In der eben erschienenen Ausgabe der „Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat“ (ZdF 49/2022, S. 205 – 209) beklagt Jochen Staadt die wissenschaftswidrige Praxis des seit 2021 zum Bundesarchiv gehörenden Stasi-Unterlagen-Archivs. „Weiterhin werden Unterlagen nicht aufgefunden, erst nach Wartezeiten bis zu einem Jahr Kopien herausgegeben, und dann auch noch mit unsinnigen Schwärzungen.“ (S. 205) Am Pranger steht die Richtlinie zu § 32 StUG (Stasi-Unterlagen-Gesetz). Dort heißt es belehrend: „Ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben ist jeder ernsthafte, planmäßige Versuch eines Antragstellers zur Ermittlung der Wahrheit.“ Bundesarchiv-Präsident Michael Hollmann hatte am 4. November 2020 vor dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien noch diese Erklärung abgegeben: „Die Aufgabe des Bundesarchivs sollte es sein, im Rahmen einer intensiven wissenschaftlichen Nutzung der Stasi-Unterlagen den Schutz der Opfer sicherzustellen, und nicht, wissenschaftliche Forschungsprojekte zu bewerten. […] In diesem Zusammenhang wird es nicht die Aufgabe des Bundesarchivs sein, Deutungsmacht bei der Erforschung und der Beurteilung der DDR-Geschichte insgesamt zu erlangen.“
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dirkullmann (27. September 2022). Vorzensur im Stasi-Unterlagen-Archiv. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cgnv