Sagt Jochen Zenthöfer:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Oktober 2022). “An der Universität Innsbruck werden Plagiate nicht gesehen – oder man sieht sie und tut nichts” Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/cgp8
Plagiate haben im Grunde genommen kaum strafrechtliche Konsequenzen. Die weitaus bessere Handhabe ist das Beamtenrecht. Können es die betreffenden Professoren bzw. Betreuer solcher Arbeiten mit ihrem Amtseid als Staatsbedienstete vereinbaren, Plagiatoren nicht von vornherein von der Disputatio auszuschließen? Man spricht ja immer von “Demokratie”, aber hat einmal schon jemand bedacht, dass dieser Eid die Pflicht beinhaltet, Schaden vom Ansehen des eigenen Berufsstands abzuwenden? Hier wäre es von Seiten der Ministerien doch unbedingt angebracht, einmal den Diensteid kollektiv in Erinnerung zu rufen. Einer ohnehin sehr eitlen Berufsgruppe schadet das bestimmt nicht.