Französischer Modeschöpfer soll für Nutzung gemeinfreier Botticelli-Motive zahlen

Die Existenz von § 68 UrhG scheint

https://www.br.de/nachrichten/kultur/botticellis-venus-uffizien-klagen-gegen-jean-paul-gaultier,TJrC3be

entgangen zu sein. Italienisches Landesrecht steht im Konflikt mit dem EU-Grundsatz, wonach Gemeinfreies bei der Vervielfältigung gemeinfrei bleiben soll. Außerhalb Italiens dürfen Gerichte einer entsprechenden Klage nicht stattgeben.

Siehe dazu vor allem meine frühere Stellungnahme mit weiteren Nachweisen:

https://archivalia.hypotheses.org/68837


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search