Es dürfte wohl am Anfang der 1980er Jahre gewesen sein, als ich mich bei einem Besuch in München mit Gisela Kornrumpf traf, die mich mit ihrer exzellenten Kenntnis der deutschsprachigen Weltchronistik des Spätmittelalters und ihrer lateinischen Vorlagen (wie der Flores temporum) beeindruckte. Wir sprachen unter anderem über die von Hilgers edierte Schrift “Von den fünf Zeiten vor Christi Geburt”, die nach Kornrumpf aus einem längst bekannten Text stamme (siehe jetzt den Hinweis von Kornrumpf im Handschriftencensus), über die St. Galler Weltchronik (Auszug aus Platterberger-Truchsess, laut Beschreibung erstmals von Alfen et al. 1990 als solcher bestimmt worden, vgl. aber auch Weigand 1991, Rezension) und wohl auch über die Oberrheinische Chronik. Ich erinnere mich nicht mehr, ob Kornrumpf auch zu ihr eine Andeutung machte, aber ich bin überzeugt, dass sie, ausgezeichnet vertraut mit der deutschen Übersetzung des Martin von Troppau, die Vorlage ermittelt hatte.
Andreas Bihrer: Die “Oberrheinische Chronik”, das Chronicon pontificum et imperatorum Martins von Troppau und die spätmittelalterliche Weltchronistik. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 78 (2022), S. 197-217. In der Zusammenfassung heißt es: “Bislang konnte für die Papst-Kaiser-Reihe der zwischen 1337 und 1349 wohl in einer Deutschordenskommende in der Ballei Elsass-Burgund entstandenen „Oberrheinischen Chronik“, eine der ältesten Prosachroniken in deutscher Sprache, keine Vorlage identifiziert werden. Der Beitrag weist nach, dass sich der oberrheinische Chronist auf eine spätestens in den frühen 1330er Jahren entstandene volkssprachliche Übersetzung des Chronicon pontificum et imperatorum Martins von Troppau stützte ” (S. 217). Notiert sei, dass Bihrer auch einen Archivalia-Beitrag zitiert.
Das Ergebnis überzeugt, aber Bihrer hat einen für mich unbegreiflichen methodischen Fehler gemacht, als er sich ausschließlich auf die älteste Überlieferung der Übersetzung im Berliner mgq 1661 aus dem 14. Jahrhundert konzentrierte. “Als Fazit kann festgehalten werden, dass der oberrheinische Chronist in vielen Details möglicherweise enger seiner Vorlage folgte als der Berliner Abschreiber, die Informationen aber stärker verdichtete. Da die gemeinsame Vorlage aber verloren ist, muss letztlich offen bleiben, in welchen Fällen die „Oberrheinische Chronik“ Passagen aus ihr übernommen hat, die der Berliner Abschreiber nicht abgeschrieben hat, und in welchen Fällen der oberrheinische Chronist tatsächlich neue Ergänzungen hinzugefügt hat” (S. 213). In der Editionswissenschaft ist es ein geradezu trivial zu nennendes Faktum, dass jüngere Handschriften nicht selten die bessere Überlieferung darstellen als die ältesten. So verhält es sich hier, denn Bihrer kennt zwar die maßgebliche Überlieferungszusammenstellung des Handschriftencensus (laut Anm. 30), er hat es aber (wie schon Albert Schulz 1858/59, Gesamtausgabe UB Heidelberg) versäumt, die Berliner Überlieferung anhand anderer Handschriften zu verbessern. Solange eine textkritische Neuausgabe der Übersetzung nicht existiert, muss man sich an die vorliegenden, frei zugänglichen Digitalisate im World-Wide-Web halten.
Von den 16 Textzeugen des Handschriftencensus ist die Meininger Handschrift verschollen. Ein Fragment in New York (NYPL) stammt ebenso wie der Heidelberger Cpg 137 aus der Werkstatt des berühmten Diebold Lauber. Die ehemals Anholter Handschrift enthält eine unvollständige niederdeutsche Fassung, deren Verhältnis zur oberdeutschen Übersetzung erst noch zu klären ist. Die Marburger Handschrift bietet nur eine kurze Weltchronik-Kompilation (aus Martin von Troppau: Chronik’, dt. und ‘Sächsische Weltchronik’). Nur einen Auszug enthält der Münchner Cgm 696 (aus Augsburg).
Von den verbleibenden elf Handschriften sind vier nicht online: der bereits genannte Berliner mgq 1661, der mgf 696 (nicht vor 1459) und die mit ihm eng verwandte Londoner Handschrift (datiert 1460) sowie die Klagenfurter Handschrift.
Als Incipit des Prologs der hier zur Rede stehenden Übersetzung kann gelten: “Wann es sich wol fuget und nutz ist zu wissen” (normalisiert nach der Londoner Handschrift), das auch die Berliner Handschrift des 14. Jahrhunderts (Schulz) und die Klagenfurter des 15. Jahrhunderts (Katalog Menhardt) aufweisen.
Für die Überprüfung wähle ich die Passage über die drei in der Berliner Handschrift fehlenden Päpste, die Bihrer S. 210 erwähnt. Die Oberrheinische Chronik (Ausgabe Grieshaber 1850) enthält ebenso wie die lateinischen Fassungen Martinus, Eugenius und Vitalianus. Schulz merkte in der Fußnote an, dass die Berliner Handschrift die in A, B und C vorhandenen drei Päpste überspringt.
Ich beschränke mich auf die Überprüfung des ältesten Textzeugen B anhand des Digitalisats.
A = Heidelberg Cpg 137 (Lauber-Werkstatt um 1460)
B = Cpg 149 (um 1450, niederalemannische Schreibsprache)
https://doi.org/10.11588/diglit.2197#0597
C= Cpg 154 (1474, mitteldeutsch)
Die wohl um 1470 entstandene Pariser Handschrift (Gallica) enthält ebenfalls die Päpste.
Der von Paul Joachimsen (siehe unten) herangezogene Münchner Cgm 316 (MDZ) von 1435 weist dagegen den Bindefehler der Päpste-Auslassung auf, ebenso die 1466 für Lucas Pfister vom Regensburger Schreiber Michel Schinbeiß erstellte Handschrift Cgm 7376 (zum Auftraggeber: Wolf 1997). Digitalisat der Stelle: MDZ. Die wohl Augsburger Heidelberger Handschrift Cpg 157 (bei Schulz Sigle F), geschrieben 1429 von Hans Zückenraunft (nicht: Zückenraunst, wie man bisher las; der Satzname Zuckenranft ist Anfang des 16. Jahrhunderts in Füssen belegt), weist die Lücke ebenfalls auf.
Bei den weiteren Beispielen bei Bihrer S. 210 kann auf den Apparat von Schulzes Edition verwiesen werden. A, B, C haben korrekt Bonifatius II. statt Benedikt, Donnus/Donus statt Bonus. Bei Papst Cletus (Schulz 24/138 nicht 24/316, wie Bihrer hat) gibt Schulz die Variante 11 Jahre 1 Monat 11 Tage aus C (in Wirklichkeit hat C = Cpg 154 nur “xi jar”: UB Heidelberg), während die Berliner Handschrift XI (11) Jahre hat, Cpg 149 dem Digitalisat zufolge aber 6 Jahre.
Bihrer hätte sich nicht damit begnügen dürfen, die Berliner Handschrift dem Vergleich zugrunde zu legen, da nicht weniger als sieben Digitalisate der oberdeutschen Übersetzung des Martin von Troppau bequem im Internet zugänglich sind.
Cgm 5250/54 überliefert die Fränkisch-bairischen Annalen und gehörte zum Berliner Mgq 1661
Mich interessierte der deutsche Martin aufgrund der Flores-temporum-Übersetzung im Mgf 696. In meiner Dissertation ergänzte ich vier bei Kaeppeli fehlende Handschriften (Internet Archive). Den Hinweis wiederholte ich in einer Rezension (PBB 1994). Damals (und erneut 2014) sammelte ich auch unveröffentlichtes Material zu den Fränkisch-bairischen Annalen, mit denen sich Paul Joachimsohn 1895 in seiner Meisterlin-Monographie befasst hatte (MDZ). In ihr stellte er, von Bihrer unbemerkt, die Vermutung auf, die von Schulz veröffentlichte Martinus-Übersetzung sei in Augsburg entstanden. Bereits Ludwig Weiland hatte vermutet, dass die Fortsetzung zu den Kaisern nach Augsburg gehöre (dMGH). Joachimsohn S. 7f. druckte den in der Berliner Handschrift fehlenden Schluss aus Cgm 316.
In einer Rezension zu einer Arbeit zur Assassinenlegende schrieb ich in der Zeitschrift Arbitrium 1991: “Übrigens läßt sich – zu S. 77 – ein weiterer Beleg für die Wiedergabe von assasinus mit mhd. stecher aus den Fränkisch-bairischen Annalen beibringen, die zuerst als Anhang zur deutschen Version des Martinus Polonus überliefert werden. Die Stelle betrifft die soeben erwähnte Ermordung des Bayernherzogs 1231 und ist aus den Heilsbronner Annalen übersetzt”. Dazu in der Anmerkung: “Text etwa bei Georg Leidinger, Ein Bruchstück einer unbekannten deutschen Chronik des vierzehnten Jahrhunderts. In: Albert Brackmann (Hg.), Papsttum und Kaisertum. München 1926, S. 591-594, hier S. 593 [inzwischen online im Internet Archive]; zu der von Leidinger nicht identifizierten Quelle vgl. vorläufig Paul Joachimsohn, Die humanistische Geschichtsschreibung in Deutschland. H. I: Die Anfänge. Sigismund Meisterlin. Bonn 1895, S. 6.” Soweit ich sehe, hat bislang nur Joachim Schneider (in: Städtische Geschichtsschreibung im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit 2000, S. 195 Anm. 91) auf meine Identifizierung des ältesten Textzeugen der kurzen deutschsprachigen Annalen zurückgegriffen. Leidinger edierte das von der Bayerischen Staatsbibliothek einige Jahre vor 1925 erworbene Fragment (Cgm 5250/54 – Handschriftencensus), das in den Geschichtsquellen als “Chronicon Bavaricum saec. xiv” Eingang gefunden hat, ohne zu bemerken, dass es längst und zwar von Schulz als Beigabe zur Martin-Übersetzung gedruckt war. Die von Schulz unterstrichene genaue Übereinstimmung des Pergamentblatts mit dem Berliner Mgq 1661 lässt sich wohl nur so erklären, dass es einst zu diesem gehörte. Zudem war sowohl der Berliner Codex als auch das Einzelblatt im Besitz von Lepsius. Da Joachimsohn den Zusammenhang zwischen Fränkisch-bairischen Annalen und vorangehendem Martin erwiesen hat, lässt sich die Zugehörigkeit als gesichert ansehen.
Datierung und Schreibsprache des Münchner Fragments wurden von Karin Schneider (ManuMed) bestimmt: Drittes Drittel 14. Jahrhundert, nordbairisch. Das muss natürlich auch für den Berliner Mgq 1661 gelten. Die bisherige Lokalisierung des Berliner Codex in Mitteldeutschland (Bihrer S. 207) stützt sich auf sicher veraltete Schreibsprachenbestimmungen von Schulz und Degering. Bihrer hat es versäumt, die von ihm nach Schulz zitierte Schrift des Sagittarius 1694 online aufzusuchen, was nicht schwierig gewesen wäre (SLUB Dresden). Die Handschrift gehörte einem Amtmann zu Gottesgnaden bei Calbe. Bihrers Angabe, Sagittarius habe die Handschrift im Prämonstratenserstift Gottesgnaden persönlich konsultiert (S. 207), befremdet. Der Amtmann August Carpzov, der sie nach Coburg verschenkte (wo sie von Quetif/Echard nach Sagittarius verortet wurde, GBS; Weiland, der diese Notiz in MGH SS 22, S. 395 zitierte, bemerkte nicht die Identität mit der von Schulz edierten Handschrift), kann sie ja irgendwo anders erworben haben.
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Klaus Graf (19. Januar 2023). Andreas Bihrer über die Abhängigkeit der Oberrheinischen Chronik von dem deutschen Martin von Troppau. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/char