Schon etwas länger her: ein interessanter Artikel in der FAZ: Im Würgegriff der toten Hand
Zum Thema hier:
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. September 2010). Fideikommisse und Vermögens-Verewigung. Archivalia. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/br3w
Fideikommiss der keiner ist Die Nationalsozialisten deklarierten in manchen Fällen (Oldenburg, Schaumburg Lippe, Waldeck, Braunschweig) freies, ungebundenes Privatvermögen “nachträglich” zu Fideikommiss, um es dann durch Auflösung im Wege eines nur scheinbar rechtlichen Verfahrens (ohne Rechtsmittelmöglichkeiten) dem “treuesten und überzeugtesten Nationalsozialisten der Familie” zuzusprechen.
Auf diese Weise konnte das ungeteilte Vermögen, gebündelt in den Dienst der Kriegsvorbereitung gestellt werden: Ackerflächen, Bergwerke, Forste, strategisch wichtige Gebäude, Beteiligungen an Gesellschaften, Z.Bsp. in den ehemaligen Kolonien wie Deutsch Südwest Afrika. Privates und ungebundenes Vermögen befand sich auch in Österreich, Ungarn und Argentinien.
Die übrigen Berechtigten (Miterben) wurden auf diese Weise ausgeschaltet. Durch die Erklárung, dass das gesamte Vermögen fideikommissarisch gebunden war, konnte die Anwendung des “marxistischen” BGB verhindert werden. An den Entwürfen zum FidekommissauflösungGesetz war die SS massgeblich beteiligt. In den Motiven kann nachgelesen werden, dass diese Gesetzgebung besonders wohlwollend zu jenen sein wollte, die sich als besonders treu erwiesen haben.
Es wäre erfreulich, wenn sich das Max Planck Institut mit dieser Wirklichkeit auseinandersetzen würde.
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