Rechtlich irrelevant solange in der “Anmerkung” etwas anderes steht (nämlich nach wie vor NC) als eins drüber. Was gilt denn nun? OK, es spricht viel für CC0, aber für einen Juristen wäre das alles andere als sonnenklar. Sollten Bibliothekare nicht auch einen ganz kurzen Text ohne Fehler ins Netz stellen können? Offenkundig nicht.
Alle Unklarheiten sollten beseitigt sein. Bitte schau nochmal auf die Seite der Uni Konstanz. Auch in den Anmerkungen ist nun von cc0 die Rede. -NC ist nicht mehr, und das ist auch gut so.
Daten, unfrei http://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=v-team:daten:openaccess:knub
http://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=v-team:daten:openaccess:tuub
Uni Konstanz inzwischen Frei Als Lizenz CC0 gewählt.
Rechtlich irrelevant solange in der “Anmerkung” etwas anderes steht (nämlich nach wie vor NC) als eins drüber. Was gilt denn nun? OK, es spricht viel für CC0, aber für einen Juristen wäre das alles andere als sonnenklar. Sollten Bibliothekare nicht auch einen ganz kurzen Text ohne Fehler ins Netz stellen können? Offenkundig nicht.
Alle Unklarheiten sollten beseitigt sein. Bitte schau nochmal auf die Seite der Uni Konstanz. Auch in den Anmerkungen ist nun von cc0 die Rede. -NC ist nicht mehr, und das ist auch gut so.
Hab geschaut, danke, nun ists in Ordnung