Volker Rieble: Das Wissenschaftsplagiat. Frankfurt a. M. 2010, S. 83: “Auch der tote Freisler bleibt ein Rechtsgenosse”.
Rieble plädiert, man dürfe kein Zitatverbot gegen arbeitsrechtliche Veröffentlichungen Freislers aussprechen.
Wes Geistes Kind dieser Rieble ist, gibt zu erkennen:
Deutsches Bundesarchiv (German Federal Archive), Bild 151-17-15 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. August 2010). Rieble: Auch Roland Freisler bleibt Rechtsgenosse. Archivalia. Abgerufen am 27. März 2025 von https://doi.org/10.58079/br7c
Was das eine mit dem anderen zu tun hat erschließt sich dem neutralen Leser nicht!
Solange man Urteile des Volksgerichtshofs als neutral und rechtskräftig anerkennen will, natürlich nicht.