Der Plagiatsverdacht gegen einen Münchner Rechtsmediziner nimmt bizarre Wendungen

Jochen Zenthöfer:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/plagiatsverdacht-gegen-rechtsmediziner-nimmt-bizarre-wendung-18370878.html

Die angebliche Quelle, von der abgeschrieben worden sein soll, ist in keiner Bibliothek nachweisbar.

14.10.22 Eine Fälschung ist sehr wahrscheinlich

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/neue-indizien-im-fall-eines-wahrscheinlichen-pseudoplagiats-18384719.html

21.10.2022 https://www.merkur.de/bayern/wie-ein-plagiatejaeger-getaeuscht-wurde-91859133.html
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/plagiatsvorwurf-hintergruende-der-intrige-gegen-matthias-graw-18396368.html (Paywall)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Oktober 2022). Der Plagiatsverdacht gegen einen Münchner Rechtsmediziner nimmt bizarre Wendungen. Archivalia. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cgqi


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

14 Gedanken zu „Der Plagiatsverdacht gegen einen Münchner Rechtsmediziner nimmt bizarre Wendungen“

  1. @Dr. Bernd Dammann

    Um auf den Populismusvorwurf zu regieren:

    “Glauben Sie mir” – Ich glaube Ihnen und Ihrer rechtspopulistisch gespeisten Stimmungsmache berhaupt nichts. Italien gehört wie auch Deutschland zu den größten und leistungsstärksten Industrienationen dieser Welt. Und das wird auf absehbare Zeit auch so bleiben. Die Zustände in den südeuropischen Ländern, die Sie beschreiben – die osteuropäischen Länder, die schon in die EU und in der NATO sind bzw. dorthin streben, haben Sie vergessen zu nennen – und Ihre Sorge um die politische und wirtschaftliche Zukunft unseres Landes (die AfD läßt grüßen) – müssen Sie nun wirklich nicht um Ihren gesundheitsfördernden Schlaf bringen.”

    Das grenzt schon etwas an Realitätsverweigerung, so dass ein Kommentar auch hier erlaubt sei:

    Die Stützung der Eurosüdländer ist die Ursache für die Niedrigzinspolitik der EZB und damit der Quell der jetzigen Inflation. Eine Meinung, die längst nicht allein die AfD vertritt, sondern auch Top-Ökonomen wie Hans Werner Sinn, der derzeit vielleicht angesehenste Ökonom des Landes, der schon vor Corona und dem Ukrainekrieg vor inflationären Tendenzen warnte.

    Die italienische Wirtschaft ist hochsubventioniert, aber wohl kaum modern. Mit einem pro-Kopf BIP von 31.707 US Dollar liegt Italien weit abgeschlagen auf dem 35. Platz und das auch nur durch EU-Subventionen. Von wegen bedeutende Wirtschaftsnation. Halbkorrupter Bananenstaat wohl eher.

    Mit Deutschland verhält es sich nicht anders: Ein Drittel der Viertklässler in Bremen erreicht nicht mal die Mindestanforderungen im Lesen. Fast die Hälfte der Berliner Grundschüler scheitert an den Mindestanforderungen in der Rechtschreibung, ein Drittel der Kinder in NRW an den absoluten Grundfertigkeiten in der Mathematik.
    Wir müssen uns klarmachen, was das heißt: 25% der Können können nach vier Jahren Schule quasi nicht lesen, schreiben, rechnen. Defizite, die sie ihr Schulleben lang nur sehr schwer werden aufholen können – wenn überhaupt. Das sind die Leute, die in 15 Jahren eine immer größere Zahl an Rentnern versorgen sollen? Lächerlich. Sollen das die zukünftigen Fachkräfte sein, die promovieren?

    Von der ungewöhnlich geringen Sparquote junger Leute, der Deindustrialisierung dieses Landes und der digitalen Rückständigkeit gar nicht zu sprechen. Ihre politischen Ansichten dokumentieren einen antiquierten Zustand, der vor 40 Jahren vielleicht einmal Realität war. Wunschvorstellungen? Demokratischer Wohlfühlpopulismus? Mich würde Ihre Meinung zum Zustand unseres Bildungswesens interessieren. Nach Ihrer Meinung müsste ja alles eitel Sonnenschein sein. Oder sehe ich das falsch?

  2. “In Ihrem unermüdlichen “Kampf gegen professionelles Berufsgauklertum” sollten Sie vor allem nicht vergessen, die akademisch gescheiterten Existenzen im Halbdunkel operierender Plagiatsjäger zu nennen, die mit “übler Nachrede” die Beschädigung und Vernichtung wirtschaftlich, wissenschaftlich und/oder politisch kompetenter Persönlichkeiten als Geschäftsmodell der persönlichen finanziellen Bereicherung betreiben.”

    Ihre Pauschalbehauptungen sind nicht zielführend und wenig hilfreich.

    Sie haben nicht begriffen, dass eine akademische Karriere nicht mit einer wissenschaftlichen Karriere identisch sein muss. Man kann 3000, 4000 Seiten publizieren, an einer Eliteuni studiert haben, Preise in Empfang nehmen, von der internationalen Forschung gelobt werden und dennoch arbeitslos sein: Das wäre eine misslungene Laufbahn.

    Man kann eine Pfusch- oder sogar eine Plagiatsdissertation abgeliefert haben, an der Uni eine Beschäftigung gefunden haben und später Bundesminister werden: Das wäre dann eine gelungene Karriere.

    Der Staat hat von solchen Karrieren nichts. Er sollte seine Kräfte umdisponieren. Selbstverständlich ist der oben genannte Casus kein Plagiatsfall. Nur darf das nicht dazu führen, das Problem in seiner Allgemeinbedeutung unter den Tisch fallen zu lassen. Außerdem muss doch stark bezweifelt werden, dass Prominente, die wirklich plagiiert haben, in ihrer überragenden Zahl beruflich wie wissenschaftlich “vernichtet” werden. Ich habe noch nicht gehört, dass ein plagiierender Minister auf der Straße gelandet wäre.

    Meist bestand doch schon vorher kein Interesse der Forschung an nicht erkannten Plagiatsarbeiten. Der Grund: Sie sind auch ohne Plagiat zu schlecht, um sie zur Kenntnis nehmen zu müssen. Mein Rat, wenn Sie schon so solidarisch mit der politischen Klasse zu sein scheinen: Lesen Sie die Dissertation der Dame, die lange Zeit die Bildungsgeschicke dieses Landes wesentlich mitbestimmte.

    1. Notorischer Wiederholungstäter in der bezahlten Plagiatsjägerei

      Auch auf diesem Blog ist zumindest einer, der in diesem Bereich unterwegs ist, schon vorher einmal sehr unliebsam aufgefallen, als er sich mit Dr. Klaus Graf, Admin dieses Blogs, sehr unverschämt anlegte:

      https://archivalia.hypotheses.org/100461

      Bescheidenheit ist eine Zier. Gleichwohl bin ich sehr stolz auf den Kommentar, den ich dazu gepostet habe und den ich Ihnen sehr angelegentlich wie auch den dort insgesamt dargestellten Vorgang zur Lektüre ganz dringlich empfehle.

      1. Ein Markt entsteht, wo Nachfrage erzeugt wird. Die Nachfrage besteht deshalb, weil zuviel plagiiert wird. Ich bin kein Plagiatsjäger, sehe aber, dass akademische Abschlüsse in Deutschland zur Ramschware verkommen. Bitte ignorieren Sie nicht den Niedergang des deutschen Bildungswesens. Einzelne Fälle, in denen Plagiatsjäger illegal handeln oder sich irren, dürfen nicht dazu führen den Bock zum Gärtner zu machen. Plagiieren ist kein Kavaliersdelikt.

        PS: Das Aufdecken von Plagiatsstellen ist kinderleicht, so dass die betreffende Person – wenn der Faktenbestand so ist, wie er hier dargestellt wird – einfach selber schuld ist, wenn sie gerichtlich belangt wird. Im eigentlichen Sinn handelt es sich ja wohl auch nicht um den wirklichen Versuch, entsprechende Stellen aufzudecken, sondern um die Intention, den Ruf einer anderen Person zu schädigen, was juristisch etwas ganz anderes ist. Hier sollte man die Tatschen nicht verdrehen.

  3. @Dammmann Die Strafe von 20.000 Euro ist dermaßen lächerlich, dass sich jeder Kommentar erübrigt. Meinen Sie im Ernst, dass das einem vielfachen Millionär weh getan hat? Die Öffentlichkeit, weiß, was sie zu denken hat …

    1. @Wgenknecht-Anhänger
      Sie haben ein hochgradig gestörtes Verhältnis zu elementaren Grundsätzen unseres Rechtsstaates:
      Strafmaßnahmen müssen ohne Ansehen der Person zunächst einmal, und zwar nach Maßgabe und unter strenger Beachtung der in jeweils vorgegebenen Bandbreiten abgefaßten gesetzlichen Vorschriften, in einem angemessenen Verhältnis zu der zu sanktionierenden “Sraftat” stehen. “Plagiieren” ist allerings im Sinne des StGB keine strafrechtlich zu sanktionierende Straftat. Maßgeblich sind hier vielmehr die einschlägigen Vorschriften des Urheberrechts, die hier die Strafverfolgungsbehörde auf den Plan gerufen haben.

      In diesem Rahmen gibt es dann durchaus auch Ermessensspielräume der Strafverfolgungsbehörden. Diese dürfen aber unter strenger Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nach Belieben erfolgen, d.h. auch im Fall des Millionärs Gutenberg nicht zuerst und vor allem bzw. ausschließlich nach dessen Vermögensverhältnissen bemessen werden. Maßgeblich war dabei doch die damit vor allem strafrechtlich und damit in dessen Fall zumindest symbolisch zum Ausdruck gebrachte gesellschaftliche Ächtung seines Tuns, das ihn in der BRD dann immerhin seine politische Karriere gekostet hat.

      1. Die Crux liegt doch nicht darin, dass die Straverfolgungsbehörden Straftaten nicht verfolgen oder ächten. Das Problem der Juristen beruht auf falschen Vorstellungen von der strukturellen Basis unseres Staates. Recht kann nur umgesetzt werden, wenn ausreichend Kompetenz und Kapital (=ausreichende administrative Strukturen) zur Verfügung stehen. Diese strukturelle Basis ist nur gewährleistet, wenn in einem rohstoffarmen Land Bildung als extrem hohes Gut anerkannt wird. Denn letztlich ist Bildung der Quell dieses Wohlstandes. Und um diesen Quell zu schützen, tut der Staat bzw. der Rechtsstaat wenig. Durch Forschungsfortschritte generierte Bildung ist für Juristen offensichtlich Privatvergnügen, kein öffentliches Gut.

        Warum? Weil Juristen zu 80-90% nicht forschungsaffin sind? Weil sie mit “Forschung” nur am Rande zu tun haben? Weil Promotionen bei Juristen im Allgemeinen nicht geschrieben werden, um an Unis weiterzumachen?

        Ich glaube nicht, dass Sie das wirkliche Problem durchschaut haben.

  4. Ihre irreführende Feststellung, “die Justiz stelle sich auf den Standpunkt, Promotionen seien eine reine Privatsache”, ist in dieser pauschalen Aussageform unzutreffend. Als Gegenbeispiel zitiere ich zum Komplex ‘Plagiate’ dazu aus einem Bericht, der unter der Überschrift “Guttenberg kommt mit Geldzahlung davon” in der Illustrierten STERN erschienen ist:

    “Das Timing ist für Guttenberg perfekt: Die Staatsanwaltschaft hat das Plagiatsverfahren gegen ihn eingestellt. Ganz ungeschoren blieb der CSU-Politiker, der an einem Comeback arbeitet, aber nicht.

    Für den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat die Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen den CSU-Politiker gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte, musste Guttenberg in Abstimmung mit dem Amtsgericht Hof 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht.

    In seiner Doktorarbeit seien 23 Passagen, die strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße darstellen, erklärte die Behörde. Laut Staatsanwaltschaft wird durch das Urheberrecht vor allem das wirtschaftliche Interesse der Urheber geschützt. Der durch Guttenberg verursachte wirtschaftliche Schaden für die Betroffenen sei aber “nur marginal”. Auch habe der nicht vorbestrafte Politiker “keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen”. Aus diesen Gründen seien das Amtsgericht Hof und die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zahlung von 20.000 Euro das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitige.” (STERN, 23.11.2011)

    1. Klingt nicht sehr überzeugend. In Zeiten, in denen von 100 Grundschülern 25 kaum lesen und schreiben können, sollte der Staat ein möglichst hohes Interesse an fähigen Beamten und Staatsdienern haben. Die Zeitbombe tickt.

      Wo Bildung sich auf dem Rückzug befindet, muss diese umso mehr geachtet werden. Es besteht somit kein Staatsinteresse an Korruption in Bezug auf geistige Leistung. Darunter ist nicht zwingend ein “illegaler Kauf” von “Titeln” zu verstehen, sondern “Titel”, die nicht mehr einem adäquaten Leistungsinhalt entsprechen. Bestechung, um einen Titel zu erlangen, ist juristisch gesehen gravierender als Letzteres.

      In der Verwaltungspraxis verhält es sich genau andersherum.
      Korruption im juristischen Sinne lässt sich für einen Staat nämlich weitaus besser verkraften als protegierte Unfähigkeit.

      Ein Rechtssystem funktioniert nicht allein deshalb, weil Gesetze das öffentliche Leben regieren. Es bedarf auch Menschen, die dem Staat effektiv dienen wollen und können. Das geht nicht mit Leuten, die schummeln, schwindeln und Leistungen vorgaukeln, die nie erbracht wurden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Andernfalls wird ein drastischer Verfall des öffentlichen Dienstes die Folge sein. Ganz typisch für einen solchen Qualitätsverfall sind z.B. promovierte Spitzenpolitiker, die als Wirtschaftsminister nicht wissen, was eine Insolvenz ist bzw. kennzeichnet (womit nicht gesagt ist, dass die betreffende Person plagiiert hat.). Früher wäre das unmöglich gewesen, heute hat man sich leider daran gewöhnt.

      Stellen Sie sich vor, ein Bundesrichter hat in Volkswirtschaft promoviert und dabei plagiiert. Kann die Öffentlichkeit ein Interesse daran haben, wenn ein solcher Staatsbediensteter über Eurorettungsschirme urteilt? Mir kommen Zweifel. Dem Ansehen des Beamtenstandes und des gesamten Staates würde das bestimmt nicht nützen.

      Mir graut vor Spitzenleuten, die ihre Ausbildung “huschpfusch” absolviert haben. Inkompetenz im höheren Dienst kommt nicht aus dem Nichts, sie ist meist auch nicht rein persönlicher Natur, sondern beruht auf institutionellen Rahmenbedingungen. Unfähigkeit potenziert sich, v.a. dann wenn leitende Persönlichkeiten keine Ahnung davon haben, was ein Untergebener können muss (niemand darf schließlich klüger sein als sein Vorgesetzter). Die Folge: Patronage, Vetternwirtschaft, “Dienst nach Vorschrift” und Gefälligkeitskulturen aller Art. “Pfui” kann ich da nur sagen.

      Deutschland braucht gerade in der heutigen Zeit tüchtige Staatsdiener. Darum Schluss Pseudoabschlüssen und Pfuschpromotionen. Es gehören scharfe Gesetze her, die dem Treiben ein Ende setzen, um den Staat vor einer qualitativen Aushöhlung auf allen Gebieten zu schützen. Es wäre hilfreich, wenn Juristen nicht nur das “Recht” im Auge behielten, sondern das eigentliche Staatsinteresse.

      1. Das Waterloo der bezahlten Plagiatsjägerei

        Dieser Rundumschlag “staatsfeindlicher Hetze” kommt im Sound von Oswald Spenglers ‘Untergang des Abendlandes’ daher. Damit können Sie als eingebildeter “kritischer Geist” – um beim hier vorgegebenen Thema zu bleiben – aber weder bemänteln noch entschuldigen, dass die sich in diesem nur vorgetäuschten “Plagiats”fall besonders hervorgetanenen Plagiatsjäger nach § 186 StGB strafbar gemacht haben. Es besteht nunmehr im Dienst an unserem Staat ein grundsätzliches öffentliches Interesse daran, dass diese Herren mit der vollen Härte des Gesetzes, wie es sich für einen starken und mithin kompetenten Staat gehört, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der windige Hinweis auf eine angebliche Fülle von inkompetentem Fhrungspersonal im politisch-administrativen Sstem unseres freiheitlich-demokratischen Staatsgebildes soll nur davon ablenken, dass die in den konstruierten Fall des Münchener Rechtsmdeziners involvierten Plagiatsjäger auf der ganzen Linie versagt haben. Der auf bestellten und dafür bezahlten Rufmord ausgerichteten Plagiatsjägerei haben deren Betreiber ein Debakel beschert, das man nur als Waterloo und Super-Gau dieser Zunft bezeichnen kann.

        1. Vom “Untergang des Abendlandes” ist keine Rede. Das ist eine reine Unterstellung. Ich würde eher von einer Anpassung an südeuropäische Verhältnisse sprechen.

          Ein Blick in andere demokratisch regierte europäische Länder zeigt doch sehr deutlich, dass Rechtsstaat und Korruption in ganz eigentümlicher Weise nebenher existieren können. Nehmen wir das klassische Beispiel ITALIEN. Der dortigen Justiz ist es seit 1946 nicht gelungen, mafiöse Klientelstrukturen aufzubrechen, die nach wie vor weit in die dortige Gesellschaft hineinreichen. Woher kommen diese Strukturen? Sie sind die Folge eines jahrhundertelangen ANALPHABETISMUS, einer desolaten Verwaltung, unzureichender Wirtschaftsstrukturen und z.T. sogar einer Vereinnahmung der Justiz durch kriminelle Netzwerke. Die Folgen sind bis heute zu spüren.

          All das wollen wir in Deutschland nicht. Darum ist es unabdingbar, für einen qualifizierten Nachwuchs zu sorgen. Ein wichtiger Schritt ist dabei nicht nur die Justiz, sondern die gesellschaftliche Ächtung unbürgerlicher Tugenden (zu denen das Vorweisen von in Wirklichkeit nicht erbrachten Leistungen nun einmal gehört).
          Ich bin mir sehr sicher, dass der Mangel an “Fachpersonal”, der ja in Deutschland allgemein beklagt wird, auch vor Gerichtsstuben nicht halt machen wird. Wie gesagt: Es ist keine Petitesse, wenn einer der höchsten Männer des Staates nicht weiß, was eine Insolvenz ist. Das ist nicht eine Ausnahme, das ist die Regel. Deutschland macht sich auf diese Weise nicht nur lächerlich, es senkt auch unsere Demokratie auf mehr oder weniger südländische Standards herab. Professoren, die keine Straßenkarten lesen können? Gymnasiallehrer, die nicht rechnen können? Beamte, die elementare Rechtsgrundsätze nicht kennen? Minister, die das Grundgesetz nur unzurechend kennen? Arbeitgeber, die zu “doof” sind, Tariftabellen zu lesen? Alles bittere Realität. Das ist nur die subjektive Seite.

          Die objektive Seite zeigt ganz klar, dass Deutschland in punkto Bildung verheerend abschneidet. Deutsche Grundschüler rangieren z.T. schon auf dem Stand von Albanien. Der Digitalisierungrad der BRD entspricht dem von Schwellenländern. Pünktlichkeit wird nicht mehr groß geschrieben. Das Nettovermögen junger Deutscher liegt unter dem südeuropäischen Durchschnitt. Jeder Zug hat fast 10 Minuten Verspätung (weit mehr als in anderen Ländern). Billionenschulden lasten auf den Schultern unserer Kinder, die Renten sind absolut in Gefahr, usw. usw. All das sind Fakten. Wollen Sie das ernsthaft bestreiten?

          Die “Schärfe” des Gesetzes reicht hier nicht aus, sondern ein Umdenken, das den Wert der Bildung für den Staat erkennt. Wollt Ihr gut regiert werden? Dann bekämpft professionelles Berufsgauklertum. Ein Staat braucht ein vernünftiges Leistungsethos.

          Mir ist völlig schleierhaft, wie man davon ausgehen kann, dass in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat naturgesetzmäßig ausreichend kompetentes Fachpersonal zur Verfügung steht. So kann nur jemand reden, der unser überaus miserables Bildungssystem nicht kennt. Glauben Sie mir: Jeder unfähige demokratische Politiker war einmal Teil unseres Schul- und Universitätssystems.

          Plagiate machen nicht fähiger, aber sie prädestinieren zu Höherem. 🙂

          1. @ selbsternannter “Kritischer Geist”:

            “Glauben Sie mir” – Ich glaube Ihnen und Ihrer rechtspopulistisch gespeisten Stimmungsmache berhaupt nichts. Italien gehört wie auch Deutschland zu den größten und leistungsstärksten Industrienationen dieser Welt. Und das wird auf absehbare Zeit auch so bleiben.

            Die Zustände in den südeuropischen Ländern, die Sie beschreiben – die osteuropäischen Länder, die schon in die EU und in der NATO sind bzw. dorthin streben, haben Sie vergessen zu nennen – und Ihre Sorge um die politische und wirtschaftliche Zukunft unseres Landes (die AfD läßt grüßen) – müssen Sie nun wirklich nicht um Ihren gesundheitsfördernden Schlaf bringen.

            In Ihrem unermüdlichen “Kampf gegen professionelles Berufsgauklertum” sollten Sie vor allem nicht vergessen, die akademisch gescheiterten Existenzen im Halbdunkel operierender Plagiatsjäger zu nennen, die mit “übler Nachrede” die Beschädigung und Vernichtung wirtschaftlich, wissenschaftlich und/oder politisch kompetenter Persönlichkeiten als Geschäftsmodell der persönlichen finanziellen Bereicherung betreiben. Auch Ihre hier an mich gerichteten iBlog-Kommentare atmen diesen Geist.

  5. Wer anderen eine Grube gräbt, … .

    “Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

    1. Korekt. Der Fall muss natürlich für sich gesehen werden. Möglicherweise wird der Rechtsmediziner zu Unrecht des Plagiats beschuldigt. Niemand darf vorverurteilt werden. Ganz klar.

      Man muss aber auch die Gegenseite betrachten:

      Plagiieren ist kein Kavaliersdelikt. In Zeiten eines extrem angespannten Arbeitsmarktes hat die akademische Welt für Plagiatoren wenig Sympathien übrig. In bestimmten Bereichen gibt es bundesweit keine einzige (!) ausgeschriebene Stelle. Das ist ungewöhnlich.
      Eine gewisse Leistungsgerechtigkeit ist für die Akzeptanz der Demokratie in akademischen Kreisen daher elementar wichtig. Es wäre sinnvoll, wenn die Justiz sich nicht auf den Standpunkt stellen würde, dass Promotionen eine reine Privatsache seien. Das ist ist nicht der Fall. Promotionen sind ein elemantarer Leistungsnachweis und für das Funktionieren der Wissenschaft grundlegend. Sie sind oftmals erst der Einstieg in viele Berufe … Der Schutz der Einzelperson ist wichtig, genauso zentral ist es aber auch, verständlichen Unmut ernst zu nehmen.

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