Recht auf Vergessen

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Der Betreiber einer Suchmaschine muss die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen auslisten, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind, meint der EuGH.

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-12/cp220197de.pdf


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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