Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

§ 52b UrhG: TU Darmstadt erzwingt Fortsetzung des Musterprozesses

http://idw-online.de/de/news390431

In dem bisherigen einstweiligen Verfügungsverfahren haben die zuständigen Gerichte, das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt, in zwei Instanzen das beklagte Recht der Bibliotheken ausdrücklich bestätigt, das Recht der Nutzer jedoch eingeschränkt. Bibliotheken dürfen unabhängig von den Verlagen Werke aus ihrem Printbestand digitalisieren und in ihren Räumen das so geschaffene digitale Exemplar zur Nutzung anbieten. Den Nutzerinnen und Nutzern muss jedoch jede Möglichkeit genommen werden, daraus für sich Kopien zu machen. Hatte das Landgericht in der ersten Instanz immerhin noch den Ausdruck auf Papier zugelassen und nur den Download verboten, untersagte das Oberlandesgericht am 24.11.2009 auch den Papierausdruck.

Die TU Darmstadt hat diese einstweilige Verfügung nicht akzeptiert, sondern im Sommer 2010 den Weg der sogenannten Klageerzwingung beschritten. Damit war die Verlagsseite gezwungen, Klage in der Hauptsache gegen die TU Darmstadt zu erheben. Dies ist im August 2010 geschehen. Die Sache wird also neu verhandelt werden.

Siehe auch: ?s=%C2%A7+52b


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Oktober 2010). § 52b UrhG: TU Darmstadt erzwingt Fortsetzung des Musterprozesses. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bqv4


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.