Ein Gedanke zu „Fideikommisse und Vermögens-Verewigung“

  1. Fideikommiss der keiner ist Die Nationalsozialisten deklarierten in manchen Fällen (Oldenburg, Schaumburg Lippe, Waldeck, Braunschweig) freies, ungebundenes Privatvermögen “nachträglich” zu Fideikommiss, um es dann durch Auflösung im Wege eines nur scheinbar rechtlichen Verfahrens (ohne Rechtsmittelmöglichkeiten) dem “treuesten und überzeugtesten Nationalsozialisten der Familie” zuzusprechen.

    Auf diese Weise konnte das ungeteilte Vermögen, gebündelt in den Dienst der Kriegsvorbereitung gestellt werden: Ackerflächen, Bergwerke, Forste, strategisch wichtige Gebäude, Beteiligungen an Gesellschaften, Z.Bsp. in den ehemaligen Kolonien wie Deutsch Südwest Afrika. Privates und ungebundenes Vermögen befand sich auch in Österreich, Ungarn und Argentinien.

    Die übrigen Berechtigten (Miterben) wurden auf diese Weise ausgeschaltet. Durch die Erklárung, dass das gesamte Vermögen fideikommissarisch gebunden war, konnte die Anwendung des “marxistischen” BGB verhindert werden. An den Entwürfen zum FidekommissauflösungGesetz war die SS massgeblich beteiligt. In den Motiven kann nachgelesen werden, dass diese Gesetzgebung besonders wohlwollend zu jenen sein wollte, die sich als besonders treu erwiesen haben.

    Es wäre erfreulich, wenn sich das Max Planck Institut mit dieser Wirklichkeit auseinandersetzen würde.

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    Mein Buch wurde in die Bibliothek des Instituts für Gesellschaftsforschung aufgenommen:

    Vier Prinzen in Suchmaske eingeben:

    http://aleph.mpg.de/F?func=file&file_name=find-b&local_base=ges01

    Vierprinzen

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