Willkommen im “Virtuellen Raum Reichsrecht” des Max Planck Institutes für europäische Rechtsgeschichte
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, das bis 1806 bestand, kann als ein überstaatliches, europäisches Rechts- und Verfassungssystem beschrieben werden, das Gebiete von dreizehn Mitgliedsstaaten der jetzigen EU inkludierte. Es produzierte einen enormen Corpus an Rechtsquellen, von “Reichsgesetzen” bis hin zu europäischen Verträgen. Eine vollständige zeitgenössische oder auch moderne Sammlung des Rechts bzw. der Gesetzgebung des Heiligen Römischen Reichs gelang nie. Seine Rechtsquellen sind daher auf eine Vielzahl von Publikationen verstreut, die wiederum in diversen europäischen Bibliotheken und Archiven aufbewahrt werden.
Hintergrund des Projekts
Ziel des Projekts ist es, eine digitale Kollektion von Rechtsquellen zu schaffen und diese zu einem virtuellen Raum des Reichsrechts auszubauen. In einem ersten Schritt wurden wichtige und seltene Sammlungen und Rechtstexte digitalisiert, wobei die Auswahl wissenschaftlichen Gesichtspunkten folgte. Der vertieften Erschließung durch Strukturdaten (Inhaltsverzeichnisse, Indices) könnten langfristig Volltexte folgen. Die im Zuge des Projekts digitalisierten Sammlungen sollen sukzessive mit weiteren Ressourcen verknüpft werden, z.B. mit digitalisierten Druckpublikationen, die in anderen Kontexten entstanden, mit Archivmaterial oder mit Bildquellen. Wünschenswert sind zudem eine Verbindung von Quellen und aktuellen Forschungsergebnissen wie Bibliographien, Quellenkunden, älterer und neuerer Forschungsliteratur sowie die Verlinkung mit elektronischen Nachweissystemen wie Bibliothekskatalogen und Datenbanken. Ein so gearteter Virtueller Raum Reichsrecht wird neue Forschungsperspektiven eröffnen, die internationale wie interdisziplinäre virtuelle Zusammenarbeit von Forscherinnen und Forschern erlauben und somit neue Erkenntnisse über das Recht eines überstaatlichen europäischen Rechtssystems ermöglichen.
Kommentar: Es stehen schon etliche Digitalisate zur Einsicht bereit, der projekteigene Viewer ist schlecht. Wieso muss jede Institution ihr eigenes Süppchen kochen? Wieso können sich nicht das Deutsche Rechtswörterbuch, das neulich http://drqedit.de http://archiv.twoday.net/stories/6406617 freischaltete, zusammentun? Nichts gegen ein paar nette neue Werke im Netz, aber vordringlich ist das doch weissgott nicht. Es kommt darauf an, die vorhandenen rechtshistorisch relevanten Digitalisate zu erschließen, sprich die Metadaten der im Netz bereits vorhandenen Digitalisate zusammenzuführen und als Open Data bereitzustellen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. September 2010). Virtueller Raum Reichsrecht. Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/br69