Aus einem Nachbarland erreichte mich folgende Zuschrift:
“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
ich bin begeisterter Leser der „Archivalia“. Ihre Beiträge helfen mir sehr, die Hintergründe des deutschen Archivwesens besser zu verstehen. Da ich in erster Linie biographische Forschungen betreibe, habe ich auch mit Interesse Ihre Artikel zum Hamburger Kassationsskandal 2018 verfolgt. Leider muss ich feststellen, dass die Vernichtung standesamtlicher Sammelakten (auch aus der NS-Zeit) teilweise noch immer geübte Praxis ist. Vor wenigen Wochen habe ich dies z. B. vom Stadtarchiv Stuttgart erfahren. Gibt es denn keine Aussicht, derlei Unbilden durch einheitliche gesetzliche Vorgaben abzustellen? Unzählige einmalige Dokumente gingen bereits verloren, ich denke etwa an Geburtsurkunden aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die sich verstreut in den Heiratssammelakten befinden (oder leider: befanden).
Ihnen alles Gute für 2023 und weiterhin frohes Schaffen!”
Meinungen?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Dezember 2022). Keine NS-Akten kassieren! Auch keine standesamtlichen Sammelakten. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ch72
Fragen über Fragen:
– Warum hat es eigentlich keinen “Aufschrei” der Familienforschung und der historischen Forschung nach 2010 – spätestens aber 2015 – gegeben?
– Übrigens gibt es noch einen weiteren Grund für die Kassation von Akten – der technische Erhaltungszustand. Ist danach gefragt worden?
Archivschuldozent faselt Unsinn:
https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7016423165232824321/
Bewertungsempfehlungen sind nicht justiziabel. Wer von Skandalisierung der Hamburger Causa spricht, entlarvt sich selbst. Wenn anerkannte Bewertungsempfehlungen die Kassation von NS-Akten erlauben, sind diese schlicht und einfach Unsinn.
Das von Wolf zitierte PDF von 2015 sagt: “Akten aus den Krisenzeiten des Ersten und Zweiten Weltkriegs und der jeweiligen Nachkriegszeit” seien generell archivwürdig. Nun ist Nachkriegszeit ein dehnbarer Begriff. Es fehlt an der Einsicht, dass aus geschichtswissenschaftlicher Sicht auch der Zeitraum 1933-1939 eine Krisenzeit ist. Was irgendwelchen kassationswütigen Gremien in den Sinn kommt, hat für mich keine Relevanz.
Stimme Ihnen unbedingt zu. Erstens bestehen ernste Zweifel, ob an den Archivschulen genug kompetente Historiker aufgenommen werden, die sich im Zweifelsfall ein sachliches Urteil erlauben können (promovierte Historiker haben dort im gehobenen und höheren Dienst zunehmend das Nachsehen gegenüber Master und Bachelor), zweitens sind Aktenvernichtungen angesichts der Tatsache, dass für “Vergangeheitsbewältigung” Unsummen ausgegeben werden, archivpolitischer Blödsinn. Wozu wenig aussagekräftige, aber teure Gedenktafeln und Denkmäler, wenn man viel wertvollere und “billigere” Quellen vernichtet?
Drittens wird sich ein Jurist generell kaum ein Urteil bilden können. Nehmen Sie nur eine simple Krankenakte eines hungernden Arbeiterkindes aus dem Jahr 1934. Will man unter den Tisch fallen, lassen, dass Kinder aus einfachen Verhältnisse damals oft nichts zu beißen hatten, weil ein Jurist im Jahre 2023 beschließt, dass Krankenakten an sich nicht wertvoll sind? Das ist doch Quark.
Zur archivischen Bewertung von Sammelakten s. https://archivamt.hypotheses.org/11043, https://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/dokumente/Empfehlung_Personenstandswesen.pdf und https://vka-sh.de/files/content/pdf/Empfehlungen%20Personenstand%2005.05.2009.pdf. Seit 2009/2010 liegen diese Bewertungsempfehlungen vor. Zuletzt scheint 2015 dies zum Thema publiziert worden zu sein: https://www.lwl-archivamt.de/media/filer_public/de/0c/de0c8b85-a809-423a-ac44-ff4c072d1a65/bewertung_sammelakten.pdf .
M. E. ist zuerst zu klären, aus welchem Grund das angesprochene Archiv die Unterlagen vernichtet hat.