht als gesichert gelten. Der als Rottweiler Stadtschreiber bezeichnete Jos war 1413 womöglich noch gar nicht in Rottweil. Dass er als treuer Vater des Klosters galt, soll nicht bezweifelt werden, wenngleich es denkbar ist, dass diese Beziehung nachträglich aus der notariellen Beurkundung der Klausurierung durch Jos (1413 oder später?) und dem Widmungsbrief der Fuchsfalle erschlossen wurde. Allerdings deutet der Hinweis auf das Spillerlein (eine weitere Schrift von Jos? Vgl. Lauterbach S. XXXII-XXXV) und die Krankheit, die ihn von der Vollendung des Tuchblätterbuchs abhielt, darauf hin, dass man noch mehr von ihm wusste. Während sich aus der Fassung des 18. Jahrhunderts ziemlich deutlich ergibt, dass Jos zur Einführung der Klausur geraten hat, fehlt dieser Zusammenhang in dem Auszug des 17. Jahrhunderts. Um so wichtiger wäre es, den Wortlaut Laßbergs zu kennen. [8.3.2023 Die BLB Karlsruhe hat mir vorab das Digitalisat der Abschrift Laßbergs zur Verfügung gestellt, wobei die Auszüge S. 16f. (PDF) lediglich den Eintritt der Beatrix und die Einführung der Klausur abdecken. Nichts vom Widmungsbrief oder dem Spillerlein. Aus dem Kontext ergibt sich, dass Jos, der S. 16 “gar ain großer lieber vnd trúwer vatter dißem conuent” heißt, zur Klausur geraten hat.]

VI. Bibliographie

Eugen Schnell: Pater Abraham a St. Clara (1876), S. 21f. (GBS)
Anmerkung: sehr frühe Würdigung der Fuchsfalle

Heinrich Glitsch und Karl Otto Müller: Die alte Ordnung des Hofgerichts zu Rottweil (um 1435). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanist. Abt. 41 (1920), S. 281-369, hier S. 299 (Internet Archive)

Karl Otto Müller: Zur Datierung der Handschrift der alten Rottweiler Hofgerichtsordnung um 1435. In: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte Neue Folge 31 (1922-1924), S. 280-290 (Internet Archive)

Gerhart Burger: Die südwestdeutschen Stadtschreiber im Mittelalter (1960) (nicht eingesehen)

Ruth Elben: Das Patriziat der Reichsstadt Rottweil. Von den Anfängen bis zum Jahre 1550 (1964), S. 181f.

Georg Grube: Die Verfassung des Rottweiler Hofgerichts (1969), S. 153f., 229f.

Hannes Kästner: Mittelalterliche Lehrgespräche (1978), S. 223f. (nicht eingesehen)

Siegfried Ringler: ‘Das Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen’. In: Verfasserlexikon ²1 (1978), Sp. 1079f. und Nachtrag 11 (2004), Sp. 299

Werner Fechter: Neues über Jos von Pfullendorf. In: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 108 (1979), S. 65-70

Die Rottweiler Hofgerichtsordnung (um 1430). In Abbildungen aus der Handschrift HB VI 110 der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart hrsg. und transkribiert von Wolfgang Irtenkauf (1981)

Hermann Heimpel: Die Vener von Gmünd und Straßburg 1162-1447 1 (1982), S. 622-633

Johannes Janota und Burghart Wachinger: Hymnare und Hymnenerklärungen in deutscher Sprache. In: Verfasserlexikon ²4 (1983), Sp. 338-346 und Nachtrag 11 (2004), Sp. 702

Konrad Kunze: Jos von Pfullendorf. In: Verfasserlexikon ²4 (1983), Sp. 871-873

Peter-Johannes Schuler: Notare Südwestdeutschlands. Textband (1987), S. 337f.
Anmerkung: Aufgrund der Fehler nur mit Vorsicht zu benutzen, siehe auch oben.

Werner Fechter: Deutsche Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts aus der Bibliothek des ehemaligen Augustinerchorfrauenstifts Inzigkofen (1997), S. 213 (Register)

Christian Gildhoff: Hie Welf – hie Waibling. Eine “ganz sicher unrichtige Fabel”? In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 70 (2011), S. 11-49
Anmerkung: Kommentar von mir in https://archivalia.hypotheses.org/11898

Stefan Abel und Nicole Eichenberger: Jos von Pfullendorf: ‘Das Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen’. Untersuchung und Edition (2013)

Rezension von Klaus Lauterbach über die Ausgabe von Abel/Eichenberger in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 162 (2014), S. 529-535

Daniel Luger: Humanismus und humanistische Schrift in der Kanzlei Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) (2016), S. 35-44.

Klaus H. Lauterbach: Die Alte Rottweiler Hofgerichtsordnung und Jos von Pfullendorf. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 79 (2020), S. 99-113 (WLB)
Anmerkung: Hinweis in https://archivalia.hypotheses.org/125122 mit Ergänzung zu einer der Nördlinger Missiven

Werner Williams-Krapp: Die Literatur des 15. und frühen 16. Jahrhunderts. Teilband 1: Modelle literarischer Interessenbildung (2020), S. 496-498

Daniel Luger: Das ‚Königliche Gerichtsbuch‘ des Michael von Pfullendorf aus den Jahren 1442 bis 1451 – Zu den Anfängen des Kammergerichts am römisch-deutschen Königshof. Einführung und Edition (2022), S. 13 (V&R, OA)

Jos von Pfullendorf: Die Fuchsfalle. Hrsg. von Klaus H. Lauterbach (= Monumenta Germaniae historica Quellen zur Geistesgeschichte des Mittelalters 33 , 2022)
Anmerkung: Wird Lauterbach oben ohne Jahresangabe zitiert, ist von diesem Werk die Rede.

Katrin Sturm: Württembergisches in Donaueschinger Handschriften? In: Württemberg als Kulturlandschaft. Literatur und Buchkultur an Klöstern und Höfen im späteren Mittelalter (2022), S. 487-522, hier S. 518

Rezension von Albrecht Classen über Lauterbachs Ausgabe, 2023
https://www.sehepunkte.de/2023/01/37427.html

Undatierte Internetquellen

Auszugsweise Transkription der Fuchsfalle im Referenzkorpus Frühneuhochdeutsch (1350–1650) (PDF)
Anmerkung: Die Nachprüfung anhand von Bl. 38r ergab so viele Lesefehler, dass der Wert dieses kurzen E-Textes fraglich ist.

GND: 102839468

RAG = Repertorium Academicum Germanicum

#forschung


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Februar 2023). Die Lebenszeugnisse des Rottweiler Juristen und Stadtschreibers Jos von Pfullendorf (gestorben nicht vor Ende 1428). Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chaz


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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