In Deutschland muss mit einer Hausdurchsuchung und strafrechtlicher Verurteilung rechnen, wer nach einem Polizistenmord den Opfern keine einzige Trauersekunde zubilligen will bzw. einen solchen Kommentar mit einem Like versieht.
https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20220147
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Oktober 2022). Ein öffentliches “Like” bzw. “Gefällt mir” kann strafbar sein. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/cgqx
Stellt sich nur die Frage, ob eine solche Regelung bei der allgemeinen Überlastung des Justizsystems sinnvoll ist.