Ein Autor durfte ungenehmigt ältere Zeitungsartikel in sein literarisches Werk übernehmen. Damit wandte das OLG Brandenburg die Grundsätze der Germania-Entscheidung des BVerfG an – der BGH wird das womöglich anders sehen, da er die Zumutung, das einfache Recht sei im Lichte der Grundrechte auszulegen, so sehr scheut wie der Teufel das Weihwasser.
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Klaus Graf (12. November 2010). Kunstfreiheit schlägt Urheberrecht (nicht rechtskräftig). Archivalia. Abgerufen am 23. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bqjb