Das Bayerische Oberste Landesgericht hat für Meinungsfreiheit wenig übrig:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-28616?hl=true
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. November 2022). Vorsicht bei propalästinensischen Karikaturen mit einem Hakenkreuz. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cgyw
Dem Urteil entnehme ich allerdings, dass es sich weniger um eine pro-palästinensische, als vielmehr um eine anti-israelische Karikatur handelte.
Wenn es mal jemand schafft, das erstere ohne das zweitere zu zeichnen, dann sollte das Ergebnis schon allein wegen dieses Seltenheitswertes von der Kunstfreiheit gedeckt sein.