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Belgisches Gericht erkannte CC-Lizenzen an

http://www.technollama.co.uk/belgian-court-recognises-cc-licences

Es ging um die Verletzung der CC BY-NC-ND-Lizenz (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung erlaubt). Eine Band hatte Musik unter dieser Lizenz veröffentlicht; ein Theater nutzte diese Musik anschließend für Werbung und verletzte dabei alle drei Bedingungen. Die Band lehnte die angebotenen 1500 Euro ab und forderte 10.000, aber das Gericht sprach ihr nur 4500 zu.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/11590001


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. November 2010). Belgisches Gericht erkannte CC-Lizenzen an. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bqjm


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Belgisches Gericht erkannte CC-Lizenzen an“

  1. Belgisches Gericht erkannte CC-BY-NC-ND NICHT uneingeschränkt an Bei genauer Betrachung ergibt sich jedoch, dass das Gericht die CC-BY-NC-ND gerade in ihrem Kern NICHT anerkannt hat. Die Lizenz regelt indirekt über Definition 1.g, dass sie nichtig wird, sobald irgendeine Bedingung verletzt wird. Das war hier ja unzweifelhaft der Fall. Das Gericht hätte das nur soweit prüfen müssen und hätte dann zu dem Schluss kommen müssen, dass keine Lizenz mehr vorliegt und damit die normalen Regeln des Urheberrechts gelten, woraus sich eine Urheberrechtsverletzung ergibt. Für die Urheberrechtsverletzung(en) — nicht für die Lizenzverletzung — hätten dann Schadensersatzzahlungen usw. folgen müssen. Diese hätten sich dann nicht unterscheiden dürfen vom kommerziell üblichen Fall des “all rights reserved”. Die Kläger haben den dafür offenbar üblichen Schadensersatz von 10.000 EUR gefordert.

    Das Gericht ist aber gerade diesen Weg nicht gegangen. Es hat den Klägern diesbezüglich und damit auch der Lizenz unterstellt, paradox zu sein: “Le tribunal considère qu’il existe un paradoxe dans l’attitude des demandeurs, à savoir prôner une éthique non commerciale et réclamer une indemnisation pécuniaire à un tarif commercial” (Das Gericht gibt zu bedenken, dass die Ansichten der Kläger paradox sind, und zwar weil sie einerseits eine nichtkommerzielle Ideologie vertreten, andererseits aber Schadensersatz in Höhe des im kommerziellen Bereich üblichen verlangen). Es wird also de facto argumentiert, der Schaden sei ja nicht so groß wie bei “all rights reserved”, weil die Lizenz im Prinzip ja einige Nutzungsformen kostenlos freigibt, so dass man nur schauen müsse, welche Bedingungen im Einzelnen verletzt wurden, um die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen. Das Gericht betont, der Schadensersatz sei so bemessen worden, “laquelle prend en considération la démarche particulière adoptée par les demandeurs pour protéger leur droit d’auteur, à savoir l’adoption d’une licence « certains droits réservés ».” (dass er die besondere Form berücksichtigt, welche die Kläger für den Schutz ihres Urheberrechts gewählt haben, nämlich eine “Einige Rechte vorbehalten”-Lizenz). Das führte dann zu den 4.500 EUR, nämlich 1.500 EUR je verletzter Bedingung.

    De facto ist damit die Nichtkeitsregelung der Lizenz als paradox und damit nicht uneingeschränkt gültig hingestellt worden. Gerade diese Nichtkeitsregelung ist es, die eigentlich dafür sorgen soll, dass die Nutzung der CC-Lizenzen keinen Nachteil bei Schadensersatzansprüchen hat. Damit wurde vom Gericht der Kernbestandteil der Lizenz verworfen. In deutschen GPL-Prozessen war es gerade diese Nichtigkeitsregelung, die geholfen hat, der GPL zu Stärke und Durchsetzbarkeit zu verhelfen, was von den Gerichten auch uneingeschränkt anerkannt wurde.

    Das Gericht wirft diese Argumentationskette ohne weiteren Kommentar in den Raum. Andere Quellen werden nicht zitiert. Das mit fünf Seiten äußerst knapp geratene Urteilsdokument erweckt insgesamt nicht den Eindruck eines kompetenten Gerichts. War dies ein echtes Gericht oder nur eine Schlichtungsstelle bzw. Schiedsgericht oder Ombudsmann?

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