Zum Denkmalschutz des Stuttgarter Hauptbahnhofs:
http://s21irrtum.blogspot.com/2010/09/denkmalschutz-die-kleinen-hangt-man-die.html
Siehe auch:
FAZ Zitat: Dass der denkmalgeschützte Bau trotz nationaler Bedeutung von den eigenen Denkmalpflegern nicht geschützt werden darf, ist eine düstere Seite der Medaille und zeigt die politische Brisanz des Falls. Dass er jedoch seit zwei Jahrzehnten seitens seiner Betreiber dem langsamen Zerfall preisgegeben war, ist ein weiteres Skandalon von „Stuttgart21“.
Umnutzung über Abbruch und Tabula rasa stellen
Der Respekt vor dem Wahrzeichen der Stadt, der Würde und Zeitlosigkeit des Gebäudes geht der Stadtverwaltung ebenso ab wie den Betreibern, die nicht in der Lage sind, einen Plan B unter Wahrung der historischen Bausubstanz zu entwickeln. Die Sachwalter des so geschundenen Stuttgart ständen in der Pflicht, ihre herausragenden öffentlichen Baudenkmäler zu pflegen und Konzepte voranzutreiben, die Nutzung und Umnutzung über Abbruch und Tabula rasa stellen. Die bereits begonnene Amputation ist hilfloses Herumdoktern an einem ungeliebten, schon beinahe aufgegebenen Patienten. Damit ramponiert die Stadt nicht nur ihr bedeutendstes Denkmal der beginnenden Moderne, sondern auch sich selbst.
Weiteres:
http://archiv.twoday.net/stories/6345687
http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_Hauptbahnhof
Update: OLG Stuttgart wies Urheberrechtsklage ebenfalls zurück
http://www.dr-bahr.com/news/urheber-unterliegen-deutscher-bahn-im-urheberrechtsstreit-des-stuttgarter-bahnhofs.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. Oktober 2010). Denkmalschutz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Archivalia. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bqui