“Urheberrechtlich ist „Instant Preview” also eine schwierige Angelegenheit und keineswegs vergleichbar mit der jüngsten BGH-Entscheidung zur Google Bildersuche. Und mal wieder geht Google mit einem neuen Feature an die Grenzen des deutschen Medienrechts. Das kann man dem Unternehmen einerseits vorwerfen: Google kümmert sich nicht um rechtliche Grenzfälle, sondern macht einfach. Andererseits kan mann aber auch genau das positiv sehen: Gerade das deutsche Urheberrecht ist voller Tücken und Untiefen. Da brauchen Innovationen manchmal den Mut, die häufig nicht klar definierten Grenzen auszureizen.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2010). Urheberrechtliche Probleme von Google-Instant-Preview. Archivalia. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bqjf