Die Existenz von § 68 UrhG scheint
entgangen zu sein. Italienisches Landesrecht steht im Konflikt mit dem EU-Grundsatz, wonach Gemeinfreies bei der Vervielfältigung gemeinfrei bleiben soll. Außerhalb Italiens dürfen Gerichte einer entsprechenden Klage nicht stattgeben.
Siehe dazu vor allem meine frühere Stellungnahme mit weiteren Nachweisen:
https://archivalia.hypotheses.org/68837
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Oktober 2022). Französischer Modeschöpfer soll für Nutzung gemeinfreier Botticelli-Motive zahlen. Archivalia. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cgqs