https://www.bverwg.de/de/pm/2022/76
Normen in Prüfungsordnungen, die die Einsichtnahme in eigene Prüfungsunterlagen an bestimmte Fristen binden, sind daher gegenstandslos.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Dezember 2022). Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ch1h