Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Der Betreiber einer Suchmaschine muss die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen auslisten, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind, meint der EuGH.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-12/cp220197de.pdf
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Klaus Graf (9. Dezember 2022). Recht auf Vergessen. Archivalia. Abgerufen am 20. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/ch30