http://blog.alvar-freude.de/2015/06/filter-nutzung.html
“Montag soll ein neuer Entwurf für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zur Online-Diskussion gestellt werden. Wichtiges Element: möglichst jede Webseite soll ein maschinenlesbares Alterskennzeichen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18) tragen. Eltern sollen Filterprogramme installieren („Jugendschutzprogramme“), die diese Kennzeichen auslesen.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juni 2015). Wem bringt eine Alterskennzeichnung von Webseiten etwas? Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bfvt