Neue Variante für die Archivausbildung: Nur 19 (statt 36) Monate Vorbereitungsdienst und die Archivschule Marburg kommt offenbar direkt (oder per Videokonferenz) in das Ausbildungsarchiv; dafür ist ein abgeschlossenes Geschichtsstudium obligatorisch. https://t.co/x3HzLWw3b0
— Rico Heyl (@heyl_rico) August 30, 2022
“Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass Promovierte tendenziell unerwünscht sind, weil sie einer anderen Tarifgruppe angehören. Das zuständige Ministerium sollte die Sache zumindest mal überprüfen, weil es dem Wortlaut der Ausschreibung an sich fundamental widersprechen würde.
Setzt der Freistaat Bayern auf Billigfachkräfte im öffentlichen Dienst? Wozu dann noch Promotionskosten in sechsstelliger Höhe auf sich nehmen, kostenfrei publizieren und im Ausland forschen? … Setzt der Freistaat Bayern auf Billigfachkräfte im öffentlichen Dienst?”
Nicht nur der Freistaat Bayern. Das ist ein allgemeiner Trend. Der “Mittelbau” in Österreich wird immer mehr mit Magister- bzw. Master-Absolventen besetzt. Dort halten sie sogar schon Vorlesungen. Ob das der Sinn der Sache ist und einem vernünftigen Leistungsgedanken entspricht, ist eine andere Frage. Viele Verwaltungsjuristen und Verantwortliche, die nur noch mit Administrationsaufgaben betraut sind, stehen der praktischen Berufswelt viel zu fern, um zu verstehen, dass hier eine krasse Niveausenkung im Gang ist. Vorlesungen in Österreich, in denen keinerlei Bezug mehr auf eine Forschungslage oder eine Forschungsgeschichte genommen wird, sind längst Norm. Dafür werden den Studenten mehr Videos geboten … Beschwerden habe ich noch keine vernommen.
“Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass Promovierte tendenziell unerwünscht sind, weil sie einer anderen Tarifgruppe angehören. Das zuständige Ministerium sollte die Sache zumindest mal überprüfen, weil es dem Wortlaut der Ausschreibung an sich fundamental widersprechen würde.
Setzt der Freistaat Bayern auf Billigfachkräfte im öffentlichen Dienst? Wozu dann noch Promotionskosten in sechsstelliger Höhe auf sich nehmen, kostenfrei publizieren und im Ausland forschen? … Setzt der Freistaat Bayern auf Billigfachkräfte im öffentlichen Dienst?”
Sie haben doch eben noch gesagt, dass es um eine Bewerbung für das Referendariat, also den Höheren Dienst, ging. Die genommenen Bewerber steigen also hinterher mit A13 ein, ob promoviert oder nicht. Sollte Ihre Liste authentisch sein, dürfte es sich bei den meisten Mastern um “Dr. des.” handeln – die allermeisten Promotionsordnungen untersagen ja mittlerweile das vorzeitige Führen des Doktorgrades.
Mithin beobachte ich die gegenteilige Entwicklung: Promovierte Historiker bewerben sich immer häufiger für Anwärterstellen, weil sie nicht in das Ref kommen.
Das ist ja das Problem. Wenn ich mich nicht täusche, waren auf der Liste “Dr. des.” zu sehen, aber eben nur relativ wenige … , von den Bachelor ganz zu schweigen.
Unabhängig davon bleibt am Ende ja immer das Problem, dass sich Befähigung durchaus nicht aus “Abschlüssen” ergibt, sondern aus real anerkannter wissenschaftlicher Leistung, sprich aus national wie international anerkannter Publikationstätigkeit. Umso mehr wäre es wünschenswert, wenn man Doctores im strengen Sinne berücksichtigen würde. Selbst im Freistaat Bayern ist ein generelles “Aufweichen” der Abschlüsse bei gleichzeitiger Klage über “Fachkräftemangel” zu beobachten, eine Tendenz, die im Übrigen von den Ministerien selbst beklagt wird. Wäre es da nicht im Sinne einer allgemeinen Qualitätssicherung sinnvoll, strengere Richtlinien zu erlassen oder einfach Ausschreibungsvorgaben einzuhalten? Es ist ja schon aus demographischen Gründen so, dass nur noch relativ wenige hochqualifzierte junge Leute für hochkomplexe Aufgaben zur Verfügung stehen. Soll man Personen mit Führunsgaufgaben betrauen, die nur drei Publikationen vorzuweisen haben (durchaus keine Übertreibung!). Stellt man sich so den zukünftigen Archivdirektor vor? Wohl kaum.
Anerkannte Promotionen und eine sich daran anschließende breite Publikationstätigkeit sollte man auf diese Weise jedenfalls nicht abwerten. Das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst existiert nicht ohne Grund. Es sollte auch richtig verstanden werden. Der Staat sollte doch an Experten interessiert sein. Nicht wahr?
Ich kann das gut nachvollziehen. Die wollen sich die Ausbildung teilweise sparen. Mit den Archivschulen ist es wie mit den Hilfswissenschaften, der Rechtsgeschichte oder vergleichbaren Fächern. Viele absolvieren sie, viele promovieren, manch einer bekommt eine Professur oder eine Direktorenstelle. Interessantes wird kaum geliefert. Das mag zum grauen Wissenschaftsalltag gehören, wundern tut es mich aber nicht direkt, wenn die Politik den einen oder anderen verschlafenen Lehrstuhl einstampft oder wie in diesem Fall den Vorbereitungsdienst für die Archive kürzt. Man muss auch mal die umgekehrte Seite sehen. Wieso soll die Öffentlichkeit in Zeiten knapper Kassen z.B. teure, langweilige und wissenschaftlich nicht unbedingt notwendige Regestenprojekte finanzieren? Weshalb soll man die Ausbildung im angehenden Archivdienst nicht reduzieren, wenn die meisten Archivare nachher meist eher wenig oder nur immer dasselbe publizieren (von einigen löblichen Ausnahmen abgesehen)?
Es geht hier um die Ausbildung für den gehobenen Dienst, der eher selten publiziert oder Regesten bearbeitet (wenn er nicht va in Kommunen als günstigere Archivleitung eingesetzt wird). Da sieht man mal wieder das fehlende Wissen um die Inhalte und Struktur der Archivausbildung.
Braucht man für einen Diplomarchivar wirklich ein Studium? Wenn ja, könnte das bedeuten, dass die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns den höheren Dienst faktisch auflösen will. Ich habe mich nämlich kürzlich für den höheren Dienst beworben (4. Stufe) und wurde als Promovierte nicht genommen. Das ist nur deshalb so außergewöhnlich, weil ich rein aus Zufall die Liste mit den Personen in die Hände bekam, die zu den Vorstellungsgesprächen geladen wurden. Lauter Bachelor und Master und nur wenige Promovierte. Welche Qualitätskriterien da eine Rolle spielen, weiß ich nicht, hochinteressant ist es allemal, da sich die Ausschreibung an und für sich an Promovierte richtete. Hat man bei 2000 Publikationsseiten weniger Erfahrung als ein Bachelor mit 50 Seiten? Keine Ahnung. Muss wohl ander Überqualifikation liegen.
gehobener Dienst: Für ein verkürztes Duales Diplom-Studium benötigt man nun beim BArch ein abgeschlossenes Studium (BA o MA). Für das volle Diplom-Studium reicht der Norm nach ein (Fach-)Abitur.
Höherer Dienst: Dass die GDA Bachelor-Absolvent*innen zum Vorbereitungsdienst zulässt würde mich nun sehr wundern. Waren die vielleicht gerade in ihrer Master-Abschlussphase? Grundsätzlich war mein Stand, dass auch in Bayern faktisch eher die Promotion Zugangshürde ist.
Die Augenscheinnahme der Liste mit den Vorstellungskandidaten ließ keinen Zweifel übrig. Bei mir stand “Dr.”. Dr. ist nun mal Dr., Master, Master und Bachelor Bachelor. Master und Bachelor überwogen in dem von mir zufällig eingesehenen Dokument ganz eindeutig. Soweit ich sehen konnte, fand ich keinen “Dr. des.” Mich hat das sehr gewundert. Es waren auch keine bekannten Namen, in dem Sinne, dass man sich gesagt hätte, “von dem hast du schon einmal etwas gehört oder gelesen. Doktoren haben im Allgemeinen schon ein bisschen mehr publiziert und geforscht.
Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass Promovierte tendenziell unerwünscht sind, weil sie einer anderen Tarifgruppe angehören. Das zuständige Ministerium sollte die Sache zumindest mal überprüfen, weil es dem Wortlaut der Ausschreibung an sich fundamental widersprechen würde.
Setzt der Freistaat Bayern auf Billigfachkräfte im öffentlichen Dienst? Wozu dann noch Promotionskosten in sechsstelliger Höhe auf sich nehmen, kostenfrei publizieren und im Ausland forschen? Kann natürlich sein, dass am Ende Kandidaten aus der Zahl der relativ wenigen Promovierten genommen wurden. Die Politik sollte hier trotzdem für Aufklärung sorgen. Bayern ist doch für seine Transparenz im öffentlichen Dienst bekannt. Nicht wahr?