Durch Georg Nolte:
Letztlich lenkt die aktuelle Debatte um Einführung eines Leistungsschutzrechts
von der eigentlichen Aufgabe der Verlage ab, sich den geänderten Bedingungen
durch Entwicklung eigener, marktfähiger Geschäftsmodelle anzupassen.
Stattdessen scheint das geforderte Leistungsschutzrecht auf eine neue Zwangseinzugsstruktur
hinauszulaufen, für welche unter Kritikern bereits das Schlagwort
der „Presse-GEZ“ die Runde macht. Zudem sollen neutralen Dienstleistern
wie Suchmaschinenbetreibern die Rolle von Inkassounternehmen auferlegt
werden und somit letztlich alle Internetnutzer zur Kasse gebeten werden. Das
alles entspricht keiner marktwirtschaftlichen Lösung, sondern vielmehr einem
pigou’schen Subventionsmodell bzw. der Mischfinanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber – anders als der Kaiser
in Andersens Märchen –diesen (Etiketten‑)Schwindel rechtzeitig erkennen wird.
Anderenfalls droht das Leistungsschutzrecht als Beispiel lobbybestimmter Klientelpolitik
Geschichte zu machen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Oktober 2010). Juristischer Verriss der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht der Verleger. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bqrq