“Sehr geehrter Herr Graf,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Werk „Preussische Wappen“ von Gertrud Kolmar ist ab sofort frei zugänglich: https://d-nb.info/1232920851
Gerne nehmen wir Hinweise zu gemeinfreien Werken entgegen und prüfen, ob der Online-Zugriff freigegeben werden kann.”
Gertrud Kolmar (von den Nazis ermordet) war keine Wappenkundlerin, sondern Lyrikerin. Ein ungewöhnliches Dokument der literarischen Heraldik-Rezeption!
17.1.2023 Magere Ausbeute einer längeren Recherche zu Gedichten 1930-1935:
“Folgende Titel sind ab sofort frei zugänglich:
https://d-nb.info/1032783109
https://d-nb.info/1249534615
https://d-nb.info/1032830786
Folgende Titel können auch nach erneuter Überprüfung (noch) nicht freizugänglich bereitgestellt werden. Gründe hierfür sind darin enthaltene Werkteile, die weiterhin urheberrechtlichen Schutz genießen oder deren urheberrechtlicher Status nicht festzustellen ist:
https://d-nb.info/1032823909
https://d-nb.info/1032588306
https://d-nb.info/1032706074
https://d-nb.info/1032738219
https://d-nb.info/1032738235
https://d-nb.info/1032184922
https://d-nb.info/1032490055
https://d-nb.info/1032830425
Zu Ihrer Nachfrage und kurzen Erläuterung der Rechteklärung:
Zur Feststellung gemeinfreier Werke ist die Rechteklärung Bestandteil aller Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek. Hierbei kann es zwischen Digitalisierung und Rechteklärung bzw. Freigabe für den externen Online-Zugriff zu einem zeitlichen Verzug kommen, so dass nicht jedes gemeinfreie Werk nach der Digitalisierung ad hoc frei zugänglich ist. In unseren Prozessen der Rechteklärung nimmt die GND eine zentrale Rolle ein. Dennoch kann ein wie von Ihnen vorgeschlagener Datenabgleich lediglich grobe Hinweise auf potenziell gemeinfreie Werke bringen, aber keine Einzelfallprüfung ersetzen. Die Erfahrung zeigt, dass Bücher in vielen Fällen ergänzende, urheberrechtlich relevante Werkteile enthalten (z.B. Illustrationen, Fotografien, Vor-/Nachworte, etc.), deren Urheber*innen allerdings nicht zwingend vollständig in den Titeldatensätzen verzeichnet sind, sofern überhaupt entsprechende Personennormdatensätze bestehen und verknüpft werden können. Zudem ist die GND kein starres System. Normdatensätze werden laufend neu angelegt und angereichert (vgl. Ihr Hinweis auf das Sterbejahr von Ludwig Kruse). Wodurch nach erneuter Überprüfungen und Korrektur der Rechteklärung ggf. auch vormals zugriffbeschränkte Werke freigegeben werden können.”