Bis 1981 wurden in der Schweiz Jugendliche und Erwachsene, die den Behörden negativ aufgefallen waren, ohne Gerichtsurteil und meist auch ohne Anhörung in so genannte «Arbeitsanstalten» für Erwachsene, die bis in die 1970er Jahre teilweise noch «Zwangsarbeitsanstalten» hiessen, oder in «Erziehungsanstalten» respektive «Arbeitserziehungsanstalten» für Jugendliche und junge Erwachsene eingewiesen. 2019 schloss eine Unabhängige Expertenkommission ihre Arbeit ab. Von ihren Veröffentlichungen ist der Selbstzeugnisse-Band 9 (2019) Open Access.
https://libreo.ch/de/buecher/so-wird-man-ins-loch-geworfen
Weitere Bände der Kommission im Open-Access-Angebot von libreo.ch:
Bericht des Staatsarchivs St. Gallen 2015: PDF
Fallstudie zum Thurgau: e-periodica.ch
Worin liegt das Problem? Das ist beste pietistische Tradition. Wer kein gottgefälliges Leben führt, muss in den Zustand versetzt werden, der Gesellschaft zu nützen.