https://www.bverwg.de/de/pm/2022/76
Normen in Prüfungsordnungen, die die Einsichtnahme in eigene Prüfungsunterlagen an bestimmte Fristen binden, sind daher gegenstandslos.
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Normen in Prüfungsordnungen, die die Einsichtnahme in eigene Prüfungsunterlagen an bestimmte Fristen binden, sind daher gegenstandslos.