Die gern als Klosterhumanismus bezeichnete Strömung in den Klöstern um 1500, die sich intensiv mit der eigenen Vergangenheit und hochmittelalterlichen Quellen auseinandersetzten, mag man als “monastischen Historismus” bezeichnen.1 Sie wurde ganz überwiegend von Benediktinern getragen. Genannt seien nur Johannes Trithemius in Sponheim/Würzburg, Andreas Lang in Bamberg, Paul Lang in Bosau und die gelehrten Mönche in St. Ulrich und Afra. Bislang nicht bekannt war mir, dass sich um 1515 ein Chorherr des Windesheimer Stifts St. Pankratius in Hamersleben2 intensiv mit historiographischen Werken des hohen Mittelalters auseinandergesetzt hat.
“Fabulosum est et fictum” sei die Angabe, Kaiser Heinrich III. sei der Schwiegersohn und nicht der Sohn Konrads II. gewesen, schreibt der “Monachus Hamerslebiensis”. Das erfährt man bei Klaus Schreiner in den Rheinischen Vierteljahresblättern 1966/67,3 wobei er es unterlässt, die Quelle zu datieren. Ich habe die Überlieferung vor kurzem ausführlich vorgestellt.4 Der Mönch von Hamersleben ließ mir keine Ruhe. Die Geschichtsquellen.de schreiben zum Monachus Haberslebiensis:
Angeblich im 12. Jh. Autor einer Chronik von König Heinrich I. bis Heinrich V. aus dem Chorherrenstift Hamersleben (O.Can.S.Aug., Sachsen-Anhalt, dioec. Halberstadt), tatsächlich aber eine neuzeitliche historiographische Fiktion aufgrund eines Missverständnisses, nachgewiesen von W. Zöllner, Eine verlorene sächsische Chronik vom Anfang des 12. Jahrhunderts? Zur Frage der frühen Geschichtsschreibung des Augustiner-Chorherrenstiftes Hamersleben, Jahrbuch für Regionalgeschichte 1 (1965) 165-167 […]5 und W. Zöllner, Die Urkunden und Besitzaufzeichnungen des Stifts Hamersleben (1108-1462), Leipzig 1979, 11.
Eine Narratio de basilica Goslariensi eiusque praepositis, überliefert in Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, Cod. Guelf. 76.30 Aug. 2°, f. 47 r (saec. xvi), unter diesem Titel aufgeführt bei A. Potthast, Bibliotheca historica Medii Aevi. Wegweiser durch die Geschichtsquellen des europäischen Mittelalters bis 1500, 1, Berlin ²1896 (https://archive.org), 790, vermeintlich ebenfalls ein Werk des Hamerslebener Mönchs, ist neuzeitlich und abhängig von der Vita Bennonis des Humanisten und Theologen Hieronymus Emser († 1527) vom Jahr 1512, dazu W. Gesler, Der Bericht des Monachus Hamerslebiensis über die “kaiserliche Kapelle” S. Simon und Juda in Goslar, Bonn (Diss.) 1914, H.-W. Klewitz, Königtum, Hofkapelle und Domkapitel im 10. und 11. Jahrhundert, Archiv für Urkundenforschung 16 (1939) 102-156 (ZDB), hier 139-149, die aber nicht erkannt haben, dass es sich bei dem angeblichen Hamerslebener Autor um eine Fiktion handelt.
Das ist so im Kern nicht falsch und als Aufklärung eines in Westdeutschland lange nicht bemerkten6 Irrtums ausgesprochen hilfreich. Man könnte es aber aus meiner Sicht noch etwas klarer fassen.
In der zitierten quellenkundlichen Zusammenstellung von Potthast werden unter “Monachus Hamerslebiensis” zwei Texte registriert: die “Narratio de basilica Goslariensi eiusque praepositis” von 1518 und die Notiz “Gregorius papa V Saxo, natus in Welwerode”. Ein Rückverweis ging zu “Imperatorum ab Henrico Aucupe ad Henricum V res praeclare gestae”.7 Um die Brücke zu den älteren Ansichten schlagen zu können, wäre es sinnvoll, Titel und ältere Editionen anzuführen.
Ich beschränke mich hier auf die Chronik “Imperatorum ab Henrico Aucupe ad Henricum V res praeclare gestae”. Sie wurde (ebenso wie die anderen Stücke) in den Editionen von Joachim Johann Mader 1661 und 1678 abgedruckt.8 Aussagen Maders über den Monachus Hamerslebiensis stellte Zöllner 1965 zusammen9, leider ohne anzugeben, wo die von ihm benützte handschriftliche Abschrift J. A. Ballenstedts von Maders Anmerkungen zur Meiboms Geschichte des Klosters St. Lorenz in Schöningen zu finden ist. Zöllner stellte fest, dass sich Maders Angaben nichts entnehmen lässt, was den Schluss auf einen Historiographen des beginnenden 12. Jahrhunderts zulässt. Mader hat die Stücke aus der Handschrift Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, Cod. Guelf. 76.30 Aug. 2° aus der Zeit um 1530 abgedruckt, die von einem Hamerslebener Chorherrn zusammengestellt wurde.
Nicht ganz glücklich ist die Formulierung der Geschichtsquellen bei der Besprechung des Goslarer Texts, Gesler und Klewitz hätten die Fiktion nicht erkannt. Beide haben doch, ohne auf die anderen, auf einen hochmittelalterlichen Autor und andere Texte bezüglichen Zuschreibungen einzugehen, einen 1518 in Goslar weilenden Chorherrn von Hamersleben als Autor angegeben. Dieser ist aber keine Fiktion.
Was die Chronik angeht, hat bereits Georg Waitz im Archiv der Gesellschaft10 auf Eckehard von Aura aufmerksam gemacht: “deutlich ein Eckehard”. Heinemann hat diese Einordnung in seinem Wolfenbütteler Handschriftenkatalog weggelassen.11 Eine nähere Bestimmung steht noch aus. Es handelt sich um eine Kurzfassung einer der Eckehard von Aura zugeschriebenen Chroniken. Zunächst wollte ich nicht ausschließen, dass der Druck der Chronik Burchards von Ursberg 1515 die Quelle war.12 Aber die Verse “Saxonica stemma” sind dort nicht zu finden, wohl aber in der Gothaer Handschrift Memb. I 92 (aus dem Erfurter Peterskloster, 12. Jahrhundert), Bl. 153r.13 Sie finden sich auch in weiteren Handschriften der gleichen Gruppe, weshalb man wohl an das “Chronicon universale ab O.C. usque ad a. 1125” denken darf. Außer Maders Abdruck ist die (gegenüber Mader verbesserte) Wiedergabe der Passagen zu Heinrich IV. und Heinrich V. nach der Wolfenbütteler Handschrift durch Albert Wilhelm Pannenborg: Ergänzungen zu Lamberts Hersfelder Klostergeschichte. In: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft NF 1 (1898), S. 154-159, hier S. 155f. (Internet Archive) zu nennen.
Heinemann gab (ohne Fundstelle) an, das jüngste Datum in der Wolfenbütteler Handschrift sei 1526 und war der Ansicht, sie sei von einer Hand geschrieben.14 Bertram Lesser hat aber in der Beschreibung von Cod. Guelf. 657 Helmst.15 drei Hände festgestellt, die auch in 76.30 Aug. 2° vorkommen. Lesser konstatiert zu 657 Helmst.: “Der Codex wurde zwischen 1490 und 1500 von mehreren professionellen Schreibern, darunter vermutlich dem Bibliothekar des Konvents, im Augustiner-Chorherrenstift St. Pancratius in Hamersleben geschrieben, vgl. den Besitzvermerk IIIr: Liber monasterii beati Pancracii martiris in Hamersleve ordinis canonicorum regularium Halberstadensis dyocesis. Die darin versammelten echten und pseudepigraphen Werke von Johannes Gerson wurden planmäßig aus einem Exemplar der Inkunabel GW 10714 kopiert und dienten, wie mehrfach im Codex hervorgehoben, als Ergänzung des im Stift vorhandenen Exemplars des vierbändigen Gerson-Erstdrucks GW 10713”. Lessers Hand 1 schrieb in 76.30 Aug. 2° unter anderem die Eckehard-Kurzfassung. Da der mutmaßliche Bibliothekar des Stifts 1va-b in 76.30 Aug. 2° geschrieben haben soll, ist es verwunderlich, dass der von Heinemann zitierte rote Schreibervermerk am Schluss “Hoc scripsit (oder frater) Joh. Hermanni bratick 1515” von Lesser nicht erwähnt wird. Den “Bibliothekar” fand Lesser bis 1517 belegt.
Besonders bemerkenswert sind die Abschriften damals noch nicht gedruckter hochmittelalterlicher historiographischer Texte im Cod. 76.30 Aug. 2°. Er bietet die umfangreichsten erhaltenen Auszüge aus der verlorenen Schrift Libellus de institutione Hersveldensis aecclesiae des Lampert von Hersfeld.16 Sie wurde auch in der Chronik benutzt.17 Vertreten sind auch Honorius Augustodunensis: Imago mundi18 und die Gründungsgeschichten der Benediktinerklöster Pegau (Annales Pegavioenses) und Goseck (Chronicon Gezecense). Hervorzuheben ist das quellenkritische Vorgehen in der Chronik (Eckehard-Kurzfassung). In einigen wenigen von Mader kursiv gesetzten Bemerkungen verweist der Hamerslebener Chorherr auf Abweichungen in anderen historiographischen Quellen. Außer der erwähnten Lampert-Schrift handelt es sich um eine Magdeburger und Halberstädter Chronik (vermutlich jeweils Bischofschroniken).19 Die in der Eckehard-Chronik nicht enthaltene Fiktion über Heinrich III. lehnt er, wie eingangs erwähnt, strikt ab. Dem Kompilator konnte eine ausführliche Kritik dieser Überlieferung in der 1516 gedruckten Chronik Nauklers zugänglich gewesen sein. Der ebenfalls vom “Bibliothekar” geschriebene Goslarer Abschnitt enthält einen weiteren Beweis, dass der gelehrte Kanoniker den Dingen auf den Grund gehen wollte. Er nützte nach eigenen Angaben einen Aufenthalt in Goslar 1518, um seine Vorlage, die 1512 gedruckte Benno-Vita des Hieronymus Emser,20 zu korrigieren.21
Der “Bibliothekar” war als Schreiber auch beteiligt an einer 1496/99 in Hamersleben angelegten aufschlussreichen Sammelhandschrift: Magdeburg, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt – Abteilung Magdeburg, Cop. 746c (ein Digitalisat ist online).22 Er schrieb den ersten Teil der Handschrift, das bedeutende Reformhandbuch von Johannes Busch (Liber de reformatione monasteriorum). Walter Zöllner nannte die Handschrift ein “eindrucksvolles Zeugnis des neu erwachenden geistigen Interesses der reformierten Augustiner-Chorherren, getragen vom Gedankengut der Devotio moderna […], hervorgegangen aus den Bestrebungen der Windesheimer Kongregation”.23. Bezeichnend ist die Auseinandersetzung mit der hochmittelalterlichen Überlieferung, wobei die Hamerslebener Chorherren auch Vorlagen aus anderen Stiften und Klöstern herangezogen haben. Abgeschrieben wurden insbesondere Texte zum Verhältnis von Mönchen und Regularkanoniker aus dem 12. Jahrhundert, aber auch drei hochmittelalterliche Grabinschriften. Neben Reform-Theologica des 15. Jahrhunderts und Urkunden zur Stiftsgeschichte aus der gleichen Zeit gibt es auch historiographische Aufzeichnungen zu den Geschicken des Klosters seit der Mitte des 15. Jahrhunderts und im Bauernkrieg 1525.
Den von Lesser als Bibliothekar bezeichneten Chorherrn (Bratick?) sehe ich als Spiritus rector der Bemühungen um die Geschichte in Hamersleben um 1515 und als Urheber der Bearbeitungen im von ihm geschriebenen Teil von Cod. 76.30 Aug. 2°. Er war 1518 in Goslar, um Emsers Angaben zu überprüfen. Gleichzeitig legen aber die anderen an dieser Handschrift und am Magdeburger Codex beteiligten Schreiberhände den Schluss nahe, dass die historischen Interessen von anderen Kanonikern geteilt wurden. Eine genaue Untersuchung der handschriftlichen Zeugnisse wäre lohnend.
Nachtrag 12/16.5.2023
Die Geschichtsquellen haben ihren Eintrag zum Monachus Hamerslebiensis überarbeitet.
Bertram Lesser hat mir eine Reihe wertvoller Hinweise zukommen lassen, wofür auch hier sehr gedankt sei.
HAB Cod. Guelf. 76.30 Aug. 2° ist online: http://diglib.hab.de/mss/76-30-aug-2f/start.htm
Lesser hat in der Beschreibung Cod. Guelf. 657 Helmst. die Zeugnisse des bis 1544 in Hamersleben fassbaren Johannes Hermanni, der sich in dieser Handschrift auf 1vb nennt, zusammengestellt. Hermanni war wohl auch der Bibliothekar des Stifts. Der älteste Eintrag seiner Hand (aus den 1490er Jahren) betrifft nach Lesser die Bindung der heute Wolfenbütteler Inkunabel Li 4° 10 (zitiert im OPAC und bei Bertram Lesser: Kaufen, Kopieren, Schenken. Wege der Bücherverbreitung in den monastischen Reformbewegungen des Spätmittelalters. In: Schriftkultur und religiöse Zentren im norddeutschen Raum, 2014, S. 327–354, hier S. 344 mit Anm. 52).
Dass der Hamerslebener Chorherr Hermanni Zugriff auf ebenso bedeutende wie schmal überlieferte hochmittelalterliche Geschichtsquellen aus Sachsen erhielt, geht aus einer Eintragung in der Wolfenbütteler Überlieferung hervor. Als Explicit zur Abschrift des Chronicon Gozecense (37rb–45vb) schreibt Hermanni in Cod. Guelf 76.30 Aug. 2°, Bl. 45vb, so Lesser: “Explicit libellus transscriptus ex libro de Novo Opere concesso 1516. Ex eodem abbreviavi fundacionem Pigaugiensis monasterii. Ibi habetur Cronica Magdeburgensis. Cronica Detmari episcopi Mersburgensis. Item Widichini monachi Corbeiensis de vita Ottonum ad filiam Hinrici.” 1516 hat sich der Hamerslebener Chorherr also einen (heute verschollenen) Codex aus dem Stift Neuwerk bei Halle ausgeliehen, der außer der Gosecker und Pegauer Quelle eine Magdeburger Chronik, den Thietmar von Merseburg und die Chronik Widukinds von Corvey enthielt. Diese Notiz hat mehrfach Beachtung gefunden, beginnend mit dem Archiv der Gesellschaft 5 (1824), S. 525 (GBS). Vgl. Sigrid von der Gönna in: Erzbischof Albrecht von Brandenburg (1490-1545) (1991), S. 410 (nach Walter Nissen: Studien zur Geschichte des geistigen Lebens in der Stadt Halle in vorreformatorischer Zeit. Teil I: Die Ordensgeistlichkeit als Träger wissenschaftlicher Bildung [mehr nicht vorhanden]. Diss. masch. Halle-Wittenberg 1940, S. 36 Anm. 83). Den Hinweis auf Gönna fand ich bei Peters 2016 (wie Anm. 2), S. 111 Anm. 93.
Die Beschreibung von Becker (Anm. 22) führt nicht über Zöllner hinaus.
#forschung #histmonast
- https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366. [↩]
- Nicht zugänglich war mir bislang: Günter Peters: Neubeginn und Beharrung. Das Augustinerchorherrenstift Hamersleben zwischen Reform und Reformation (1450/1550). In: Sachsen und Anhalt 28 (2016), S. 89–136. Literatur zu Hamersleben stellte zusammen Martina Giese im Niedersächsischen Jahrbuch für Landesgeschichte 82 (2010), S. 203f. (PDF). [↩]
- S. 126 (MGH-Bibliothek). [↩]
- https://archivalia.hypotheses.org/148300. [↩]
- Für Übermittlung eines Scans sei Roman Deutinger gedankt. [↩]
- So Tillmann Lohse in: Heinrich III. (2018), S. 88 Anm. 8 (PDF). [↩]
- S. 647. Diese drei Texte und die ebenfalls von Mader edierten Auszüge aus des Lamperts von Hersfeld Klostergeschichte ordnete Johann Jakob Lucius in seinem Katalog der Frankfurter Stadtbibliothek 1728 dem Monachus zu (Libri Historici S. 86, GBS). [↩]
- Die Antiquitates erschienen erstmals 1661 (VD 17) auch unter dem Titel Vetustas. Von der zweiten Ausgabe 1678 weist das VD 17 eine Druckvariante nach. Ich verlinke zu 1678 das Digitalisat des MDZ. Mader war die Vorlage für Leibniz 1707: ULB Düsseldorf). [↩]
- S. 166f. [↩]
- 11 (1858), S. 310-313 (GBS). [↩]
- https://diglib.hab.de/?db=mss&list=ms&id=76-30-aug-2f&catalog=Heinemann. [↩]
- Seite zu Konrad II.: MDZ. [↩]
- Digitalisat. Sie sind Beschriftung einer Abbildung:
Siehe auch: https://www.dmgh.de/search?q=%22tenet+augustos%22; MGH SS 6, S. 194, dMGH. [↩]
- Pannenborg, S. 154 Anm. 2. [↩]
- https://diglib.hab.de/?db=mss&list=ms&id=657-helmst&catalog=Lesser&hi=hamersleben mit Link zum Digitalisat. [↩]
- MGH SS rer. Germ. 38 S. XXX, dMGH. [↩]
- Vgl. Pannenborg. [↩]
- Vgl. MGH 10, S. 128, dMGH und https://diglib.hab.de/?db=mss&list=ms&id=354-helmst&catalog=Lesser&hi=76.30%20aug. [↩]
- Mader 1678, S. 142f. [↩]
- (http://gateway-bayern.de/VD16+E+1117. [↩]
- Edition nach der Wolfenbütteler Handschrift Bl. 47r bei Klewitz, S. 140-142. [↩]
- Vgl. die Nachweise in den Geschichtsquellen. Da mir die neueste Beschreibung von Julia Becker: Arno von Reichersberg: Scutum canonicorum (2022), S. 81-86 nicht vorliegt, stütze ich mich auf Walter Zöllner: Eine Hamerslebener Sammelhandschrift des 15. Jahrhunderts. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Martin Luther Universität Halle-Wittenberg. Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe 13 (1964), S. 215-219 (MGH-Bibliothek). Roman Deutinger war so freundlich, die Überlieferung eines der Gedichte des Erfurter Brands 1472 mir für https://archivalia.hypotheses.org/136296 nachzuweisen. [↩]
- Zöllner 1964, S. 218. [↩]
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Klaus Graf (18. September 2022). Ein gelehrter Historiker im Chorherrenstift Hamersleben um 1515. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cglm
Sehr geehrter Herr Graf,
Ihre Bemühungen, den Monachus Hamerslebiensis etwas genauer zu identifizieren, habe ich sehr interessiert gelesen. In Anm. 2 weisen Sie darauf hin, dass Ihnen bisher mein Aufsatz in Sachsen und Anhalt 28 (2016) nicht zugänglich war. Ich würde ihn Ihnen gern schicken, falls wir elektronisch kommunizieren könnten (s. meine email!). Zum Monachus habe ich dort nichts gesagt, aber zum Hintergrund und zum Aufleben des Skriptoriums sowie zur Schreibtätigkeit um 1500 im dortigen Stift dennoch einiges (S. 109-112).
MfG Günter Peters (guepeters@t-online.de)