Die Handschrift der UB Salzburg M I 139 (https://manuscripta.at/?ID=8178) wurde jetzt ins Netz gestellt. Der Link zur Beschreibung Kolls fehlt. Unsinn ist, was dort steht: “Es besteht ein Zusammenhang mit der Handschrift M I 96: Diese überliefert den dritten Teil des Doctrinale, außerdem ist der Schreiber Florenz Veninger auch in M I 96 (Nr. 2) nachweisbar. Bei beiden Handschriften wurden Falzverstärkungen aus Pergament, das einseitig beschrieben ist, verwendet. Somit liegt nahe, dass beide Codices zeitnah in der gleichen Buchbinderei gebunden wurden. Ob es sich beim Schreiber Florencius Veninger um den späteren Hochschullehrer und Juristen Florenz von Venningen (1466-1538) handelt, der in Kirrweiler (Pfalz) geboren wurde, ist fraglich; vgl. den Eintrag in der Deutschen Biographie. Venningen studierte in Siena und lehrte dann in Heidelberg.” Um wen soll es sich sonst handeln? M I 139 wurde geschrieben “per me Florencium Venninger de Kirwiler”. Da ein Kürzungsstrich über Veninger zu sehen ist, ist Venninger zu lesen! Falsch ist, dem Fehler im RAG folgend, das Geburtsjahr 1466. Drülls Heidelberger Gelehrtenlexikon hat “ca. 1466” und das ist nicht mit 1466 identisch. Akzeptiert man diese bei Drüll unbelegte Angabe, so liegt die Immatrikulation in Siena 1483 recht spät. Florenz könnte die Salzburger Handschrift an einer Stadtschule (Speyer?) oder als – in der Matrikel nicht aufgeführter – Heidelberger Student geschrieben haben. Der Name Venninger und der Ortsname Kirrweiler und der außerordentlich seltene Vorname schließt jeglichen Zweifel an der Identifizierung aus. Man könnte zwar auch an einen unehelichen Sohn aus der in Kirrweiler ansässigen Familie von Venningen denken (zu konsultieren wäre die über 500 S. umfassende Arbeit von Lurz, Meinhold: Die Ritter von Venningen : Verwaltung im Amt Kirrweiler. Sinsheim 1996), aber wieso sollte man diesem den gleichen Vornamen geben wie einem damals lebenden Familienangehörigen? Die Hypothese, es habe in der Familie zwei Kinder des Namens Florentius gegeben, erscheint recht gekünstelt. Der erste hätte die Salzburger Handschriften geschrieben und wäre bald danach ums Leben gekommen. Um 1470 hätte dann ein zweiter den Vornamen übernommen und sich etwa 13-jährig in Siena eingeschrieben. Dann müsste man das Geburtsdatum um 1466 für den Juristen verwerfen. Das ist alles ganz unnötig, wenn man den unbegründeten Zweifel Kolls beerdigt.
Gern wüsste man, wieso in der Schlagzeile “Heidelberg (?)” steht – der Beschreibung Kolls ist dazu nichts zu entnehmen. Über “Hermanus Gangelt” (Buchbinder oder Buchbesitzer), dessen Name auf dem Einband steht, weiß man sonst nichts. Die aufgrund Schriftvergleichs dem Venninger zugewiesene zweite Handschrift M I 96 enthält einen älteren Teil, den 1416 ein Johann von Bühel (“Per me Iohannem scriptorem de Byhel”) schrieb. Der Schreiber ist möglicherweise identisch mit dem 1428 bezeugten Priester “Johannis Biihel de Heidelberg” (RG Online, RG IV 14151).
26.10.2022 Venningen als juristischen Gutachten für die Grafen von Hennenberg behandelt Johannes Mötsch: “Item Doctor Henning hat seinen Rathslag noch nit geferttiget …” Auswärtige Juristen als Gutachter für die Grafen von Henneberg-Schleusingen. In: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte 64 (2010) S. 53-100, hier S. 83.
9.4.2023 M I 96 ist – mit Hinweis auf diesen Beitrag – ebenfalls online, siehe https://manuscripta.at/?ID=8167.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Oktober 2022). Florenz von Venningen als Schreiber von zwei Salzburger Handschriften. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cgsv