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Ein öffentliches “Like” bzw. “Gefällt mir” kann strafbar sein

In Deutschland muss mit einer Hausdurchsuchung und strafrechtlicher Verurteilung rechnen, wer nach einem Polizistenmord den Opfern keine einzige Trauersekunde zubilligen will bzw. einen solchen Kommentar mit einem Like versieht.

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20220147


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Oktober 2022). Ein öffentliches “Like” bzw. “Gefällt mir” kann strafbar sein. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/cgqx


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