Im Oktober wurde das 1960 gegründete Zentralarchiv 50 Jahre alt.
siehe:
http://www.smb.spk-berlin.de/smb/news/details.php?objID=29577&lang=de&typeId=12
Zu diesem Anlass erscheint im Deutschen Kunstverlag die von Archivleiter Dr. Jörn Grabowski und Petra Winter herausgegebene Publikation “Kunst recherchieren. 50 Jahre Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin”, die im Verlauf der Festveranstaltung am 15. November in der Alten Nationalgalerie präsentiert werden wird.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
ingobobingo (4. November 2010). 50 Jahre Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bqlm
“Illegales” Behördenarchiv Zuständig für das Schriftgut der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist nach dem Bundesarchivgesetz ausschließlich das Geheime Staatsarchiv.
Zum Thema Behördenarchive
?s=beh%C3%B6rdenarchiv
Da muss sich die SPK oder das GStA drum kümmern. Wenn man sich für Provenienzforschung interessiert, kommt man jedenfalls nicht am Zentralarchiv und der hier angesiedelten Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung vorbei.
Im Übrigen hebt sich das Zentralarchiv durch seine offene, Benutzerfreundliche Tätigkeit m.E. wohltuend von anderen “illegalen” Behördenarchiven ab, über die in der Presse in letzter Zeit weniger Gutes zu lesen war.
Zuständig ist nach dem Bundesarchivgesetz das Bundesarchiv, ganz einfach.